220177 · Antrag
Bonner Resolution zur Gemeindefinanzierung
Kerndaten
- Nummer
- 220177
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 220177 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 20.01.22 Bonner Resolution zur Gemeindefinanzierung Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution: „Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn Zur Bewältigung der Pandemie müssen das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen zusammenstehen Die Bundesstadt Bonn fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein- Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Dazu fordert der Rat der Bundesstadt Bonn das Land Nordrhein-Westfalen auf: 1. Das Gemeindefinanzierungsgesetz so anzupassen, dass kreisfreie Städte nicht finanziell schlechter gestellt werden und somit gravierende kommunale Einnahmeausfälle in ohnehin schwierigen Zeiten zu vermeiden. 2. Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze 2021 und 2022 als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und auch für das Haushaltsjahr 2023 sicherzustellen. 3. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) auch für die Jahre 2023 und 2024 fortzuschreiben und für eine echte Beteiligung des Landes an der Finanzierung kommunaler Sondervermögen zu sorgen. 4. Das Versprechen zur Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds zur Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite einzulösen undSeite 1 von 3 Seite 2 dabei den kommunalen Eigenanteil auf ein dauerhaft leistbares Maß zu begrenzen. 5. Strukturell für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, die dem Konnexitätsprinzip folgt. 6. Die kommunalen Einnahmeausfälle aus der Gewerbe- und Einkommensteuer auch für die Jahre 2022 und 2023 nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) auszugleichen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich der Bund an den Lasten beteiligt. Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Wir sind es, die die Pandemie seit nunmehr zwei Jahren an vorderster Front bekämpfen. Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gesundheits- und Ordnungsdienste, Krankenhäuser und Pflegeheime, Kindertageseinrichtungen und Schulen und vielen anderen Bereichen seit Anbeginn der Pandemie an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit – und darüber hinaus. Die Bundesstadt Bonn kann diese Arbeit nur garantieren und unterstützen, wenn die Stadt handlungsfähig ist und bleibt. Neben einer adäquaten Personalausstattung brauchen alle Kommunen in NRW vor allem eine gesicherte finanzielle Ausstattung. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden hat durch die anhaltende Krise an Brisanz gewonnen. Für neue wie alte zentrale Aufgaben der Kommunen, z.B. Klimaschutz, die Mobilitätswende oder die Ausstattung von Schulen mit digitaler Infrastruktur, bedarf es einer kostendeckenden Finanzierung. Altschulden zur Liquiditätssicherung aber auch Pensionsrückstellungen belasten die kommunalen Bilanzen und müssen mit Hilfe des Landes ausgeglichen werden. Das Land muss jetzt schnell handeln! Denn trotz verbesserter Steuerprognosen droht weiterhin eine finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale. Eine finanzielle Schlechterstellung großer kreisfreier Kommunen in NRW durch die Neufassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist daher unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus reicht es vor diesem Hintergrunddauerhaft nicht aus, die Bildung kreditfinanzierter Sondervermögen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren. Die Landesregierung muss die bestehenden Kredithilfen zu einer echten Unterstützung weiterentwickeln und weiterhin für einen Ausgleich der Steuermindereinnahmen sowie der angefallenen Corona bedingten Mehraufwendungen sorgen.“Seite 2 von 3 Seite 3 Begründung Mit der oben aufgeführten Resolution sollen die Landesregierung und der Landtag Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert werden, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de