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220197-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Die rechtsrheinische Elsa-Brändström-Straße wird zur Fahrradstraße umgewidmet, wenn Rheinauenroutenausbau nur mit Baumfällungen möglich ist

Nummer
220197-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220197 Bürgerantrag: Die rechtsrheinische Elsa-Brändström-Straße wird zur Fahrradstraße umgewidmet, wenn Rheinauenroutenausbau nur mit Baumfällungen möglich ist

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220197-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Die
rechtsrheinische Elsa-Brändström-Straße wird zur
Fahrradstraße umgewidmet, wenn
Rheinauenroutenausbau nur mit Baumfällungen
möglich ist
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bauarbeiten zur Erweiterung der Wege im rechtsrheinischen Rheinauen-
Park haben mittlerweile begonnen.
Die Erweiterung der Wege im Rheinauen-Park ist notwendig, da die
vorhandenen Wege Breiten aufweisen, auf denen ein sicherer
Zweirichtungsverkehr nicht möglich ist. Die bisherigen Breiten unterschreiten
die in heutigen Regelwerken vorgegeben Maße auch deutlich (Regelmaß für
Zweirichtungsradverkehr 3,00 m, Wege im Rheinauen-Park haben Breiten
zwischen 1,80 m und 2,00 m), regelmäßig kommt es zu Ausweichmanövern in
die angrenzenden Wiesenflächen.
Die Verbreiterung der Wege ist eine seit vielen Jahren geforderte Maßnahme,
die in Bürger*innenbefragungen wie dem Fahrradklimatest und dem Bonner
Raddialog immer wieder genannt wurde. Es handelt sich bei den Wegen nicht
nur um Pendler- und Freizeitwege vieler Bonnerinnen und Bonner, sondern
verlaufen hier auch mehrere touristische Deutschland- und Eurovelo-
Radwanderrouten.
Der Weg durch den Rheinauen-Park entlang des Rheines ist die direkte
Verbindung, vollkommen frei von Kfz-Verkehr. Hier können Menschen jeden
Alters und Erfahrungsstandes ohne gefährliche Einmündungen und
Kreuzungen mit Kfz-Verkehr Rad fahren.
Der Ausbau der Wege ist daher eine Maßnahme zur Stärkung der
umweltfreundlichen Nahmobilität, und damit zu Mobilitätswende, Klimaschutz
und Luftreinhaltung. Entsprechend wird der Ausbau zu 90 % durch das Land
Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projekts “Emissionsfreie Innenstadt”
gefördert.
Eine Alternativenprüfung hatte ergeben, dass auf allen potenziellen
Ausweichrouten außerhalb des Rheinauenparkes ein deutlich massiverer
Eingriff in Baumbestand hätte vorgenommen werden müssen, als innerhalb der
Rheinaue. So hätten ganze Baumreihen entlang des Landgrabenweges und
der Elsa-Brändström-Straße sowie der Joseph-Schumpeter-Allee gefälltSeite 1 von 2
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werden müssen. Oder es wäre kein substanzieller Ausbau für den Radverkehr
möglich gewesen, womit keine adäquate Radverkehrsführung hätte hergestellt
werden können.
Bei den Planungen wurden der Landschafts-, der Arten- sowie der
Denkmalschutz beachtet. Die entsprechenden Auflagen wurden erfüllt und die
Genehmigungen erteilt. Eine Befreiung durch den Naturschutzbeirat liegt vor.
Dass die erteilte naturschutzrechtliche Befreiung für den Wegeausbau im
rechtsrheinischen Rheinauen-Park rechtmäßig ist, hat die Bezirksregierung
Köln in Abstimmung mit dem Landes-Umweltministerium überprüft und
bestätigt.
Innerhalb des Rheinauen-Parks mussten nun schlussendlich 23 Bäume für die
Wegeverbreiterung gefällt werden (zwei der ursprünglich 27 zur Fällung
vorgesehenen Bäume konnten erhalten bleiben, zwei waren bereits zuvor
wegen akuter Umsturzgefahr gefällt worden).
In der Rheinaue sind – anders als entlang der genannten Straßen –
Ersatzpflanzungen unmittelbar vor Ort möglich. Zudem sind zahlreiche weitere
Ersatzpflanzungen verteilt über den Stadtbezirk Beuel beschlossen worden. Für
die zusätzliche Flächenversiegelung wird es Ausgleichsmaßnahmen im Beueler
Deichvorland geben.
Die Anregung zum Aufstellen sogenannter „Wurfmülleimer“, in die Radfahrende
Müll auch während der Fahrt einwerfen können, nimmt die Verwaltung auf und
wird diese bei künftigen Planungen evtl. bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der
Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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