220179-01 AA · Änderungsantrag
FDP Änderungsantrag: Stellplatzsatzung Antrag zur Vorlage 220179
Kerndaten
- Nummer
- 220179-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220179-01 AA Antragsteller/in: Alessandro Balan Achim Schröder Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 21.03.22 FDP Änderungsantrag: Stellplatzsatzung Antrag zur Vorlage 220179 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst: Der Entwurf der Satzung der Bundesstadt Bonn über die erforderliche Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze einschließlich deren Zubehörnutzungen – Stellplatzsatzung – wird in der Fassung von Anlage 2 einschließlich ihrer Anlagen 1 bis 5 (Anlage 3) wird mit folgenden Maßgaben überarbeitet: 1. Die Lagezonen werden überprüft. Insbesondere ist der Zuschnitt der Lagezone III großzügiger zu bemessen. Die unterstellte Lagegunst liegt in vielen bisher der Zone II zugeordneten Stadtteilen nicht vor (z.B. Lengsdorf oder Lessenich). Eine Ermäßigung erfolgt in Zone III nicht. 2. Anlage 2 wird insbesondere hinsichtlich des freifinanzierten Wohnungsbaus dahingehend überarbeitet, dass der tatsächlich erforderliche Stellplatzbedarf abgebildet wird. Die Stellplatzsatzung darf nicht für die Verfolgung von verkehrspolitischen Zwecken missbraucht werden. 3. Ziffer 2.2 der Anlage 1 ist differenzierter zu fassen. Neben Arztpraxen werden Regelungen aufgenommen für weitere Freiberufler mit Publikumsverkehr, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Therapeuten, Coaching-Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit erheblicher Personalstärke. 4. Bei der Stellplatzverordnung wird berücksichtigt, dass Bonn laut Pendleratlas NRW eine Pendlerstadt mit 140.000 Ein- und 60.000 Auspendlern ist, denen insbesondere aus und in den Rhein-Sieg-Kreis kein adäquater ÖPNV zur Verfügung steht, was wiederum die Notwendigkeit des (elektro-)motorisierten Individualverkehrs nach sich zieht. 5. Bei Stellplatzberechnungen wird die Zunahme von Homeoffice- Arbeitsplätzen berücksichtigt, die zu einem geringeren Umschlag von Fahrzeugen pro Zeiteinheit führen dürfte. 6. Bei Stellplatzberechnungen wird die Zunahme vonSeite 1 von 2 Seite 2 Einpersonenhaushalten berücksichtig (vgl. Wohnungsmarktbericht), die in Verbindung mit Antragspunkt 2 zu einer höheren Dichte von Fahrzeugen führen wird. 7. Zu § 4 (1): Die im Entwurf der Stellplatzverordnung genannten Fußwege zu Abstellmöglichkeiten werden den üblichen 250 Metern Fußweg zu einer Bushaltestelle angepasst (Basis: Der Abstand der Bushaltestellen „Gutenbergallee“ und „Römerplatz“ in Rüngsdorf beträgt lt. TIM-Online 500 Meter, so dass ein Anwohner max. 250 Meter Fußweg in die eine oder andere Richtung zurücklegen muss. 8. Es werden Stellplatzbedarfe für Lastenräder mit in die Verordnung aufgenommen (Hinweis: 2-rädriges Lastenrad: L 2,70 x B 0,65 = 1,755 m², 3-rädriges Lastenrad, Typ „Babboe“: L 2,15 x B 0,88 = 1,892 m² zzgl. Rangierabstandsflächen). Begründung Der Entwurf der Stellplatzsatzung würdigt die in den Ziffern 1-8 genannten Aspekte nicht ausreichend und bedarf daher der Überarbeitung. Im Übrigen ergibt sich die Begründung aus den Ziffern 1-8 selbst und erfolgt bei Bedarf mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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