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220154-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße

Nummer
220154-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220154 CDU-Antrag: Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220154-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag vollumfänglich geprüft. Dabei nimmt diese wie
folgt Stellung:
Zu Punkt 1: Die Linie 631 gehört zu den verspätungsanfälligsten Linien im
Stadtgebiet. Der Bereich Markusstraße stellt hierbei einen Engpass im
Linienverlauf dar. Um diesen zu beseitigen oder zumindest zu optimieren,
wurde seitens der SWB die ganztägige Wegnahme von ca. zehn Parkplätzen in
der Markusstraße empfohlen. Diese Maßnahme wurde am 12.12.2019 vom Rat
beschlossen (s. DS-Nr. 190442) und am 28.06.2021 durch diesen bestätigt (s.
DS-Nr. 200155-3).
Bislang wurde nur der unter DS 200155 vorgeschlagene Kompromiss
umgesetzt. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Umsetzung des
ursprünglichen Beschlusses DS 190442 liegt jedoch vor, sodass die
Umsetzung im nächsten Schritt erfolgen wird.
In Analysen konnte für diesen Abschnitt seitens der SWB bislang noch keine
signifikante Verbesserung der Fahrzeit ermittelt werden. Bei Beobachtungen
vor Ort konnte aber festgestellt werden, dass die bisher eingerichtete
Ausweichstelle sowohl vom Linienverkehr als auch von anderen
verkehrsteilnehmenden Personen genutzt wird und somit positiv zum
Verkehrsfluss beiträgt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Bereich der
Ausweichstelle durch Falschparker*innen blockiert wird; hier kann bereits ein
einzelnes Fahrzeug ausreichen, um die Ausweichstelle für Linienbusse
unbrauchbar zu machen.
Nach Umsetzung der beschlossenen Halteverbotsbereiche wird die Verwaltung
den ruhenden Verkehr in der Markusstraße intensiver beobachten. Sollte keine
Verbesserung festzustellen sein, werden weitere Maßnahmen zur
Verdeutlichung der Parkregelungen auf der Markusstraße geprüft.
Zu Punkt 2: Die Fläche zwischen dem Kindergarten und dem nördlich davon
gelegenen Parkplatz ist ebenso wie der Parkplatz im Eigentum der Stadt Bonn.
Diese Schotterfläche war früher übergangsweise frei befahrbar und somit als
Parkplatz nutzbar, ist dann aber abgesperrt worden, da einige Zufahrten
behindert wurden. Wenn die Bezirksvertretung Bonn eine teilweise Freigabe
der Flächen beschließt, wären verschiedene Anforderungen für das GrundstückSeite 1 von 3
Seite 2
des Kindergartens Markusplatz 1 zu berücksichtigen, dass einige
Besonderheiten, insbesondere die Gewährleistung der Zufahrten für folgende
Einrichtungen aufweist:
· Unterhaltungszufahrt für den Notbrunnen der Feuerwehr für den Kindergarten
· Pflegezufahrt für den Kindergarten
· Unterhaltungszufahrt für die Stadtwerke, insbesondere zum Verteilerkasten
auf dem Gelände des Kindergartens
· Ein Stellplatz des Kindergartens sowie der Zugang zu diesem
· Weiterhin sind bei einem drei-gruppigen Kindergarten nach heutigen
Anforderungen des Bauordnungsamtes mind. drei Stellplätze vorzuhalten.
Die damit verbundenen Maßnahmen wären mit einem enormen verwaltungs-
und kostenintensivem Aufwand verbunden, weshalb die Verwaltung vor allem
aus sicherheitstechnischen Gründen von der Freigabe der Fläche als
Parkplatzmöglichkeit abrät.
Zu Punkt 3: Die Lichtsignalanlage (LSA) befindet sich in einer Tempo-30-Zone,
in denen grundsätzlich keine LSA vorgesehen sind. Diese Ampelanlage genießt
aber Bestandsschutz. Die Verwaltung befürwortet die Abschaltung dieser LSA
nicht, da die Anlage stark von Fußgängerverkehr frequentiert ist. Ferner ist die
LSA mit akustischen Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen ausgerüstet,
denen damit ein sicheres Queren überhaupt erst ermöglicht wird.
Zu Punkt 4: Der Einsatz eines mobilen Blitzanhängers in der Markusstraße ist
rechtlich und technisch möglich. Hierzu muss eine mobile Haltverbotszone zum
Abstellen des Blitzanhängers eingerichtet werden. Dies würde einen weiteren
Wegfall von bis zu drei Parkplätzen während der Einsatzdauer des
Blitzanhängers bedeuten.
Die gleichzeitige Überwachung von beiden Fahrtrichtungen ist bei dem
eingesetzten Messsystem technisch nicht möglich. Es kann lediglich nur eine
Fahrtrichtung im Wechsel überwacht werden. Hierzu wird der Blitzanhänger an
gleicher Stelle um 180° gedreht.
Die Stadt Bonn hat bereits in der Vergangenheit mobile
Geschwindigkeitskontrollen in der Markusstraße durchgeführt. Die Ergebnisse
können der Anlage entnommen werden.
Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Messungen Markusstraße (öffentlich)Seite 2 von 3
Datum Messbeginn Messende Überschreitungen
07.10.2021 07:04 11:44 7
19.08.2021 07:02 12:03 17
Messzeit (Stunden:Min.) 24
Datum Messbeginn Messende Überschreitungen
23.11.2021 06:59 09:49 4
07.10.2021 07:04 11:44 9
Messzeit (Stunden:Min.) 13
SUMME 37
Überschreitungsquote (%)
Markusstraße Fahrtrichtung Rheinweg
9:41 1005
483
Gemessene FZG
522
7:30 1751
2756
1,34
Markusstraße Fahrtrichtung Reuterstraße
Gemessene FZG
778
973Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de