220134-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage: Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220134-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220134-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III N-Vorlage: Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die umzugestaltende Grünanlage in Bonn-Zentrum westlich der Budapester Straße, zwischen dem „Kleinen Laden“ und dem Windeck-Bunker, wird rechtzeitig zu ihrer Fertigstellung in Budafokpark benannt. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung an den Hauptausschuss zu TOP 6.51 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 08.02.2022. Er entspricht bis auf die Anpassung des Namensvorschlages dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD, Linke, CDU, FDP, Rheingrün und Herrn Fahrenholz (DS 220134). Die Modifizierungen des Namensvorschlages wurde entsprechend zur Stellungnahme der Verwaltung (DS 220134-01 ST) wie von der BV Bonn geändert beschlossen umgesetzt. Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag wie in Stellungnahme der Verwaltung (DS 220134-01 ST) begründet dem Hauptausschuss zur Entscheidung vor. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 220134 hatte folgenden Wortlaut: Die umzugestaltende Grünanlage in Bonn-Zentrum westlich der Budapester Straße, zwischen dem „Kleinen Laden“ und dem Windeck-Bunker, wird rechtzeitig zu ihrer Fertigstellung in Budafokplatz (hilfsweise: Budafokpark) benannt. Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet: Aus Mitteln des Masterplans Innenstadt wird die bisher unbenannte Grünanlage an der Budapester Straße in 2022 umgestaltet. Da der Stadtbezirk Bonn keineSeite 1 von 2 Seite 2 Städtepartnerschaft mit der gesamten ungarischen Hauptstadt Budapest, sondern mit deren XXII. Stadtbezirk unterhält, bietet es sich an, diese neue zentrale Grünanlage nach dem größten Stadtteil Budafok zu benennen, der auch bezeichnungsmäßig für den XXII. Stadtbezirk insgesamt verwendet wird. Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme DS 220134-01 ST abgegeben: Bei der zu benennenden Fläche handelt es sich um eine Grünfläche und nicht um eine Verkehrsfläche, sodass die Vergabe eines offiziellen Straßennamens nicht in Betracht kommt. Diese ist auch im Hinblick auf die Orientierung im Verkehrsnetz sowie die Auffindbarkeit von Gebäuden aus ordnungsrechtlichen Gründe nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Benennung vorgenommen werden, wird seitens der Verwaltung der Vorschlag Budafokpark bevorzugt, um eine Verwechselungsgefahr mit einer offiziellen Straßenbezeichnung zu reduzieren und so, besonders in Not- und Rettungseinsätzen, schwerwiegende Folgen möglichst zu vermeiden. Dementsprechend sollte die Benennung auch abweichend von der üblichen Straßenbeschilderung in einer anderen geeigneten Weise gekennzeichnet und in die Planung und Umgestaltung der Parkanlage integriert werden. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Benennung von Grünanlagen und Parks, da die jeweilige Fläche damit eine eigene Identität erlangt. Die Zuordnung einer Grünfläche mit eigenem Namen ist eindeutig und betont ihre Bedeutung in der Stadtlandschaft. Gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung Entscheidungskompetenz bei der Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und –plätzen sowie sonstiger öffentlicher Einrichtungen aufgrund einer vom Rat beschlossenen Straßenbenennungsliste. Da es sich bei der öffentlichen Grünanlage um eine öffentliche Einrichtung handelt und der Name Budafok nicht in der v. g. Benennungsliste enthalten ist, hat die Bezirksvertretung ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss Entscheidungskompetenz. Der Vorschlag Budafok war ursprünglich aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.10.1996 in der Benennungsliste enthalten; im Rahmen der Überarbeitung und Beschlussfassung vom 04.10.2012 wurde dieser Name wieder aus der Liste gestrichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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