220168-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220168-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220168-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die in § 2 Abs. 5 der Rechnungsprüfungsordnung festgeschriebene Informationspflicht des/der Oberbürgermeister/-in im Rechnungsprüfungsausschuss findet ihre Grundlage in § 104 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW. Dieser ermöglicht „dem Bürgermeister“ die Erteilung eines entsprechenden Prüfauftrags „unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss“. Dem trägt die derzeitige Regelung Rechnung. Die Konkretisierung der Rechnungsprüfungsordnung in zeitlicher Hinsicht gemäß Antrag ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes eine rechtlich mögliche Klarstellung im Rahmen der Ausübung des politischen Mandats der Ausschussmitglieder. In verfahrenstechnischer Hinsicht und abgeleitet vom Gesetzeswortlaut erfolgt die Information in diesem Fall mittels Vorlage unmittelbar aus dem Bereich Oberbürgermeister/-in. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die redaktionelle Änderung der Rechnungsprüfung vollzogen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de