220197-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Die rechtsrheinische Elsa-Brändström-Straße wird zur Fahrradstraße umgewidmet, wenn Rheinauenroutenausbau nur mit Baumfällungen möglich ist
Kerndaten
- Nummer
- 220197-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220197-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Die rechtsrheinische Elsa-Brändström-Straße wird zur Fahrradstraße umgewidmet, wenn Rheinauenroutenausbau nur mit Baumfällungen möglich ist Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bauarbeiten zur Erweiterung der Wege im rechtsrheinischen Rheinauen- Park haben mittlerweile begonnen. Die Erweiterung der Wege im Rheinauen-Park ist notwendig, da die vorhandenen Wege Breiten aufweisen, auf denen ein sicherer Zweirichtungsverkehr nicht möglich ist. Die bisherigen Breiten unterschreiten die in heutigen Regelwerken vorgegeben Maße auch deutlich (Regelmaß für Zweirichtungsradverkehr 3,00 m, Wege im Rheinauen-Park haben Breiten zwischen 1,80 m und 2,00 m), regelmäßig kommt es zu Ausweichmanövern in die angrenzenden Wiesenflächen. Die Verbreiterung der Wege ist eine seit vielen Jahren geforderte Maßnahme, die in Bürger*innenbefragungen wie dem Fahrradklimatest und dem Bonner Raddialog immer wieder genannt wurde. Es handelt sich bei den Wegen nicht nur um Pendler- und Freizeitwege vieler Bonnerinnen und Bonner, sondern verlaufen hier auch mehrere touristische Deutschland- und Eurovelo- Radwanderrouten. Der Weg durch den Rheinauen-Park entlang des Rheines ist die direkte Verbindung, vollkommen frei von Kfz-Verkehr. Hier können Menschen jeden Alters und Erfahrungsstandes ohne gefährliche Einmündungen und Kreuzungen mit Kfz-Verkehr Rad fahren. Der Ausbau der Wege ist daher eine Maßnahme zur Stärkung der umweltfreundlichen Nahmobilität, und damit zu Mobilitätswende, Klimaschutz und Luftreinhaltung. Entsprechend wird der Ausbau zu 90 % durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projekts “Emissionsfreie Innenstadt” gefördert. Eine Alternativenprüfung hatte ergeben, dass auf allen potenziellen Ausweichrouten außerhalb des Rheinauenparkes ein deutlich massiverer Eingriff in Baumbestand hätte vorgenommen werden müssen, als innerhalb der Rheinaue. So hätten ganze Baumreihen entlang des Landgrabenweges und der Elsa-Brändström-Straße sowie der Joseph-Schumpeter-Allee gefälltSeite 1 von 2 Seite 2 werden müssen. Oder es wäre kein substanzieller Ausbau für den Radverkehr möglich gewesen, womit keine adäquate Radverkehrsführung hätte hergestellt werden können. Bei den Planungen wurden der Landschafts-, der Arten- sowie der Denkmalschutz beachtet. Die entsprechenden Auflagen wurden erfüllt und die Genehmigungen erteilt. Eine Befreiung durch den Naturschutzbeirat liegt vor. Dass die erteilte naturschutzrechtliche Befreiung für den Wegeausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park rechtmäßig ist, hat die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Landes-Umweltministerium überprüft und bestätigt. Innerhalb des Rheinauen-Parks mussten nun schlussendlich 23 Bäume für die Wegeverbreiterung gefällt werden (zwei der ursprünglich 27 zur Fällung vorgesehenen Bäume konnten erhalten bleiben, zwei waren bereits zuvor wegen akuter Umsturzgefahr gefällt worden). In der Rheinaue sind – anders als entlang der genannten Straßen – Ersatzpflanzungen unmittelbar vor Ort möglich. Zudem sind zahlreiche weitere Ersatzpflanzungen verteilt über den Stadtbezirk Beuel beschlossen worden. Für die zusätzliche Flächenversiegelung wird es Ausgleichsmaßnahmen im Beueler Deichvorland geben. Die Anregung zum Aufstellen sogenannter „Wurfmülleimer“, in die Radfahrende Müll auch während der Fahrt einwerfen können, nimmt die Verwaltung auf und wird diese bei künftigen Planungen evtl. bedenken. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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