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220175-01 AA · Änderungsantrag

Broichstr. 113 > Errichtung einer Grünmittel-Umladestation durch bonnorange; hier: Fällung von 10 satzungsgeschützten Laubbäumen Änderungsantrag zur Vorlage 220175

Nummer
220175-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220175 Broichstr. 113 > Errichtung einer Grünmittel-Umladestation durch bonnorange; hier: Fällung von 10 satzungsgeschützten Laubbäumen

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Änderungsantrag
öffentlich
220175-01 AA
Antragsteller/in:
Frank Maas
16.03.2022 gez. Mohn
Broichstr. 113 > Errichtung einer Grünmittel-
Umladestation durch bonnorange; hier: Fällung von
10 satzungsgeschützten Laubbäumen
Änderungsantrag zur Vorlage 220175
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung zur Fällung von 10 satzungsgeschützten Bäumen
legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 27.
April 2022
1. die bisherige Planung von BonnOrange (Anordnung der notwendigen
Infrastruktur) zur Einrichtung einer Grünannahmestelle vor, die zur Aussage der
Oberbürgermeisterin (DS 200359-04ST) „Das Gewerbegrundstück ist derzeit
zu 1/3 mit Bäumen bewachsen. Diese müssen zur Nutzbarmachung des
Grundstücks ebenso entfernt werden wie die derzeitigen Aufbauten.
BonnOrange möchte das Grundstück in Gänze nutzen und dort eine
qualifizierte Grünannahmestelle betreiben.“ geführt hat.
2. den aktuellen Stand der Verhandlungen – soweit notwendig im
nichtöffentlichen Teil - mit BonnOrange AÖR dar und geht hierbei insbesondere
auf
- die geplante Verfügungsgewalt durch BonnOrange (Art des Pachtvertrages),
- die Höhe des geplanten Pachtzinses durch das SGB und die Vorstellungen
zur Pachtzinshöhe bei BonnOrange,
- die Kostenaufteilung zwischen BonnOrange und der Stadt Bonn für die
endgültige Nutzbarmachung,
- das Freilegungs- und Entsorgungskonzept durch ein Sachverständigenbüro
ein.
Begründung
Zur Begründung wird auf DS 200359-04ST verwiesen. Eine spätereSeite 1 von 2
Seite 2
Beschlussfassung über die Fällung von 10 satzungsgeschützten und
letztendlich insgesamt 21 Bäumen ist unschädlich, da das
Bundesnaturschutzgesetz die Umsetzung ohnehin erst nach dem 30.09.2022
zulässt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de