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220137 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Kölnstraße 591 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 10255/2021

Nummer
220137
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220137
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Kölnstraße 591
- Errichtung eines Einfamilienhauses
Az.: 10255/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Fest-
setzungen des Bebauungsplanes Nr. 7525-2 widerspricht.
Begründung
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7525-2, der hier ein
Allgemeines Wohngebiet mit maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppel-
häusern innerhalb von festgelegten Baugrenzen und eine GRZ von 0,2 sowie
eine GFZ von 0,4 festsetzt.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses. Der geplante
Baukörper befindet sich in zweiter Baureihe im rückwärtigen Grundstücksbe-
reich vollkommen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und wider-
spricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann nicht ge-
währt werden, da das Vorhaben der planerischen Grundkonzeption des Be-
bauungsplanes widerspricht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde
der Wille festgeschrieben, eine zu den umgebenden Erschließungsstraßen
ausgerichtete Wohnbebauung mit (rückwärtig) großzügig bemessenen Frei-
flächen zu sichern bzw. zu ergänzen. In der zweiten Baureihe wurden dagegen
keine Bauflächen festgesetzt.
Im Plangebiet gibt es zudem keine Vorbilder für eigenständige Baukörper
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Des Weiteren lässt eine Ge-
nehmigung des angefragten Vorhabens Folgefälle und eine ungeordnete Ent-
wicklung befürchten, so dass das Vorhaben auch städtebaulich nicht vertretbar
ist.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan_Kölnstr_ö (öffentlich)
2 Lageplan_Kölnstr_nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1133..0011..22002222
5500 m
Liegenschaftskarte
Grundstück in Bonn--Buschdorf,, Kölnstr.. 559911
Errichtung eines Einfamilienhauses
-- AZ 1100225555//22002211 VOSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de