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220168 · Antrag

Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn

Nummer
220168
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.05.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220168-02 Teilweise Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 09.06.22 betr. Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn
  2. 220168-01 ST Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn

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Text anzeigen (1.534 Zeichen)
Antrag
öffentlich
220168
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
19.01.22
Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
§ 2 Abs. 5 der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird wie
folgt geändert (s. Markierung):
Der/Die Oberbürgermeister/-in kann dem Rechnungsprüfungsamt innerhalb
seines/ihres Amtsbereichs Aufträge zur Prüfung erteilen. Hierüber ist der
Rechnungsprüfungsausschuss unverzüglich in Form einer schriftlichen
Mitteilungsvorlage, die den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern
des Rechnungsprüfungsausschusses zuzustellen ist, zu unterrichten
Begründung
Die obige Änderung der Rechnungsprüfungsordnung soll aus Sicht der
Antragsteller dazu dienen, das offensichtlich formal
bestehende Informationsungleichgewicht bei der Erteilung von Prüfaufträgen
durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister und den Rat bzw.
den Rechnungsprüfungsausschuss auszugleichen. Denn während
Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister über die notwendige Antragstellung
in Rat und / oder Rechnungsprüfungsausschuss sofort von einem Prüfauftrag
der Politik erfahren, erfolgt die Information des
Rechnungsprüfungsausschusses über Prüfaufträge der Oberbürgermeisterin /
des Oberbürgermeisters an das RPA nach den bisherigen Vorschriften erst zur
nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Dies kann angesichts
der Sitzungshäufigkeit zu Verzögerungen von mehreren Wochen oder gar
Monaten führen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de