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220189 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Neubau der Stützwand Weinbergweg 1 in Limperich

Nummer
220189
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220189-01 Neubau der Stützwand Weinbergweg 1 in Limperich, Erweiterung der Maßnahme mit Anpassung Schätzkosten und Auftragsvergabe

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
220189
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung eines Vergabeverfahrens für
Bauleistungen gem. VOB; Neubau der Stützwand
Weinbergweg 1 in Limperich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Gehweg im Bereich der Stützwand ist aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Die Maßnahme muss schnellstmöglich ausgeführt werden. Wegen der
aufwändigen Planungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht erstellt und
eingereicht werden.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Erbringung der Bauleistungen für
den Neubau „Stützwandelement Weinbergweg 1“ in Limperich wird zugestimmt.
Begründung
Periodisch stattfindende Bauwerksprüfungen (Prüfungen aus besonderem
Anlass nach DIN 1076) und durchgeführte Ortsbesichtigungen haben ergeben,
dass sich die Stützwand durch unbekannte Ursachen vom Grundstück um
mehrere Dezimeter Richtung Gehweg verschoben hat, so dass bei
fortschreitender Schädigung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch
möglichen Absturz der schrägstehenden Wand entstehen kann. Hier besteht
dringender Handlungsbedarf.
Da sich die Verschiebungen weiter vergrößert haben und im weiteren Verlauf
eine Zunahme der Schäden festgestellt wurde sowie bei einer Vergrößerung
der Schadstellen aus Sicherheitsgründen kurzfristige Maßnahmen erforderlich
sind, wurde der Gehweg vor der Stützwand gesperrt.
Aufgrund der Schäden und Mängel ist eine Sanierung weder technisch möglich
noch wirtschaftlich. Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen den
Ersatzneubau der schrägstehenden Stützwand vor; z. B. mit Spundbohlen oder
alternativ Betonfertigteilen als Winkelstützwand.Seite 1 von 2
Seite 2
Das neue Bauwerk wird gemäß den gültigen Vorschriften DIN EN 1991 und
DIN EN 1992 bemessen und ist somit nach der Freigabe standsicher und
langlebig. Der Verkehr (Fuß- und Radverkehr) kann nach der Fertigstellung auf
dem Weinbergweg weitgehend wieder ohne Einschränkungen fließen. Zur
Absturzsicherung wird ein vorschriftskonformes Geländer (z. B. ein
Stahlgitterzaun) montiert.
Das neue Bauwerk wird mit optimaler Einpassung in das durch den
Weinbergweg und Königswinterer Straße geprägte Umfeld erstellt.
Der Neubau der Stützwand ist für den Sommer 2022 vorgesehen und als
Bauzeit vor Ort sind ca. 3 Monate vorgesehen.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
x VOB UVgO VgV 2022 150.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5660012010300
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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