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220168-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn

Nummer
220168-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.05.2022 Empfehlung
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  1. 220168 Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220168-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die in § 2 Abs. 5 der Rechnungsprüfungsordnung festgeschriebene
Informationspflicht des/der Oberbürgermeister/-in im
Rechnungsprüfungsausschuss findet ihre Grundlage in § 104 Abs. 4 der
Gemeindeordnung NRW. Dieser ermöglicht „dem Bürgermeister“ die Erteilung
eines entsprechenden Prüfauftrags „unter Mitteilung an den
Rechnungsprüfungsausschuss“. Dem trägt die derzeitige Regelung Rechnung.
Die Konkretisierung der Rechnungsprüfungsordnung in zeitlicher Hinsicht
gemäß Antrag ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes eine rechtlich
mögliche Klarstellung im Rahmen der Ausübung des politischen Mandats der
Ausschussmitglieder. In verfahrenstechnischer Hinsicht und abgeleitet vom
Gesetzeswortlaut erfolgt die Information in diesem Fall mittels Vorlage
unmittelbar aus dem Bereich Oberbürgermeister/-in.
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die redaktionelle Änderung der
Rechnungsprüfung vollzogen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de