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220129 · Dringlichkeitsantrag

Teilnahme der Stadt Bonn am Fußverkehrs-Check 2022

Nummer
220129
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
17.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 204,3 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
220129
Antragsteller/in:
Alessandro Balan
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
17.01.2022
Teilnahme der Stadt Bonn am Fußverkehrs-Check
2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bewerbungsfrist ist knapp bemessen und endet bereits am 25.02.2022. Um
sicherzustellen, dass die mögliche Bewerbung der Stadt Bonn sachgerecht und
rechtzeitig unter Beteiligung aller notwendigen Gremien erfolgt, kann die
nächste Ausschusssitzung am 16.02.2022 nicht abgewartet werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung der Stadt Bonn für den
Fußverkehrs-Check 2022 bei dem Zukunftsnetz Mobilität NRW einzureichen.
Begründung
Der Fußverkehr wird in seiner Bedeutung regelmäßig unterschätzt und
verdient in gleichem Maße Förderung und (öffentliche) Beachtung, wie die
übrigen Mobilitätsarten.
Dabei sind der Ausbau und die Verbesserung des Fußverkehrs nicht frei von
Zielkonflikten mit anderen Verkehrsträgern. Das Besondere am „Fußverkehrs-
Check“ ist sein partizipatives Format. Gemeinsame Workshops und
Begehungen bringen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik
zusammen, um das Gehen in der Kommune attraktiver zu machen.
Die Stadt Bonn sollte diese Möglichkeit nutzen und die Bedingungen für den
Fußverkehr im Einklang mit den Belangen von Bürgerinnen und Bürger
verbessern.
Anlage/n
1 vm 13.01.2022 (öffentlich)Seite 1 von 4
13.01.2022
Seite 1 von 3
Pressestelle Staatskanzlei
40213 Düsseldorf
presse@stk.nrw.de
Telefon 0211 837-1134
0211 837-1405
0211 837-1151
Bürgertelefon 0211 837-1001
nrwdirekt@nrw.de
www.land.nrw
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation - 31/01/2022
Fußverkehrs-Check 2022: Jetzt bewerben
Unterstützungsangebot des Landes für attraktivere Fußwege
geht in die nächste Runde
Das Ministerium für Verkehr teilt mit:
Es ist die umweltfreundlichste und vermutlich älteste Fortbewe-
gungsart: Zu Fuß gehen – zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder
ins Kino – ist klimaneutral und trägt zur Gesundheit bei. Deshalb setzt
sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass in Städten und Ge-
meinden Fußwege gut und sicher sind. Das gelingt zum Beispiel über
den „Fußverkehrs-Check“ des Zukunftsnetzes Mobilität NRW: Seit 2019
können sich Städte, Kreise und Gemeinden mithilfe dieses Angebots
dem Thema Fußverkehr widmen. Nun geht es in die nächste Runde: Ab
sofort können Kommunen ihre Bewerbung um einen „Fußverkehrs-
Check“ beim Zukunftsnetz Mobilität NRW einreichen. Bewerbungs-
schluss ist der 25. Februar 2022.
„Zu Fuß gehen hält fit und ist gut fürs Klima“, so Ina Brandes, Verkehrs-
ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. „Um sicher und bequem zur
Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen zu gehen, brauchen wir fuß-
gängerfreundlich gestaltete Wege und Plätze. Deswegen unterstützen
wir die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den Fußverkehrs-Checks
dabei, Fußwege attraktiver und sicherer zu machen und so die Lebens-
qualität der Menschen noch weiter zu verbessern. Ich lade herzlich dazu
ein, sich für die Fußverkehrs-Checks 2022 zu bewerben!“
Mehr Perspektiven, mehr Beteiligung
Das Besondere am „Fußverkehrs-Check“ ist sein partizipatives Format.
Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürgerinnen und
Bürger, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kom-
mune attraktiver zu machen. Diese Begehungen auf zuvor abgestimm-
ten Routen bilden das Kernstück. Nach den Begehungen vor Ort folgenSeite 2 von 4
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eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnah-
menplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern
sowie Expertinnen und Experten erarbeitet werden.
Bewerbungsbedingungen
Der kostenlose „Fußverkehrs-Check“ für Kommunen ist geeignet sowohl
für den Einstieg in die Fußverkehrsförderung als auch für die Vertiefung
des Themas. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise,
die Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW sind. Auf Grundlage der Be-
werbungen werden landesweit zwölf Kommunen ausgewählt.
Details zu den Wettbewerbsbedingungen gibt es hier.
Die Kosten für die „Fußverkehrs-Checks“ werden vom Ministerium für
Verkehr Nordrhein-Westfalen übernommen.
Hintergrund zum Zukunftsnetz Mobilität NRW
„Fußverkehrs-Checks“ sind ein Angebot des Zukunftsnetz Mobili-
tät NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung in Kreisen, Städten und Gemeinden. Drei regio-
nale Koordinierungsstellen betreuen diese Kommunen – vom Change-
Management in der Verwaltung bis zur Förderung von konkreten Kon-
zepten. Das Ziel: attraktive Mobilitätsangebote für lebendige, sichere
und gesunde Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländli-
chen Räume an die Städte zu schaffen. Um den Netzwerkgedanken op-
timal nutzen zu können, sind die Koordinierungsstellen bei den Ver-
kehrsverbünden und Zweckverbänden des Landes wie folgt angesiedelt:
 Nahverkehr Westfalen-Lippe: Koordinierungsstelle Westfalen-
Lippe
 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr
 Verkehrsverbund Rhein-Sieg: Koordinierungsstelle Rheinland
Die Geschäftsstelle für übergeordnete Aufgaben ist ebenfalls angesie-
delt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Netzwerk
wird gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen und die Unfallkasse NRW.
Pressekontakt
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Landesgeschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRWSeite 3 von 4
Seite 3 von 3Sharon Beatty
Tel: 0221/20808-746
sharon.beatty@vrs.de
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-
0.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Ministeriums für Verkehr, Telefon 0211 3843-
1022.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de