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220190-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Koblenzer Straße 108 - 110

Nummer
220190-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 53 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220190 Bürgerantrag: Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Koblenzer Straße 108 - 110

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220190-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit im Bereich Koblenzer
Straße 108 - 110
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Angesichts der noch nicht verwaltungsintern geklärten Sachlage wird um eine
erneute Vertagung gebeten.
Anlage/n
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