220165-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Beleuchtungskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 220165-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220165-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 19.01.2022 CDU-Antrag: Beleuchtungskonzept Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das Thema Beleuchtung ist ein komplexes Thema im Spannungsfeld zwischen Fragen der Sicherheit der Bevölkerung und des Verkehrs einerseits und Fragen des Immissions- und Artenschutzes. Mit dem Themenfeld setzt sich die Stadtverwaltung bereits aktiv auseinander. Es ist sinnvoll das Thema Beleuchtung in der Stadt detailliert zu betrachten und ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, das sowohl den Anforderungen an die Sicherheit als auch dem Natur- und Artenschutz gerecht wird. Für die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes – wie im Antrag beschrieben - stehen der Verwaltung die hierzu erforderlichen Kapazitäten derzeit nicht zur Verfügung. Es wäre eine externe Erarbeitung zu beauftragen. Mittel hierfür sind aktuell nicht etatisiert. Haushaltsmittel zur fachlichen Betrachtung des Themas Lichtimmissionen in der Stadt Bonn werden zum nächsten Doppelhaushalt seitens der Fachverwaltung angemeldet. Der Stadtverwaltung kennt die positiven (Sicherheitsaspekte) und negativen Auswirkungen von Licht auf die Gesundheit des Menschen sowie auf die Umwelt und Natur und berücksichtigt die Belange in ihrem Handeln. Dabei sind Abwägungen verschiedener Belange notwendig. Die Wirkungen von Beleuchtung kann Ökosysteme beeinflussen. Sie beeinflussen nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse in ihrer Orientierung und können das Paarungsverhalten, Nahrungssuche oder Auffinden von Brutplätzen beeinträchtigen. Neben den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Sicherheitsempfinden gewinnt der Schutz vor Auswirkungen von Licht auf Ökosysteme und Artenschutz zunehmend an Bedeutung. Das Bundesamt für Naturschutz hat einen Leitfaden für Kommunen und Stadtplanende zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen erarbeitet (BfN-Skript Nr. 543, 2019).Seite 1 von 3 Seite 2 Bezogen auf die Straßenbeleuchtung in Bonn mit ca. 35.500 Lichtpunkten werden die im Antrag genannten Kriterien bereits standardmäßig berücksichtigt. Die Vorgehensweise ist über den Straßenbeleuchtungsvertrag mit den SWB als Werkzeug aufgebaut. Die SWB sind hiernach mit Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Bonn beauftragt: In der Basis als Standard dient hierbei die DIN 13201 für die Qualität. Solche Normen sind durch Experten entwickelt und werden stetig fortgeschrieben; Die im Straßenbeleuchtungsvertrag vereinbarte Lichtpunktpauschale (mit einem festen Anteil für Energie) unterstützt die Umstellung auf energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Bonn schon deshalb, weil ein wirtschaftliches Eigeninteresse der SWB besteht; Umweltschutz (Minderung der Lichtverschmutzung) wird auf dieser Basis der Wirtschaftlichkeit erreicht, da moderne Leuchten durch verbesserte Reflektoren die Lichtabgabe ausschließlich auf die Verkehrsfläche begrenzen. Dadurch ist weniger Lichtabgabe notwendig…somit auch weniger Energie erforderlich; Durch die Kooperation mit den SWB auf der Basis des Vertrages nimmt die Stadt Einfluss auf die Fortentwicklung: Regelmäßig setzt das Tiefbauamt bei der Entwicklung der Straßenbeleuchtung Eingaben von Gremien, der Sicherheitsbehörden oder Privatpersonen zur Kriminalprävention und Verbesserung der Attraktivität des Stadtgebietes um. Mit diesen individuellen Reaktionen wurden gute Erfahrungen gesammelt, zumal sich die Schwerpunkte durch die Stadtentwicklung stets verändern; Bei Veränderung der Straßenbeleuchtungsanlage ist eine enge Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde, dem Denkmalschutz und Fremdkörperschaften wie der DB, der Autobahn GmbH, dem Landesbetrieb Straßen und anderen notwendig; Bestrebungen, die Straßenbeleuchtungsanlage umzugestalten oder - wie auch in aktuellen und wiederkehrenden Bürgeranträgen – einen großen Anteil der vorhandenen Leuchten auszutauschen bzw. durch inzwischen entwickelte, effizientere und umweltfreundlichere Produkte zu ersetzen, sind aufgrund der immensen Kleinteiligkeit jeder Straßenbeleuchtungsanlage nur sehr langfristig umsetzbar. Diese Ziele werden jedoch bei jeder Erweiterung und Erneuerung beachtet und der Austausch wird ggf. auch gegenüber der üblichen technischen Abschreibung vorgezogen, sofern nützliche Effekte überwiegen. Hinsichtlich des Umweltschutzes (Insekten) und der Lebensqualität für die Menschen wurde dabei auch die Lichtfarbe bereits auf einen Standardwert von 3000 Kelvin gesenkt, obwohl dieser der Energieeffizienz leicht abträglich ist. Insbesondere im Außenbereich und in Natur- und Landschaftsschutzgebieten stehen die Aspekte des Natur- und Artenschutzes im Vordergrund, weshalb in diesen Gebieten Beleuchtung nur unter strengen technischen Anforderungen (Anzahl und Standorte von Leuchten, Abstrahlwinkel, Schaltzeiten, Kelvinzahl)Seite 2 von 3 Seite 3 im Einzelfall geprüft werden kann. Aus artenschutzrechtlichen Gründen werden bereits jetzt bei Planungen Abstrahlwinkel über die Horizontale hinaus vermieden und wo möglich, eine Lichtfarbe von max. 2200 Kelvin eingesetzt. Ein ausgearbeitetes Konzept zur Ausgestaltung von Beleuchtung in unterschiedlichen Bereichen im Stadtgebiet kann die Verwaltung dabei unterstützen, Anforderungen zu prüfen und Planungsprozesse zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. (Vergleiche Aussage zur Haushaltsanmeldung) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de