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220165-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Beleuchtungskonzept

Nummer
220165-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
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  1. 220165 CDU-Antrag: Beleuchtungskonzept

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220165-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
19.01.2022
CDU-Antrag: Beleuchtungskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das Thema Beleuchtung ist ein komplexes Thema im Spannungsfeld zwischen
Fragen der Sicherheit der Bevölkerung und des Verkehrs einerseits und Fragen
des Immissions- und Artenschutzes. Mit dem Themenfeld setzt sich die
Stadtverwaltung bereits aktiv auseinander.
Es ist sinnvoll das Thema Beleuchtung in der Stadt detailliert zu betrachten und
ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, das sowohl den Anforderungen an die
Sicherheit als auch dem Natur- und Artenschutz gerecht wird.
Für die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes – wie im Antrag beschrieben -
stehen der Verwaltung die hierzu erforderlichen Kapazitäten derzeit nicht zur
Verfügung. Es wäre eine externe Erarbeitung zu beauftragen. Mittel hierfür sind
aktuell nicht etatisiert. Haushaltsmittel zur fachlichen Betrachtung des Themas
Lichtimmissionen in der Stadt Bonn werden zum nächsten Doppelhaushalt
seitens der Fachverwaltung angemeldet.
Der Stadtverwaltung kennt die positiven (Sicherheitsaspekte) und negativen
Auswirkungen von Licht auf die Gesundheit des Menschen sowie auf die
Umwelt und Natur und berücksichtigt die Belange in ihrem Handeln. Dabei sind
Abwägungen verschiedener Belange notwendig.
Die Wirkungen von Beleuchtung kann Ökosysteme beeinflussen. Sie
beeinflussen nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse in ihrer Orientierung
und können das Paarungsverhalten, Nahrungssuche oder Auffinden von
Brutplätzen beeinträchtigen.
Neben den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Sicherheitsempfinden
gewinnt der Schutz vor Auswirkungen von Licht auf Ökosysteme und
Artenschutz zunehmend an Bedeutung. Das Bundesamt für Naturschutz hat
einen Leitfaden für Kommunen und Stadtplanende zur Neugestaltung und
Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen erarbeitet (BfN-Skript Nr. 543,
2019).Seite 1 von 3
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Bezogen auf die Straßenbeleuchtung in Bonn mit ca. 35.500 Lichtpunkten
werden die im Antrag genannten Kriterien bereits standardmäßig
berücksichtigt.
Die Vorgehensweise ist über den Straßenbeleuchtungsvertrag mit den SWB als
Werkzeug aufgebaut. Die SWB sind hiernach mit Betrieb, Unterhaltung und
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Bonn beauftragt:
 In der Basis als Standard dient hierbei die DIN 13201 für die Qualität.
Solche Normen sind durch Experten entwickelt und werden stetig
fortgeschrieben;
 Die im Straßenbeleuchtungsvertrag vereinbarte Lichtpunktpauschale
(mit einem festen Anteil für Energie) unterstützt die Umstellung auf
energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Bonn schon deshalb, weil ein
wirtschaftliches Eigeninteresse der SWB besteht;
 Umweltschutz (Minderung der Lichtverschmutzung) wird auf dieser
Basis der Wirtschaftlichkeit erreicht, da moderne Leuchten durch
verbesserte Reflektoren die Lichtabgabe ausschließlich auf die
Verkehrsfläche begrenzen. Dadurch ist weniger Lichtabgabe
notwendig…somit auch weniger Energie erforderlich;
Durch die Kooperation mit den SWB auf der Basis des Vertrages nimmt die
Stadt Einfluss auf die Fortentwicklung:
 Regelmäßig setzt das Tiefbauamt bei der Entwicklung der
Straßenbeleuchtung Eingaben von Gremien, der Sicherheitsbehörden
oder Privatpersonen zur Kriminalprävention und Verbesserung der
Attraktivität des Stadtgebietes um. Mit diesen individuellen Reaktionen
wurden gute Erfahrungen gesammelt, zumal sich die Schwerpunkte
durch die Stadtentwicklung stets verändern;
 Bei Veränderung der Straßenbeleuchtungsanlage ist eine enge
Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde, dem Denkmalschutz und
Fremdkörperschaften wie der DB, der Autobahn GmbH, dem
Landesbetrieb Straßen und anderen notwendig;
Bestrebungen, die Straßenbeleuchtungsanlage umzugestalten oder - wie auch
in aktuellen und wiederkehrenden Bürgeranträgen – einen großen Anteil der
vorhandenen Leuchten auszutauschen bzw. durch inzwischen entwickelte,
effizientere und umweltfreundlichere Produkte zu ersetzen, sind aufgrund der
immensen Kleinteiligkeit jeder Straßenbeleuchtungsanlage nur sehr langfristig
umsetzbar. Diese Ziele werden jedoch bei jeder Erweiterung und Erneuerung
beachtet und der Austausch wird ggf. auch gegenüber der üblichen
technischen Abschreibung vorgezogen, sofern nützliche Effekte überwiegen.
Hinsichtlich des Umweltschutzes (Insekten) und der Lebensqualität für die
Menschen wurde dabei auch die Lichtfarbe bereits auf einen Standardwert von
3000 Kelvin gesenkt, obwohl dieser der Energieeffizienz leicht abträglich ist.
Insbesondere im Außenbereich und in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
stehen die Aspekte des Natur- und Artenschutzes im Vordergrund, weshalb in
diesen Gebieten Beleuchtung nur unter strengen technischen Anforderungen
(Anzahl und Standorte von Leuchten, Abstrahlwinkel, Schaltzeiten, Kelvinzahl)Seite 2 von 3
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im Einzelfall geprüft werden kann. Aus artenschutzrechtlichen Gründen werden
bereits jetzt bei Planungen Abstrahlwinkel über die Horizontale hinaus
vermieden und wo möglich, eine Lichtfarbe von max. 2200 Kelvin eingesetzt.
Ein ausgearbeitetes Konzept zur Ausgestaltung von Beleuchtung in
unterschiedlichen Bereichen im Stadtgebiet kann die Verwaltung dabei
unterstützen, Anforderungen zu prüfen und Planungsprozesse zu
vereinheitlichen und zu beschleunigen. (Vergleiche Aussage zur
Haushaltsanmeldung)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de