220175-01 AA · Änderungsantrag
Broichstr. 113 > Errichtung einer Grünmittel-Umladestation durch bonnorange; hier: Fällung von 10 satzungsgeschützten Laubbäumen Änderungsantrag zur Vorlage 220175
Kerndaten
- Nummer
- 220175-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220175-01 AA Antragsteller/in: Frank Maas 16.03.2022 gez. Mohn Broichstr. 113 > Errichtung einer Grünmittel- Umladestation durch bonnorange; hier: Fällung von 10 satzungsgeschützten Laubbäumen Änderungsantrag zur Vorlage 220175 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vor einer Beschlussfassung zur Fällung von 10 satzungsgeschützten Bäumen legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 27. April 2022 1. die bisherige Planung von BonnOrange (Anordnung der notwendigen Infrastruktur) zur Einrichtung einer Grünannahmestelle vor, die zur Aussage der Oberbürgermeisterin (DS 200359-04ST) „Das Gewerbegrundstück ist derzeit zu 1/3 mit Bäumen bewachsen. Diese müssen zur Nutzbarmachung des Grundstücks ebenso entfernt werden wie die derzeitigen Aufbauten. BonnOrange möchte das Grundstück in Gänze nutzen und dort eine qualifizierte Grünannahmestelle betreiben.“ geführt hat. 2. den aktuellen Stand der Verhandlungen – soweit notwendig im nichtöffentlichen Teil - mit BonnOrange AÖR dar und geht hierbei insbesondere auf - die geplante Verfügungsgewalt durch BonnOrange (Art des Pachtvertrages), - die Höhe des geplanten Pachtzinses durch das SGB und die Vorstellungen zur Pachtzinshöhe bei BonnOrange, - die Kostenaufteilung zwischen BonnOrange und der Stadt Bonn für die endgültige Nutzbarmachung, - das Freilegungs- und Entsorgungskonzept durch ein Sachverständigenbüro ein. Begründung Zur Begründung wird auf DS 200359-04ST verwiesen. Eine spätereSeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussfassung über die Fällung von 10 satzungsgeschützten und letztendlich insgesamt 21 Bäumen ist unschädlich, da das Bundesnaturschutzgesetz die Umsetzung ohnehin erst nach dem 30.09.2022 zulässt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de