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220177 · Antrag

Bonner Resolution zur Gemeindefinanzierung

Nummer
220177
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,3 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
220177
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
20.01.22
Bonner Resolution zur Gemeindefinanzierung
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:
„Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn
Zur Bewältigung der Pandemie müssen das Land Nordrhein-Westfalen
und seine Kommunen zusammenstehen
Die Bundesstadt Bonn fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-
Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und
nach der Corona-Pandemie zu gewährleisten.
Dazu fordert der Rat der Bundesstadt Bonn das Land Nordrhein-Westfalen auf:
1. Das Gemeindefinanzierungsgesetz so anzupassen, dass kreisfreie
Städte nicht finanziell schlechter gestellt werden und somit gravierende
kommunale Einnahmeausfälle in ohnehin schwierigen Zeiten zu
vermeiden.
2. Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse
der Gemeindefinanzierungsgesetze 2021 und 2022 als echten, in den
Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen
und auch für das Haushaltsjahr 2023 sicherzustellen.
3. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-CIG) auch für die Jahre 2023 und 2024 fortzuschreiben und für
eine echte Beteiligung des Landes an der Finanzierung kommunaler
Sondervermögen zu sorgen.
4. Das Versprechen zur Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds
zur Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite einzulösen undSeite 1 von 3
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dabei den kommunalen Eigenanteil auf ein dauerhaft leistbares Maß zu
begrenzen.
5. Strukturell für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu
sorgen, die dem Konnexitätsprinzip folgt.
6. Die kommunalen Einnahmeausfälle aus der Gewerbe- und
Einkommensteuer auch für die Jahre 2022 und 2023 nach dem Vorbild
des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der
Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
(GewStAusgleichsG) auszugleichen. Dabei darf die Entlastung nicht
davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich der
Bund an den Lasten beteiligt.
Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates.
Wir sind es, die die Pandemie seit nunmehr zwei Jahren an vorderster Front
bekämpfen. Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer
Gesundheits- und Ordnungsdienste, Krankenhäuser und Pflegeheime,
Kindertageseinrichtungen und Schulen und vielen anderen Bereichen seit
Anbeginn der Pandemie an die Grenzen ihrer physischen und psychischen
Belastbarkeit – und darüber hinaus.
Die Bundesstadt Bonn kann diese Arbeit nur garantieren und unterstützen,
wenn die Stadt handlungsfähig ist und bleibt.
Neben einer adäquaten Personalausstattung brauchen alle Kommunen in NRW
vor allem eine gesicherte finanzielle Ausstattung. Die anhaltende strukturelle
Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden hat
durch die anhaltende Krise an Brisanz gewonnen. Für neue wie alte zentrale
Aufgaben der Kommunen, z.B. Klimaschutz, die Mobilitätswende oder die
Ausstattung von Schulen mit digitaler Infrastruktur, bedarf es einer
kostendeckenden Finanzierung. Altschulden zur Liquiditätssicherung aber auch
Pensionsrückstellungen belasten die kommunalen Bilanzen und müssen mit
Hilfe des Landes ausgeglichen werden. Das Land muss jetzt schnell handeln!
Denn trotz verbesserter Steuerprognosen droht weiterhin eine finanzielle und
damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale.
Eine finanzielle Schlechterstellung großer kreisfreier Kommunen in NRW durch
die Neufassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist daher unbedingt zu
vermeiden.
Darüber hinaus reicht es vor diesem Hintergrunddauerhaft nicht aus, die
Bildung kreditfinanzierter Sondervermögen zu ermöglichen und Kredite zu
gewähren. Die Landesregierung muss die bestehenden Kredithilfen zu einer
echten Unterstützung weiterentwickeln und weiterhin für einen Ausgleich der
Steuermindereinnahmen sowie der angefallenen Corona bedingten
Mehraufwendungen sorgen.“Seite 2 von 3
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Begründung
Mit der oben aufgeführten Resolution sollen die Landesregierung und der
Landtag Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert werden, die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie
zu gewährleisten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de