220158 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier - Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH
Kerndaten
- Nummer
- 220158
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220158 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier - Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag In den Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) wird entsandt: Stellvertretendes Mitglied für Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner Ersatzmitglied für Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner Herr Folke große Deters Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Begründung Allgemeines Die Bundesstadt Bonn ist mit einem Beteiligungsanteil von 66,66% am Stammkapital der IBFB beteiligt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages gehört Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner dem Aufsichtsrat der IBFB als ordentliches Mitglied an. Für die Aufsichtsratsmitglieder ist für Verhinderungsfälle ein stimmberechtigter Vertreter / eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen (personengebundene Stellvertretung). Die Entsendung von Ersatzmitgliedern ist nach demSeite 1 von 2 Seite 2 Gesellschaftsvertrag jederzeit zulässig. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr (DS 201784): Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ersatzmitglieder der ordentlichen Mitglieder 1 Oberbürgermeisterin Katja Dörner Dr. David Thyssen (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Dr. David Thyssen (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 Dr. Birgit Schneider- Bönninger Susanne König Susanne König 3 Dr. Roswitha Sachsse- Schadt Silke Uckermann Silke Uckermann 4 Christoph Jansen 5 Dr. Helmut Redeker Fenja Wittneven-Welter Fenja Wittneven-Welter 6 Johannes Schott Bernhard Wimmer Bernhard Wimmer 7 Elmar Conrads-Hassel Nurten Schlinkert Werner Hümmrich 8 Jürgen Repschläger Ralf Jochen Ehresmann Ralf Jochen Ehresmann 9 Friederike Martin Beate Saul Beate Saul Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Aufgrund der Neubesetzung der Geschäftsbereichsleitung OB-1 wird der neue Geschäftsbereichsleiter, Herr Folke große Deters, anstelle von Herrn Dr. David Thyssen in den Aufsichtsrat der IBFB als stellvertretendes Mitglied entsandt. Eine Bestellung als Ersatzmitglied ist nicht möglich, da diese nur im zeitlichen Zusammenhang der Entsendung des entsprechenden ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds möglich ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de