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220134-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage: Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße

Nummer
220134-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220134 Grüne/SPD/LINKE/CDU/u.w. Antrag: Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße

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Beschlussvorlage
öffentlich
220134-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage: Benennung der Grünanlage westlich
der Budapester Straße
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die umzugestaltende Grünanlage in Bonn-Zentrum westlich der Budapester
Straße, zwischen dem „Kleinen Laden“ und dem Windeck-Bunker, wird
rechtzeitig zu ihrer Fertigstellung in Budafokpark benannt.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung an den
Hauptausschuss zu TOP 6.51 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom
08.02.2022.
Er entspricht bis auf die Anpassung des Namensvorschlages dem
ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD, Linke, CDU,
FDP, Rheingrün und Herrn Fahrenholz (DS 220134).
Die Modifizierungen des Namensvorschlages wurde entsprechend zur
Stellungnahme der Verwaltung (DS 220134-01 ST) wie von der BV Bonn
geändert beschlossen umgesetzt.
Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag wie in
Stellungnahme der Verwaltung (DS 220134-01 ST) begründet dem
Hauptausschuss zur Entscheidung vor.
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 220134 hatte folgenden Wortlaut:
Die umzugestaltende Grünanlage in Bonn-Zentrum westlich der Budapester
Straße, zwischen dem „Kleinen Laden“ und dem Windeck-Bunker, wird
rechtzeitig zu ihrer Fertigstellung in Budafokplatz (hilfsweise: Budafokpark)
benannt.
Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet:
Aus Mitteln des Masterplans Innenstadt wird die bisher unbenannte Grünanlage
an der Budapester Straße in 2022 umgestaltet. Da der Stadtbezirk Bonn keineSeite 1 von 2
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Städtepartnerschaft mit der gesamten ungarischen Hauptstadt Budapest,
sondern mit deren XXII. Stadtbezirk unterhält, bietet es sich an, diese neue
zentrale Grünanlage nach dem größten Stadtteil Budafok zu benennen, der
auch bezeichnungsmäßig für den XXII. Stadtbezirk insgesamt verwendet wird.
Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme
DS 220134-01 ST abgegeben:
Bei der zu benennenden Fläche handelt es sich um eine Grünfläche und nicht
um eine Verkehrsfläche, sodass die Vergabe eines offiziellen Straßennamens
nicht in Betracht kommt. Diese ist auch im Hinblick auf die Orientierung im
Verkehrsnetz sowie die Auffindbarkeit von Gebäuden aus ordnungsrechtlichen
Gründe nicht erforderlich.
Sollte dennoch eine Benennung vorgenommen werden, wird seitens der
Verwaltung der Vorschlag Budafokpark bevorzugt, um eine
Verwechselungsgefahr mit einer offiziellen Straßenbezeichnung zu reduzieren
und so, besonders in Not- und Rettungseinsätzen, schwerwiegende Folgen
möglichst zu vermeiden.
Dementsprechend sollte die Benennung auch abweichend von der üblichen
Straßenbeschilderung in einer anderen geeigneten Weise gekennzeichnet und
in die Planung und Umgestaltung der Parkanlage integriert werden.
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Benennung von Grünanlagen und
Parks, da die jeweilige Fläche damit eine eigene Identität erlangt. Die
Zuordnung einer Grünfläche mit eigenem Namen ist eindeutig und betont ihre
Bedeutung in der Stadtlandschaft.
Gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung
Entscheidungskompetenz bei der Benennung und Umbenennung städtischer
Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und –plätzen sowie sonstiger
öffentlicher Einrichtungen aufgrund einer vom Rat beschlossenen
Straßenbenennungsliste.
Da es sich bei der öffentlichen Grünanlage um eine öffentliche Einrichtung
handelt und der Name Budafok nicht in der v. g. Benennungsliste enthalten ist,
hat die Bezirksvertretung ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss
Entscheidungskompetenz.
Der Vorschlag Budafok war ursprünglich aufgrund des Ratsbeschlusses vom
24.10.1996 in der Benennungsliste enthalten; im Rahmen der Überarbeitung
und Beschlussfassung vom 04.10.2012 wurde dieser Name wieder aus der
Liste gestrichen.
Anlage/n
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