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220163-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2021

Nummer
220163-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220163 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220163-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 4. Quartal 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Kenntnisnahme
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der 4. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2021 wird hiermit
nachgereicht.
Die Kämmerei wird mit dem 1. Quartalsbericht 2022 einen umfangreichen und
aussagekräftigen Produktgruppenbericht bereitstellen. Ein Muster für die BV
Beuel ist als externe Anlage beigefügt. Hieraus ergeben sich dann Begründun-
gen der Budgetverantwortlichen je Zeile der Ergebnisplanung vs. Rechnung.
Im 1. Quartal 2022 wird die Kämmerei mit den Fraktionen/Gruppen und
Einzelstadtverordneten ein Konzept zur Ablage und Einsichtnahme der Datei
erarbeiten, da nicht beabsichtigt ist, diesen Bericht als Anlage dem Quartals-
bericht beizufügen. (Umfang ca. 250 Seiten!)
Anlage/n
1 Quartalsbericht 4-2021 (öffentlich)
2 Exkursanlage BV BE zukünftige Berichterstattung zu Bericht zur
haushaltswirtschaftlichen Lage Dezember 2021 (öffentlich)Seite 1 von 22
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 4. Quartal 2021
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2021 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 7
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a.
für laufende Zwecke ............................................................... 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18
3 Schuldenstand .................................................................................................... 19Seite 3 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis zum Jahr 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungs-
konzeptes bis zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die
Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung
des globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
4,0 -33,9 5,2 1,2 -9,0
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom
08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Das Ziel, ab 2021 wieder einen
ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, konnte allerdings nur durch Einsatz der nach-
folgenden Möglichkeiten realisiert werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,5 Mio. EUR.
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona-
Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als
außerordentliche Erträge (in 2021 rd. 71,97 Mio. EUR und in 2022 rd. 100,79 Mio.
EUR). Diese Belastungen werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert,
da sie ab dem Jahr 2025 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ
einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz-
planungszeitraum.
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2021
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2021 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 4
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 635,9 Mio. EUR + 44,3 Mio. EUR  680,2 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 325,5 Mio. EUR + 24,9 Mio. EUR  350,4 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 20,6 Mio. EUR + 6,4 Mio. EUR  27,0 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 206,0 Mio. EUR + 3,8 Mio. EUR  209,8 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 26,5 Mio. EUR - 1,8 Mio. EUR  24,7 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 121,8 Mio. EUR + 10,2 Mio. EUR  132,0 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 62,8 Mio. EUR - 0,8 Mio. EUR  62,0 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.401,7 Mio. EUR + 85,5 Mio. EUR

 1.487,1 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 394,6 Mio. EUR - 9,0Mio. EUR  385,6 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 236,6 Mio. EUR - 22,6 Mio. EUR  214,0 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 69,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  69,6 Mio. EUR
Transferaufwendungen 602,4 Mio. EUR + 29,6 Mio. EUR  632,0 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwend. 160,2 Mio. EUR + 17,8 Mio. EUR  178,0 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.463,4 Mio. EUR + 15,8 Mio. EUR

 1.479,2 Mio. EUR
Finanzergebnis 20,7 Mio. EUR - 2,3 Mio. EUR

 18,4 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG
(Isolierungsbeträge)
72,0 Mio. EUR - 41,7 Mio. EUR

30,3 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand 14,5 Mio. EUR - 14,5 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis 4,0 Mio. EUR + 15,8 Mio. EUR  19,8 Mio. EUR
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 85,5 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Zuflüsse bei der Gewerbe- und
Einkommenssteuer sowie höhere Zuwendungen zurückzuführen. Demgegenüber stehen
Mindereinnahmen bei den sonstigen Steuern und privatrechtlichen Leistungsentgelten.
Durch die Verbesserungen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer wird sich der
coronabedingte Isolierungsbetrag deutlich reduzieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem
Mehrbedarf von rd. 15,8 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere
zusätzliche Transferaufwendungen für die Fortführung der Angebotsverbesserungen im
ÖPNV (Lead City), denen allerdings auch höhere Bundeszuwendungen gegenüber-
stehen. Zudem waren steigende Sozialleistungen wie z.B. bei der Hilfe zur Pflege, den
Unterhaltsvorschussleistungen und der Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Darüber
hinaus wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei
Gewerbesteuerforderungen) verschlechtern.
Insgesamt wird damit nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass
sich der für 2021 in der Ergebnisrechnung veranschlagte Überschuss in Höhe von
rd. 4,0 Mio. EUR am Jahresende um rd. 15,8 Mio. EUR auf dann 19,8 Mio. EURSeite 5 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 5
erhöht. Damit beträgt die Verbesserung rd. 1 % im Verhältnis zu den „Ordentlichen
Aufwendungen“.
Aufgrund der laufenden Jahresabschlussarbeiten ist dieses Ergebnis allerdings
mit Vorsicht zu betrachten (siehe unten „Wichtiger Hinweis der Kämmerei“). Bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wird Dezernat II (Finanzbuchhaltung und
Kämmerei) die coronabedingten Isolierungstatbestände dahingehend prüfen, in
welchem Umfang von der Bilanzierungshilfe (Aktivierung) Gebrauch gemacht wird.
Wichtiger Hinweis der Kämmerei:
Aus der Erfahrung der letzten Jahresabschlüsse weist die Kämmerei nochmals darauf
hin, dass umfangreiche Jahresabschlussarbeiten, die erst nach Ablauf des Kalender-
jahres ermittelt und gebucht werden können, die Ergebnisrechnung noch verändern
können. Zudem werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten die genauen
Isolierungsbeträge, die sich aus den coronabedingten Mindererträge und Mehrauf-
wendungen ermittelt, bilanziell erfasst und haben erst damit Folgen auf das Ist-Ergebnis
2021.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden mit Stand Ende Januar 2022
vorgenommen und stellen daher noch keine abschließenden Werte für 2021 dar. Die
Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.
Für den vierten Quartalsbericht wurde wiederum eine detaillierte Abfrage aller Fachämter
mittels der webbasierten Anwendung IKVS vorgenommen. Anmerkung: Da die Rückmel-
dungen zu einigen Bereichen nicht erfolgt sind, wurden dafür ersatzweise die IST-Werte
berücksichtigt, insofern könnten sich hier noch Veränderungen ergeben.Seite 6 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.340,0 1.470,9 109,8 % 1.401,7 1.458,8 104,1 %
Damit sind (bisher) bereits 104,1 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung
der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.12.2021 auf rd. 675,9
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 635,9 Mio. EUR einen
Anteil von 106,3 % aus.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
640,3 636,2 99,4 % 635,9 675,9* 106,3 %
* Spitzabrechnung Einkommens-/Umsatzsteuer ist berücksichtigt.
Aufgrund deutlich höherer Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbe- und
Einkommenssteuer, wird insgesamt mit Mehrerträgen i.H.v. rd. 44,3 Mio. EUR gerechnet.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 98,1 Mio. EUR
eingeplant. Das Ist 2021 beträgt 98,8 Mio. EUR, was einer Quote von 100,7 % entspricht.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
95,1 96,5 101,5 % 98,1 98,8 100,7 %
Damit konnte der Planansatz um rd. 0,7 Mio. EUR überschritten werden.Seite 7 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2021 beläuft sich auf 208,9 Mio. EUR. Nach Ablauf des Jahres beträgt
die Gewerbesteuer rd. 236,5 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von 113,2 %
gegenüber dem Planansatz.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
226,3 211,9 93,6 % 208,9 236,5 113,2 %
Auf Basis der Steuerschätzung im Mai 2021 wurde der ursprünglich angesetzte Planwert
i.H.v. 219,7 Mio. EUR im Zuge der Haushaltsplanverabschiedung auf 208,9 Mio. EUR
abgesenkt. Aufgrund der aktuellen Gewerbesteuerentwicklung in Bonn konnten in 2021
allerdings gegenüber diesem reduzierten Planansatz Mehrerträge von rd. 27,6 Mio. EUR
erzielt werden. Damit wird der Isolierungsbetrag i.H.v. 15,4 Mio. EUR überkompensiert.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
212,6 191,9 90,3 % 193,7 206,8* 106,8 %
* inkl. Spitzabrechnung für das Jahr 2021 mit Auszahlung im Januar 2022.
Für das Jahr 2021 sind bisher rd. 203,9 Mio. EUR an Einkommenssteuer eingegangen.
Berücksichtigt man den Betrag aus der Spitzabrechnung i.H.v. rd. 2,9 Mio. EUR, der noch
im Januar 2022 ausgezahlt wird, so wird sich das Ergebnis insgesamt auf rd. 206,8 Mio.
EUR belaufen. Damit kann der Planwert, der aufgrund der Corona-Pandemie deutlich
abgesenkt wurde, um rd. 13,1 Mio. EUR überschritten und der veranschlagte Isolierungs-
betrag i.H.v. 34,2 Mio. EUR auf rd. 21,1 Mio. EUR reduziert werden.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für das gesamte Jahr auf 53,2 Mio.
EUR, womit 105,8 % des Ansatzes erreicht sind.Seite 8 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 8
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
44,6 53,1 119,1 % 50,3 53,2* 105,8 %
* inkl. Spitzabrechnung mit Auszahlung im Januar 2022.
Für das Jahr 2021 sind bisher rd. 52,8 Mio. EUR an Umsatzsteuer eingegangen. Berück-
sichtigt man den Betrag aus der Spitzabrechnung i.H.v. rd. 0,5 Mio. EUR, der im Januar
2022 ausgezahlt wird, so wird sich das Ergebnis insgesamt auf rd. 53,2 Mio. EUR be-
laufen.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im Jahr
2021 rd. 24,1 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Damit wird der Planansatz um rd. 2,9 Mio. EUR überschritten.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.12.2021 rd. 4,8 Mio. EUR.
Das sind 61,5 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
6,9 6,8 98,6 % 7,8 4,8 61,5 %
Aufgrund der coronabedingten Auswirkungen bei der Beherbergungs- und Vergnügungs-
steuer sowie der Steuer auf sexuelle Vergnügungen sind deutliche Mindererträge von rd.
3,0 Mio. EUR zu verzeichnen, die jedoch isoliert werden können.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 16,3 Mio. EUR eingeplant.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
18,6 19,6 105,4 % 16,3 16,3 100,0 %
Für das Jahr 2021 sind rd. 16,3 Mio. EUR eingegangen, was dem Festsetzungsbeschei-
des vom 26.03.2021 entspricht. Da der Haushaltsplanansatz auf diesen Betrag angepasst
wurde, ergibt sich keine Abweichung. In Höhe von 2,35 Mio. EUR kann ein Isolierungs-
betrag berücksichtigt werden.Seite 9 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
36,2 56,5 156,1 % 60,8 59,5 97,9 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 60,8 Mio. EUR sind bis Dezember 2021 rd. 59,5
Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 97,9 % vom Planwert.
Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei
den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 % (und damit um
weitere 25 %).
Aufgrund einer höheren Erstattungsquote rechnet das Amt für Soziales und Wohnen im
Jahresabschluss mit einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz von insgesamt rd.
3,0 Mio. EUR.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2021 mit einem Ertrag in
Höhe von 325,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 369,2 Mio. EUR).
Für das Jahr 2021 sind bisher insgesamt 351,2 Mio. EUR (= 107,9 %) ertragswirksam zu
berücksichtigen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Posi-
tionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
109,8 130,1 118,5 % 151,6 151,6 100,0 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2021 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2019 bis 30.06.2020.Seite 10 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 10
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheides vom 25.01.2021 hat die Stadt in 2021 rd. 151,6
Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten, was dem Planwert entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2021 mit 144,2 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 79,8 Mio. EUR.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
143,6 211,0 146,9 % 144,2 176,8 122,6 %
Insgesamt sind zum 31.12.2021 rd. 176,8 Mio. EUR und damit schon 122,6 % einge-
gangen.
Bei den Zuwendungen wird mit höheren Zuflüssen von rd. 24,9 Mio. EUR gegenüber dem
Planansatz gerechnet. So hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) Mehr-
erträge u.a. aufgrund von Erstattungen für den Beitragsausfall in den Kindertagesstätten/
Tagespflege und für Alltagshelfer sowie zusätzlicher zweckgebundener Zuweisungen von
insgesamt rd. 10,2 Mio. EUR erhalten. Beim Stadtplanungsamt (Amt 61) sind höhere
Bundeszuweisungen für die Fortführung von Lead-City von rd. 10,6 Mio. EUR einge-
gangen. Zudem hat die Stadt im Januar 2022 noch nachträglich eine Corona-Sonderzu-
wendung zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden i.H.v. rd. 0,8 Mio. EUR vom
Land NRW erhalten.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,7 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,1 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Da die Buchungen für das vierte Quartal bisher noch nicht vorgenommen worden sind,
werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zunächst auf Basis der Buchun-
gen für die ersten neun Monate hochgerechnet. Danach sind für das aktuelle Jahr 22,8
Mio. EUR zu berücksichtigen, was einem Anteil von 76,8 % des Planansatzes entspricht.Seite 11 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 20,6 Mio. EUR geplant sind
(Rechnungsergebnis Vorjahr 24,3 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen,
Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Für das
Jahr 2021 sind 26,6 Mio. EUR bzw. 129,1 % ertragswirksam eingegangen.
Aufgrund der Rückmeldungen der Fachämter werden für 2021 höhere Transfererträge
von insgesamt rd. 6,4 Mio. EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf Mehrerträge beim
Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) für die Erstattung der Integrationsassistenz an
Schulen sowie einer höheren Rückholquote bei den Unterhaltsvorschussleistungen
zurückzuführen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2021 in Höhe von 206,0 Mio. EUR geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 161,3 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
208,0 198,4 95,4 % 206,0 209,7* 101,8 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich.
Für 2021 sind (bisher) rd. 209,7 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem
Anteil von 101,8 % entspricht.
Entgegen der bisherigen Prognose wird bei den öffentliche-rechtlichen Leistungsent-
gelten mit einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um rd. 3,8 Mio. EUR gerech-
net. Ursächlich hierfür sind höhere Gebühreneinnahmen bei den kostenrechnenden
Einrichtungen Stadtentwässerung, Abfallentsorgung und Rettungsdienst. Zudem ergeben
sich ungeplante Erträge durch die Auflösung von Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich, die vorab schwierig zu prognostizieren sind. Hierdurch können auch die
coronabedingten Mindererträge z.B. bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten
und Tagespflege kompensiert werden.Seite 12 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 12
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2021 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 26,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2020 rd. 17,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 8,8
Erträge aus Verkauf 2,6 3,4
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
13,9 13,5
Damit sind für 2021 insgesamt 25,7 Mio. EUR bzw. 97,0 % des Ansatzes vereinnahmt.
Nach der aktuellen Prognoseabfrage werden bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten
Mindererträge von insgesamt 1,8 Mio. EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf coronabe-
dingte Einbußen bei den Märkten, der Volkshochschule und dem Beethovenorchester
zurückzuführen. Zudem waren geringere Pachteinnahmen z.B. aufgrund der Schließung
der Stadthalle Bad Godesberg zu verzeichnen.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2021 sind
hierfür Erträge in Höhe von 121,8 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
119,5 116,1 97,2 % 121,8 108,0* 88,7 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 4,5 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2017 bis 2020.
In 2021 sind (bisher) rd. 108,0 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 88,7 % des
Planansatzes entspricht.
Lt. Prognose der Fachämter werden für 2021 allerdings Mehrerträge von rd. 10,2 Mio.
EUR erwartet. So erhält das Amt 50 höhere Erstattungen im Bereich der Grundsicherung
nach SGB XII durch den LVR und im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen durch
Bund und Land. Beim Amt 51 sind höhere Erstattungen im Bereich der Kindertagesstätten
für heilpädagogische und integrative Plätze zu berücksichtigen.Seite 13 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 13
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2021 in Höhe von 62,8 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 107,8 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen-
gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 19,4
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
9,8 7,4
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,7 7,1
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 5,5
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 60,7 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ-
lich der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen, die erst im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht werden), was einen Anteil von 96,7 % am
geplanten Jahreswert ausmacht.
Bei den Fachämtern werden Mindererträge von insgesamt rd. 8,2 Mio. EUR erwartet. Dies
betrifft u.a. die Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer, Bußgelder im Bereich
Verkehr und geringere Ausgleichsleistungen (Landeserstattung Wohnen) beim Amt 50.
Gegenläufig wird sich das Ergebnis durch die Auflösung von Wertberichtigungen (nach
aktuellem Stand rd. 7,4 Mio. EUR) verbessern, denen allerdings auch entsprechende Auf-
wendungen in Höhe von rd. 17,4 Mio. EUR gegenüberstehen. Im Saldo ergibt sich damit
bei der Prognose der sonstigen ordentlichen Erträge eine Verschlechterung von rd. 0,8
Mio. EUR.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2021 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2020: 1,0 Mio. EUR). Hierbei wurde im Verlauf der Haushaltplan-
beratungen ein Betrag i.H.v. 0,9 Mio. EUR zusätzlich veranschlagt.
Für 2021 sind bisher nur sehr geringfügige Erträge von rd. 0,2 Mio. EUR ausgewiesen,
da die aktivierten Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahres-
abschlusses gebucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird lediglich mit einem aktivierbaren Betrag von rd.
1,0 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,5 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 14 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich aktuell auf rd. 1.440,7 Mio. EUR und
machen damit einen Anteil von 98,4 % an der Jahresplanung aus.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.359,6 1.435,9 105,6 % 1.463,4 1.440,7 98,4 %
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird insgesamt mit Mehraufwendungen von rd. 15,8
Mio. EUR gerechnet, was insbesondere auf einen Anstieg bei den Transferaufwendungen
zurückzuführen ist.
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
378,7 384,6 101,6 % 394,6 385,6* 97,7 %
* inklusive Zuführungen zu Rückstellungen.
Die Personalaufwendungen belaufen sich für 2021 aktuell auf rd. 385,6 Mio. EUR, wobei
sich noch Veränderungen durch die Rückstellungsbuchungen ergeben können. Bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen werden im Saldo 2021 voraussichtlich Minder-
aufwendungen von rd. 9,0 Mio. EUR erwartet. Aufgrund der späten Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2021/2022 im September 2021 haben sich die finanziellen
Auswirkungen der Stellenplanfortschreibung entgegen der ursprünglichen Planung in das
nächste Jahr verschoben, so dass sich hierdurch Einsparungen ergeben haben.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
204,7 216,6 105,8 % 236,6 206,6 87,3 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 236,6 Mio. EUR ist mit rd. 206,6 Mio. EUR ausgeschöpft.
Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes
gegenüber dem Plan bei 87,3 %.Seite 15 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 15
Aufgrund der Rückmeldungen der Fachämter wird mit einem Minderbedarf von rd. 22,6
Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere zeitliche Verschiebungen von
Projekten im Stadtplanungsamt (u.a. Zukunft Radverkehr, Masterplan 2.0), die erst im
Folgejahr zu Aufwendungen führen werden sowie geringere Ausgaben bei Amt 50 für das
Bildungs- und Teilhabepaket und im Bereich des Liegenschaftsmanagements.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 69,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 77,6 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für 2021 sind (zunächst) Aufwendungen von rd. 71,1 Mio. EUR zu berück-
sichtigen (inkl. des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen, da diese erst im
Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt werden). Da die Abschreibungen für das 4.
Quartal 2021 erst Anfang Februar 2022 gebucht werden, wurde der Jahresbetrag auf
Basis der Werte für das 1. bis 3. Quartal hochgerechnet.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert jeweils rd. 20,9 Mio. EUR) dar. Für 2021 werden für
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen voraussichtlich rd. 20,9 Mio. EUR
und für Straßen, Wege und Plätze rd. 20,3 Mio. EUR anfallen.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 602,4 Mio. EUR in 2021 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind für 2021 rd.
615,7 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 102,2 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Dez.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 104,0 104,0 100,0 %
Gewerbesteuerumlage 14,9 17,5* 117,4 %
Städtisches Gebäudemanagement 28,6 31,5** 110,1 %
Theater 31,2 25,4** 81,4 %
Soziale Leistungen 146,2 151,9 103,9 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 188,1 186,4 99,1 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage aus der Spitzabrechnung i.H.v. 1,6 Mio. EUR mit Zahlung im Januar 2022.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater 8,9 Mio. und SGB 26,8 Mio. EUR aus 2020.
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
559,1 560,4 100,2 % 602,4 615,7 102,2 %Seite 16 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 16
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben in Höhe von 104,0 Mio. EUR zu Buche und
ist gegenüber dem Plan zu 100,0 % abgeflossen. Der Umlagesatz für 2021 wurde auf
15,70 % (Vorjahr: 15,10 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 15.02.2021 beträgt die Land-
schaftsumlage insgesamt rd. 104,0 Mio. EUR, was dem Haushaltsansatz entspricht.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für 2021 auf rd. 17,5 Mio. EUR. Da ab 2020 die
Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger wie im letzten Jahr 35,0 v.H.
Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Da
die geplanten Gewerbesteuererträge deutlich überschritten werden konnten, sind
entsprechend auch die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage um rd. 2,5 Mio. EUR
gestiegen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 28,6 Mio. EUR (Vorjahr: 20,6 Mio. EUR) geplant. Bisher sind für 2021 rd. 31,5 Mio.
EUR zu berücksichtigen, wobei die Umbuchungen für die Gebäudekosten des 4. Quartals
bereits enthalten sind. Gegenüber dem Haushaltsplanansatz wird mit einem Mehrbedarf
von rd. 6,4 Mio. EUR gerechnet, für den budgetmäßig ein Haushaltsrest aus dem alten
Jahr zur Verfügung steht.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,2 Mio. EUR
(Vorjahr: 29,7 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2020/2021 und die ersten Monate der Spielzeit 2021/2022. In 2021 sind Mittel in
Höhe von 25,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 81,4 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 146,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 138,2 Mio. EUR), davon
sind 2021 insgesamt rd. 151,9 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferaufwendungen
für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 188,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis
Vorjahr 176,2 Mio. EUR) sind rd. 186,4 Mio. EUR verbraucht. Die Transferaufwandsquote
liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe" bei 101,2 %.
Bei den Transferaufwendungen werden insgesamt deutliche Mehrausgaben i.H.v. rd. 29,6
Mio. EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen beim Stadt-
planungsamt für die Fortführung der Angebotsverbesserungen im ÖPNV (Lead-City)
zurückzuführen. Darüber hinaus sind höhere Sozialleistungen bei der Hilfe zur Pflege,
den Unterhaltsvorschussleistungen und der Eingliederungshilfe zu verzeichnen.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Plan Jahresabschl. %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil
2020 2020 JA/Plan 2021 Jan. – Dez. Ist/Plan
149,2 196,7 131,8 % 160,2 163,9 102,3 %
Für das Jahr 2021 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen (bisher) rd. 163,9
Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 102,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen
Aufwendungen in Höhe von 160,2 Mio. EUR.Seite 17 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 17
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 90,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in 2021 rd. 87,4
Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante
Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem
Stand um rd. 17,4 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus
der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 7,4 Mio. EUR gegenüberstehen.
Unter Berücksichtigung der Prognoseabfrage der Fachämter, nach der eine leichte
Verschlechterung von rd. -0,4 Mio. EUR erwartet wird, ergibt sich insgesamt eine Ansatz-
überschreitung von rd. 17,8 Mio. EUR.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2021 wurde mit rund -20,7 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -20,3 Mio. EUR).
Nach derzeitigem Buchungsstand beträgt das Jahresergebnis rd. -18,3 Mio. EUR, was
einem Anteil von 88,4 % entspricht. Es ist davon auszugehen, dass gegenüber dem
Planansatz eine Verbesserung um rd. 2,3 Mio. EUR erreicht wird. Dies ist vor allem auf
geringere Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen, die vorab nicht
genau prognostiziert werden können.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für 2021 zusätzlich rund 2,5 Mio.
EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt für die Zins-
aufwendungen rd. 2,8 Mio. EUR.Seite 18 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 18
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 333,2 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 203,4 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2020 in Höhe von
rd. 185,2 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
79,6 Mio. EUR (Vorjahr 53,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021
(Jan. – Dez.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,0 0,5
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
17,0 11,2
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,4
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 164,1 95,7
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 18,5 3,1
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 83,5 49,5
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 42,2 8,6
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inklusive Anteile für SGB.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 333,2 Mio. EUR in 2021
(bisher) rd. 169,0 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von 50,7 %
gegenüber dem Planansatz.
Aufgrund des langen Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung
des Doppelhaushaltes 2021/2022 im September 2021 durften Investitionsauszahlungen
nur in eingeschränktem Umfang getätigt werden, so dass bisher nur vergleichsweise
geringe Mittelabflüsse zu verzeichnen waren.Seite 19 von 22
Quartalsbericht IV/2021 Seite 19
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.12.2021 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.271,2 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 102,8 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 621,4 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.892,6 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2021 beträgt damit 5.718 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 330.971 zum 30.06.2021 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über
Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Zum 31.12.2021 hat die Stadt für ein Volumen von 311,5 Mio. EUR an Liquiditätskrediten
Zinserträge (negative Zinsen) erhalten. Hierfür konnten im Jahr 2021 rd. 1,1 Mio. EUR
vereinnahmt werden.Seite 20 von 22
Ist-Datenstand Dezember 2021 Bonn
55
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Produktbereiche 1.01 Innere Verwaltung
Produktgruppe / Profitcen-
ter PG-übergreifend 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
verantwortlich:
Herr Ralf Birkner
Prognose für 1.01.32 - Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Plan fort. 2021 Prognose 2021
Abw. Plan fort.
2021/Prognose
2021
02) - Zuwendungen und allgemeine Umlagen ZK3 98.420 43.411 -55.009
Mindereinnahmen wegen pandemiebedingtem
Ausfall von Karneval der Session 2020/2021,
Pützchens Markt und Wegfall Sponsoring für Vor-
stellung der Tollitäten Session 2021/2022, weil im
Brückenforum alternativ durchgeführt.
04) - Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte ZK3 4.150 3.061 -1.089
Mindereinnahmen wegen pandemiebedingter feh-
lender Vermietung der Säle im Rathaus und des
Vorplatzes.
05) - Privatrechtliche Leistungsentgelte ZK3 45.070 6.484 -38.587
Mindereinnahmen wegen pandemiebedingtem
Ausfall von Veranstaltungen der BezVSt Beuel
und Wegfall Benutzungsgebühren für Säle im
Rathaus und auf dem Rathausvorplatz. Standge-
bühren für durchgeführten Nikolausmarkt noch
nicht ordnungsgemäß in SAP eingebucht, daher
noch zu erwarten.
06) - Kostenerstattungen und -umlagen ZK3 113 113 0Seite 21 von 22
Ist-Datenstand Dezember 2021 Bonn
Plan fort. 2021 Prognose 2021
Abw. Plan fort.
2021/Prognose
2021
07) - Sonstige ordentliche Erträge ZK3 28.545 0 -28.545
Mindereinnahmen wegen pandemiebedingtem
Ausfall des Karnevals in der Session 2020/2021
und Pützchens Markt 2021
11) - Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen ZK3 161.699 65.860 -95.839
Minderausgaben wegen pandemiebedingtem
Ausfall von Veranstaltungen (Karneval Session
2020/2021, Pützchens Markt 2021, bürgerfahrt
nach Mirecourt 2021). Mehrausgaben wegen
pandemiebedingter Anmietung von Technik und
Personal zur Durchführung und Übertragung der
Bezirksvertretungssitzungen im Beueler Rathaus
(zur Einhaltung der Abstandsregeln und Reduzie-
rung von Teilnehmern). Mehrausgaben wegen
notwendiger monatlicher Anmietung eines Misch-
pultes - vorhandene Anlage im Rathaus defekt!
12) - Transferaufwendungen ZK3 88.930 82.943 -5.987
13) - Sonstige ordentliche Aufwendungen ZK3 57.000 13.561 -43.439
Minderausgaben wegen pandemiebedingtem
Ausfall von Reisen, Veranstaltungen und Empfän-
gen. Mehrausgaben wegen pandemiebedingter
Anpassung der Bewirtung in Bezirksvertretungs-
sitzungen und Anmietung des Brückenforums für
die Vorstellung der Tollitäten 2021. Entfall der
Gegenbuchung für Sponsoring des Rheinischen
Abends wegen Ausfall Pützchens Markt 2021.Seite 22 von 22

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de