← Vorlagen

220134-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße

Nummer
220134-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220134 Grüne/SPD/LINKE/CDU/u.w. Antrag: Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.208 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220134-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Benennung der Grünanlage westlich der
Budapester Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der zu benennenden Fläche handelt es sich um eine Grünfläche und nicht
um eine Verkehrsfläche, sodass die Vergabe eines offiziellen Straßennamens
nicht in Betracht kommt. Diese ist auch im Hinblick auf die Orientierung im
Verkehrsnetz sowie die Auffindbarkeit von Gebäuden aus ordnungsrechtlichen
Gründe nicht erforderlich.
Sollte dennoch eine Benennung vorgenommen werden, wird seitens der
Verwaltung der Vorschlag Budafokpark bevorzugt, um eine
Verwechselungsgefahr mit einer offiziellen Straßenbezeichnung zu reduzieren
und so, besonders in Not- und Rettungseinsätzen, schwerwiegende Folgen
möglichst zu vermeiden.
Dementsprechend sollte die Benennung auch abweichend von der üblichen
Straßenbeschilderung in einer anderen geeigneten Weise gekennzeichnet und
in die Planung und Umgestaltung der Parkanlage integriert werden.
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Benennung von Grünanlagen und
Parks, da die jeweilige Fläche damit eine eigene Identität erlangt. Die
Zuordnung einer Grünfläche mit eigenem Namen ist eindeutig und betont ihre
Bedeutung in der Stadtlandschaft.
Gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung
Entscheidungskompetenz bei der Benennung und Umbenennung städtischer
Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und –plätzen sowie sonstiger
öffentlicher Einrichtungen aufgrund einer vom Rat beschlossenen
Straßenbenennungsliste.
Da es sich bei der öffentlichen Grünanlage um eine öffentliche Einrichtung
handelt und der Name Budafok nicht in der v. g. Benennungsliste enthalten ist,
hat die Bezirksvertretung ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss
Entscheidungskompetenz.
Der Vorschlag Budafok war ursprünglich aufgrund des Ratsbeschlusses vom
24.10.1996 in der Benennungsliste enthalten; im Rahmen der Überarbeitung
und Beschlussfassung vom 04.10.2012 wurde dieser Name wieder aus derSeite 1 von 2
Seite 2
Liste gestrichen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de