220154-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220154-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220154-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag vollumfänglich geprüft. Dabei nimmt diese wie folgt Stellung: Zu Punkt 1: Die Linie 631 gehört zu den verspätungsanfälligsten Linien im Stadtgebiet. Der Bereich Markusstraße stellt hierbei einen Engpass im Linienverlauf dar. Um diesen zu beseitigen oder zumindest zu optimieren, wurde seitens der SWB die ganztägige Wegnahme von ca. zehn Parkplätzen in der Markusstraße empfohlen. Diese Maßnahme wurde am 12.12.2019 vom Rat beschlossen (s. DS-Nr. 190442) und am 28.06.2021 durch diesen bestätigt (s. DS-Nr. 200155-3). Bislang wurde nur der unter DS 200155 vorgeschlagene Kompromiss umgesetzt. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses DS 190442 liegt jedoch vor, sodass die Umsetzung im nächsten Schritt erfolgen wird. In Analysen konnte für diesen Abschnitt seitens der SWB bislang noch keine signifikante Verbesserung der Fahrzeit ermittelt werden. Bei Beobachtungen vor Ort konnte aber festgestellt werden, dass die bisher eingerichtete Ausweichstelle sowohl vom Linienverkehr als auch von anderen verkehrsteilnehmenden Personen genutzt wird und somit positiv zum Verkehrsfluss beiträgt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Bereich der Ausweichstelle durch Falschparker*innen blockiert wird; hier kann bereits ein einzelnes Fahrzeug ausreichen, um die Ausweichstelle für Linienbusse unbrauchbar zu machen. Nach Umsetzung der beschlossenen Halteverbotsbereiche wird die Verwaltung den ruhenden Verkehr in der Markusstraße intensiver beobachten. Sollte keine Verbesserung festzustellen sein, werden weitere Maßnahmen zur Verdeutlichung der Parkregelungen auf der Markusstraße geprüft. Zu Punkt 2: Die Fläche zwischen dem Kindergarten und dem nördlich davon gelegenen Parkplatz ist ebenso wie der Parkplatz im Eigentum der Stadt Bonn. Diese Schotterfläche war früher übergangsweise frei befahrbar und somit als Parkplatz nutzbar, ist dann aber abgesperrt worden, da einige Zufahrten behindert wurden. Wenn die Bezirksvertretung Bonn eine teilweise Freigabe der Flächen beschließt, wären verschiedene Anforderungen für das GrundstückSeite 1 von 3 Seite 2 des Kindergartens Markusplatz 1 zu berücksichtigen, dass einige Besonderheiten, insbesondere die Gewährleistung der Zufahrten für folgende Einrichtungen aufweist: · Unterhaltungszufahrt für den Notbrunnen der Feuerwehr für den Kindergarten · Pflegezufahrt für den Kindergarten · Unterhaltungszufahrt für die Stadtwerke, insbesondere zum Verteilerkasten auf dem Gelände des Kindergartens · Ein Stellplatz des Kindergartens sowie der Zugang zu diesem · Weiterhin sind bei einem drei-gruppigen Kindergarten nach heutigen Anforderungen des Bauordnungsamtes mind. drei Stellplätze vorzuhalten. Die damit verbundenen Maßnahmen wären mit einem enormen verwaltungs- und kostenintensivem Aufwand verbunden, weshalb die Verwaltung vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen von der Freigabe der Fläche als Parkplatzmöglichkeit abrät. Zu Punkt 3: Die Lichtsignalanlage (LSA) befindet sich in einer Tempo-30-Zone, in denen grundsätzlich keine LSA vorgesehen sind. Diese Ampelanlage genießt aber Bestandsschutz. Die Verwaltung befürwortet die Abschaltung dieser LSA nicht, da die Anlage stark von Fußgängerverkehr frequentiert ist. Ferner ist die LSA mit akustischen Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen ausgerüstet, denen damit ein sicheres Queren überhaupt erst ermöglicht wird. Zu Punkt 4: Der Einsatz eines mobilen Blitzanhängers in der Markusstraße ist rechtlich und technisch möglich. Hierzu muss eine mobile Haltverbotszone zum Abstellen des Blitzanhängers eingerichtet werden. Dies würde einen weiteren Wegfall von bis zu drei Parkplätzen während der Einsatzdauer des Blitzanhängers bedeuten. Die gleichzeitige Überwachung von beiden Fahrtrichtungen ist bei dem eingesetzten Messsystem technisch nicht möglich. Es kann lediglich nur eine Fahrtrichtung im Wechsel überwacht werden. Hierzu wird der Blitzanhänger an gleicher Stelle um 180° gedreht. Die Stadt Bonn hat bereits in der Vergangenheit mobile Geschwindigkeitskontrollen in der Markusstraße durchgeführt. Die Ergebnisse können der Anlage entnommen werden. Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 Messungen Markusstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Datum Messbeginn Messende Überschreitungen 07.10.2021 07:04 11:44 7 19.08.2021 07:02 12:03 17 Messzeit (Stunden:Min.) 24 Datum Messbeginn Messende Überschreitungen 23.11.2021 06:59 09:49 4 07.10.2021 07:04 11:44 9 Messzeit (Stunden:Min.) 13 SUMME 37 Überschreitungsquote (%) Markusstraße Fahrtrichtung Rheinweg 9:41 1005 483 Gemessene FZG 522 7:30 1751 2756 1,34 Markusstraße Fahrtrichtung Reuterstraße Gemessene FZG 778 973Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de