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220154 · Antrag

CDU-Antrag: Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße

Nummer
220154
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220154-01 ST Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße
  2. 220154-02 ST Verkehrliche Maßnahmen in der Markusstraße

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Antrag
öffentlich
220154
Antragsteller/in:
Arno Hospes
Nicole Bonnie
CDU Bezirksfraktion Bonn
18.01.2022 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Verkehrliche Maßnahmen in der
Markusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Einrichtung der Halteverbotszone vor den Häusern Markusstraße Nr. 22-
30 sofort zu entfernen und den alten Zustand wiederherzustellen. Die
Wegnahme von sechs Parkplätzen in der Markusstraße zur Verbesserung des
ÖPNV wird von den Busfahrerinnen und Busfahrern nicht genutzt.
2. das Grundstück neben dem Kindergarten wird dem Parkplatz am
Markusplatz zumindest teilweise zugeführt und den Anwohnern als
„Quartiersparkplatz“ zur Verfügung gestellt.
3. die Ampelanlage an der Kreuzung Rheinweg/Markusstraße/Karl Barth
Straße wird abgeschaltet und die Kreuzungen bzw. Einmündungen werden zu
einer Rechts-vor-links-Regelung, um den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu
steuern.
4. in der Markusstraße einen der mobilen "Blitzanhänger" für einen Monat in
jeder Richtung aufzustellen, um die tatsächlich gefahrenen überhöhten
Geschwindigkeiten im Bereich des Kindergartens zu ermitteln und ggf.
Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf den Weg bringen zu
können.
Begründung
Zu 1. Zur Beschleunigung des ÖPV wurde beschlossen, 6 Parkplätze in derSeite 1 von 3
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Markusstraße tagsüber in einen Halteverbotsbereich umzuwandeln. Ziel war es
dort den Begegnungsverkehr von zwei Bussen zu ermöglichen. Leider hat die
Maßnahme nicht die gewünschten Effekte, sondern im Gegenteil nur Nachteile
für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Die Busse können auch ohne die Sperrung der 6 Parkplätze in allen
Abschnitten der Markusstraße aneinander vorbeifahren. Eine Einbuchtung ist
nicht erforderlich.
Busfahrerinnen und Busfahrer, die sich nicht in der Markusstraße begegnen
wollen, warten grundsätzlich am Anfang der Markusstraße im Bereich der
Hausnummern 2-6 vor dem Behindertenparkplatz.
Einen anderen Effekt hat die Wegnahme der Parkplätze allerdings: Die Straße
wirkt breiter und die Verkehrsteilnehmer werden somit animiert schneller zu
fahren.
Zu 2. In der Markusstraße ist der Parkdruck erheblich. Die Anwohnerinnen und
Anwohner müssen oft quer durch das gesamte Viertel fahren, um einen
Parkplatz zu finden. Tagsüber werden Parkplätze auch für Gewebetreibende
genutzt. Zum Teil auch für die Anreise von mobilitätseingeschränkten Kindern,
die dort in Behandlung/Therapie sind.
Der erhebliche Parkdruck führt immer wieder zu falsch abgestellten
Fahrzeugen, die zur Anlieferung z.B. auf Gehwegen parken/halten. Dieses
behindert den ÖPNV erheblich.
Zu 3. Die Ampelanlage an der Kreuzung Rheinweg/Markusstraße/Karl-Barth-
Straße sorgt dafür, dass die Autos Stoßweise in die Markusstraße (Richtung
Markusplatz) einfahren und erzeugen damit eine lange Zeit für einen stetigen
Verkehrsfluss in eine Richtung, der zur Folge hat, dass diese Kolonne den
Verkehrsfluss in Richtung Rheinweg behindert.
Ohne Ampel würde der Verkehr gleichmäßiger fließen. Der Wegfall der Ampel
und die Änderung in eine Recht-vor-links-Regelung würde auch die
Geschwindigkeiten im Bereich der Kreuzung reduzieren. Das
Verkehrsaufkommen auf dem Rheinweg ist zwischenzeitlich so gering, dass
eine Recht-vor-links-Regelung sinnvoll erscheint.
Zu 4. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten immer wieder von
erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Zur Klärung dieser Vermutung wären 24-Stunden-Messungen hilfreich. Die
Ergebnisse geben dann zumindest tendenziell Auskunft darüber, ob die
Wahrnehmung korrekt sind und könnten im Anschluss in konkreten
Maßnahmen mündenSeite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de