220187 · Beschlussvorlage
Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 2. Tranche des Paktes öGD
Kerndaten
- Nummer
- 220187
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220187 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 2. Tranche des Paktes öGD Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Anhörung Hauptausschuss 10.03.2022 Empfehlung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem vorgelegten Konzept „Gesundheitsamt der Zukunft“ Kenntnis. 2. Basierend auf dem Konzept sollen im Jahr 2022 im Rahmen der 2. Tranche des Paktes des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt folgende Stellen eingerichtet werden: 2 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 14 LBesG NRW 1 Stelle für Verwaltungspersonal A 11 Verwaltungskraft 2 Stellen E 9a Hygienekontrolleur*in 1 Stelle E 5 med. Fachangestellte 3. Die Personalkosten für das Jahr 2022 werden überplanmäßig bereitgestellt. 4. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Begründung 2. Tranche Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes Im Rahmen der 2. Tranche des Paktes des öffentlichen Gesundheitsdienstes stehen für die Bundesstadt Bonn für das Jahr 2022 insgesamt Fördermittel in Höhe von 1.257.918,20 € zur Verfügung. Im Jahr 2023 beträgt die Fördersumme 1.795.706,07 €. Durch die Fördermittel sind inklusive der Stellen aus der 1. Tranche mindestens 12,55 Stellen neu zu schaffen, um die volle Fördersumme zu erhalten. Da es sich hierbei um eine Mindestquote handelt, ist eine Refinanzierung weiterer Stellen möglich. Im Rahmen der 1. Tranche wurden mit Ratsbeschluss vom 09.12.2021 bereits 8 Stellen eingerichtet. Durch die in den Jahren 2022 (7Seite 1 von 5 Seite 2 Stellen mit diesem Beschluss) und 2023 (5 Stellen in der Stellenplanfortschreibung 2023) geplanten Stelleneinrichtungen ergibt sich ein Stellenzuwachs von insgesamt 20 Stellen. Die Stellen sind durch die Fördermittel vollständig refinanziert. Konzept zum Aufbau eines Gesundheitsamtes der Zukunft Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist die zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die besondere Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung spiegelt sich seit März 2020 insbesondere in der Coronapandemie eindrucksvoll wider. Die Schadens- und Gefahrenlage dieses Ausmaßes und die Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens jedes einzelnen Individuums jeder Altersstufe unterstreichen, dass der seit Jahren eingeforderte Wandel des ÖGD als unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens zeitnah angegangen werden muss. Der Pakt zur Förderung des Personalaufwuchses im ÖGD in NRW durch Finanzierungshilfen des Bundes wurde deshalb in 2020 initiiert. Dieser und die Aufgabenvielfalt bestehender und neuer Arbeitsfelder liegen dem Konzept zugrunde, um das Gesundheitsamt als zentrale Struktur für den Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung zukunftsfähig aufzustellen. Die vorrangigen Ziele, die verfolgt werden sind: 1. Ausbau bestehender Strukturen zum Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung 2. Implementierung neuer Aufgaben, die den aktuellen sozialen Herausforderungen im Wandel der Gesellschaft mit Blick auf gesundheitliche Chancengleichheit gerecht wird 3. Sicherstellung der hoheitlichen Aufgabenfelder Diese Ziele sind mittel- und langfristig nur durch Umstrukturierungen innerhalb des Amtes und durch adäquate Personaleinstellungen zu erreichen. Dazu sollen insbesondere die durch den ÖGD-Pakt refinanzierten Stellen wie folgt eingesetzt werden: 1. Ausbau bestehender Strukturen zum Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben im Gesundheitsschutz, die sich nach den aktuellen Erfahrungen in der Pandemie ableiten und den sich seit Jahren häufenden wissenschaftlichen Hinweisen, dass es aufgrund von Mutationen, Varianten- und Resistenzentwicklungen im Erregerspektrum von Infektionserkrankungen mit neuen Herausforderungen im Gesundheitsschutz zu rechnen ist, entwickelt sich der Infektionsschutz zu einem der zukünftig wichtigsten Arbeitsfelder für das Gesundheitsamt. Die Themenfelder, die im Bereich des Infektionsschutzes inhaltlich und personell aufgestockt werden müssen, sindSeite 2 von 5 Seite 3 die meldepflichtigen Erkrankungen mit den Spezialbereichen Tuberkulose und Impfberatungen, Reisemedizin, Fortschreibung Pandemieplan Klimaschutz, Umwelt, Trinkwasser die Hygiene (Krankenhaushygiene, Praxishygiene, Hygiene in Einrichtungen gemäß IfSG), zunehmenden Aufgaben im Bereich gesundheitlicher Klimaschutz und Umwelt, wie Auswirkungen Klimawandel auf die Gesundheit, Hitzeschutzkonzept, Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten in der Bauleitplanung usw. Für die Bearbeitung dieser Themenfelder sollen eine Ärzt*in, zwei Hygienekontrolleur*innen und eine med. Fachangestellte ergänzend eingesetzt und entsprechende Stellen mit den Wertigkeiten E 9a TVöD für Hygienekontrolleur*in und E 5 TVöD für med. Fachangestellte geschaffen werden. Mit Ratsbeschluss vom 9.12.2021 (DS 211867) wurden für diesen Bereich bereits 4 Ärzt*innenstellen mit der Wertigkeit E14 TVöD eingerichtet. Des Weiteren ist für den Auf- und Ausbau der Gesundheitsberichterstattung, für gesundheitswissen-schaftliche Analysen sowie Projektorganisation und – betreuung im Rahmen der Gesundheits-förderung eine Stelle eines Gesundheitswissenschaftlers in der Wertigkeit E10 ebenfalls in 2021 eingerichtet worden. 2. Implementierung neuer Aufgaben, die den aktuellen sozialen Herausforderungen im Wandel der Gesellschaft mit Blick auf gesundheitliche Chancengleichheit gerecht wird Die seit nunmehr über 23 Monaten dauernde Pandemie hat gezeigt, dass die Einrichtung einer Koordinierungs- und Steuerungseinheit für mit der Pandemie verbundenen Sonderaufgaben zur effizienten Aufgabenwahrnehmung sinnvoll ist. Hierzu soll eine an der Amtsleitung des Gesundheitsamtes angedockte Stabsstelle mit folgenden Aufgaben eingerichtet werden: Einrichtung, Koordination und Steuerung der kommunalen Impfangebote. Neben der Organisation der städtischen, unterstützenden Impfangebote sind hier Abstimmungen, Vertragsgespräche und Unterstützungsvorhaben mit allen vor Ort beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhäuser, Ärzteschaft, Apotheker etc.) vorzunehmen und abzuklären. Einrichtung stadteigener Testzentren sowie Koordination und Überwachung der stadtweiten Teststrukturen. Die Stabsstelle ist zudem städt. Ansprech- und Austauschpartner des Gesundheitsministe-riums NRW in vorgenannten Aufgaben. Ferner ist die Stabsstelle amtsintern koordinierende Einheit von Aufgaben der Pandemie und Steuerungsunterstützung für den Krisenstab. Die Leitung der Stabsstelle ist mit Blick auf Verantwortung und Bedeutung mit A 14 zu besetzen.Seite 3 von 5 Seite 4 Die Abteilungen 53-3 (amtsärztliche Untersuchungen) und 53-5 (sozialpsychiatrischer Dienst) werden mit je 0,5 Arztstelle verstärkt. Diese Stellen sollen im Untersuchungs- und Beratungsbereich die Themen Frauengesundheit und Migration vermehrt aufgreifen und Medizinstudenten, die ein Praktisches Jahr oder eine Famulatur im Gesundheitsamt ableisten, fachlich begleiten und anleiten. Hier ist die Einrichtung von insgesamt einer Stelle in der Wertigkeit E 14 erforderlich. 3. Sicherstellung der hoheitlichen Aufgabenfelder Zum Ausbau und zur Begleitung der zunehmenden Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird im Verwaltungsbereich eine A 11 Stelle eingerichtet. Von der Stelle werden amtsinterne Digitalisierungsmaßnahmen initiiert sowie die in der Stadtverwaltung vorgesehene Funktion des Digitallotsen wahrgenommen. 4. Ausblick Die aus dem Pakt für den ÖGD für die Stadtverwaltung Bonn vorgesehene Fördersumme wird in 2023 nochmals aufgestockt auf dann knapp 1,8 Mio € p.a.. Die weitere Erhöhung soll für zusätzliche Stelleneinrichtungen im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 genutzt werden. Dadurch erhält sich das Gesundheitsamt Bonn die Möglichkeit, auf die sich ständig ändernden Anforderungen der Pandemie reagieren und das erforderliche Personal sinnvoll und bedarfsorientiert einsetzen zu können. Geplant ist die Einrichtung von fünf weiteren Stellen: Ein(e) Gesundheitswissenschaftler*in (E10), ein(e) Sozialarbeiter*in (S14), ein(e) Psycholog*in (E14) sollen das Beratungs-, Analyse- und Vernetzungspotenzial des Gesundheitsamtes weiter verbessern und ausbauen helfen. Eine Verwaltungsstelle (A11/E10) soll sich den Aufgaben und der Vernetzung von Pandemie- und Katastrophenschutz widmen können. Hinzu käme noch eine Verwaltungsstelle (A8), um Meldewesen und Aufsicht über die nichtakademischen Berufe im Gesundheitswesen in angemessenerem Umfang wahrzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.07.00 Produktgruppenbezeichnung Amt 53 - TE-übergreifend Produkt versch. Kostenstellen Amt 53 Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 4 von 5 Seite 5 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 600.395,23 € 153000700/70.1000 600.395,23 € ÜPL Deckung durch Fördermittel Einzahlungen / Erträge 600.395,23 € 111000116/64.1000 600.395,23 € Haushaltsbelastung jährlich 0 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de