220134-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220134-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220134-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Benennung der Grünanlage westlich der Budapester Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der zu benennenden Fläche handelt es sich um eine Grünfläche und nicht um eine Verkehrsfläche, sodass die Vergabe eines offiziellen Straßennamens nicht in Betracht kommt. Diese ist auch im Hinblick auf die Orientierung im Verkehrsnetz sowie die Auffindbarkeit von Gebäuden aus ordnungsrechtlichen Gründe nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Benennung vorgenommen werden, wird seitens der Verwaltung der Vorschlag Budafokpark bevorzugt, um eine Verwechselungsgefahr mit einer offiziellen Straßenbezeichnung zu reduzieren und so, besonders in Not- und Rettungseinsätzen, schwerwiegende Folgen möglichst zu vermeiden. Dementsprechend sollte die Benennung auch abweichend von der üblichen Straßenbeschilderung in einer anderen geeigneten Weise gekennzeichnet und in die Planung und Umgestaltung der Parkanlage integriert werden. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Benennung von Grünanlagen und Parks, da die jeweilige Fläche damit eine eigene Identität erlangt. Die Zuordnung einer Grünfläche mit eigenem Namen ist eindeutig und betont ihre Bedeutung in der Stadtlandschaft. Gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung Entscheidungskompetenz bei der Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und –plätzen sowie sonstiger öffentlicher Einrichtungen aufgrund einer vom Rat beschlossenen Straßenbenennungsliste. Da es sich bei der öffentlichen Grünanlage um eine öffentliche Einrichtung handelt und der Name Budafok nicht in der v. g. Benennungsliste enthalten ist, hat die Bezirksvertretung ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss Entscheidungskompetenz. Der Vorschlag Budafok war ursprünglich aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.10.1996 in der Benennungsliste enthalten; im Rahmen der Überarbeitung und Beschlussfassung vom 04.10.2012 wurde dieser Name wieder aus derSeite 1 von 2 Seite 2 Liste gestrichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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