220189 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Neubau der Stützwand Weinbergweg 1 in Limperich
Kerndaten
- Nummer
- 220189
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 220189 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Neubau der Stützwand Weinbergweg 1 in Limperich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Gehweg im Bereich der Stützwand ist aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Maßnahme muss schnellstmöglich ausgeführt werden. Wegen der aufwändigen Planungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht erstellt und eingereicht werden. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Erbringung der Bauleistungen für den Neubau „Stützwandelement Weinbergweg 1“ in Limperich wird zugestimmt. Begründung Periodisch stattfindende Bauwerksprüfungen (Prüfungen aus besonderem Anlass nach DIN 1076) und durchgeführte Ortsbesichtigungen haben ergeben, dass sich die Stützwand durch unbekannte Ursachen vom Grundstück um mehrere Dezimeter Richtung Gehweg verschoben hat, so dass bei fortschreitender Schädigung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch möglichen Absturz der schrägstehenden Wand entstehen kann. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Da sich die Verschiebungen weiter vergrößert haben und im weiteren Verlauf eine Zunahme der Schäden festgestellt wurde sowie bei einer Vergrößerung der Schadstellen aus Sicherheitsgründen kurzfristige Maßnahmen erforderlich sind, wurde der Gehweg vor der Stützwand gesperrt. Aufgrund der Schäden und Mängel ist eine Sanierung weder technisch möglich noch wirtschaftlich. Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen den Ersatzneubau der schrägstehenden Stützwand vor; z. B. mit Spundbohlen oder alternativ Betonfertigteilen als Winkelstützwand.Seite 1 von 2 Seite 2 Das neue Bauwerk wird gemäß den gültigen Vorschriften DIN EN 1991 und DIN EN 1992 bemessen und ist somit nach der Freigabe standsicher und langlebig. Der Verkehr (Fuß- und Radverkehr) kann nach der Fertigstellung auf dem Weinbergweg weitgehend wieder ohne Einschränkungen fließen. Zur Absturzsicherung wird ein vorschriftskonformes Geländer (z. B. ein Stahlgitterzaun) montiert. Das neue Bauwerk wird mit optimaler Einpassung in das durch den Weinbergweg und Königswinterer Straße geprägte Umfeld erstellt. Der Neubau der Stützwand ist für den Sommer 2022 vorgesehen und als Bauzeit vor Ort sind ca. 3 Monate vorgesehen. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto x VOB UVgO VgV 2022 150.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5660012010300 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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