220129 · Dringlichkeitsantrag
Teilnahme der Stadt Bonn am Fußverkehrs-Check 2022
Kerndaten
- Nummer
- 220129
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 17.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220129 Antragsteller/in: Alessandro Balan Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 17.01.2022 Teilnahme der Stadt Bonn am Fußverkehrs-Check 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Bewerbungsfrist ist knapp bemessen und endet bereits am 25.02.2022. Um sicherzustellen, dass die mögliche Bewerbung der Stadt Bonn sachgerecht und rechtzeitig unter Beteiligung aller notwendigen Gremien erfolgt, kann die nächste Ausschusssitzung am 16.02.2022 nicht abgewartet werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung der Stadt Bonn für den Fußverkehrs-Check 2022 bei dem Zukunftsnetz Mobilität NRW einzureichen. Begründung Der Fußverkehr wird in seiner Bedeutung regelmäßig unterschätzt und verdient in gleichem Maße Förderung und (öffentliche) Beachtung, wie die übrigen Mobilitätsarten. Dabei sind der Ausbau und die Verbesserung des Fußverkehrs nicht frei von Zielkonflikten mit anderen Verkehrsträgern. Das Besondere am „Fußverkehrs- Check“ ist sein partizipatives Format. Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kommune attraktiver zu machen. Die Stadt Bonn sollte diese Möglichkeit nutzen und die Bedingungen für den Fußverkehr im Einklang mit den Belangen von Bürgerinnen und Bürger verbessern. Anlage/n 1 vm 13.01.2022 (öffentlich)Seite 1 von 4 13.01.2022 Seite 1 von 3 Pressestelle Staatskanzlei 40213 Düsseldorf presse@stk.nrw.de Telefon 0211 837-1134 0211 837-1405 0211 837-1151 Bürgertelefon 0211 837-1001 nrwdirekt@nrw.de www.land.nrw Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation - 31/01/2022 Fußverkehrs-Check 2022: Jetzt bewerben Unterstützungsangebot des Landes für attraktivere Fußwege geht in die nächste Runde Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Es ist die umweltfreundlichste und vermutlich älteste Fortbewe- gungsart: Zu Fuß gehen – zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder ins Kino – ist klimaneutral und trägt zur Gesundheit bei. Deshalb setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass in Städten und Ge- meinden Fußwege gut und sicher sind. Das gelingt zum Beispiel über den „Fußverkehrs-Check“ des Zukunftsnetzes Mobilität NRW: Seit 2019 können sich Städte, Kreise und Gemeinden mithilfe dieses Angebots dem Thema Fußverkehr widmen. Nun geht es in die nächste Runde: Ab sofort können Kommunen ihre Bewerbung um einen „Fußverkehrs- Check“ beim Zukunftsnetz Mobilität NRW einreichen. Bewerbungs- schluss ist der 25. Februar 2022. „Zu Fuß gehen hält fit und ist gut fürs Klima“, so Ina Brandes, Verkehrs- ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. „Um sicher und bequem zur Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen zu gehen, brauchen wir fuß- gängerfreundlich gestaltete Wege und Plätze. Deswegen unterstützen wir die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den Fußverkehrs-Checks dabei, Fußwege attraktiver und sicherer zu machen und so die Lebens- qualität der Menschen noch weiter zu verbessern. Ich lade herzlich dazu ein, sich für die Fußverkehrs-Checks 2022 zu bewerben!“ Mehr Perspektiven, mehr Beteiligung Das Besondere am „Fußverkehrs-Check“ ist sein partizipatives Format. Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kom- mune attraktiver zu machen. Diese Begehungen auf zuvor abgestimm- ten Routen bilden das Kernstück. Nach den Begehungen vor Ort folgenSeite 2 von 4 Seite 2 von 3 eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnah- menplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten erarbeitet werden. Bewerbungsbedingungen Der kostenlose „Fußverkehrs-Check“ für Kommunen ist geeignet sowohl für den Einstieg in die Fußverkehrsförderung als auch für die Vertiefung des Themas. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise, die Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW sind. Auf Grundlage der Be- werbungen werden landesweit zwölf Kommunen ausgewählt. Details zu den Wettbewerbsbedingungen gibt es hier. Die Kosten für die „Fußverkehrs-Checks“ werden vom Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen übernommen. Hintergrund zum Zukunftsnetz Mobilität NRW „Fußverkehrs-Checks“ sind ein Angebot des Zukunftsnetz Mobili- tät NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Kreisen, Städten und Gemeinden. Drei regio- nale Koordinierungsstellen betreuen diese Kommunen – vom Change- Management in der Verwaltung bis zur Förderung von konkreten Kon- zepten. Das Ziel: attraktive Mobilitätsangebote für lebendige, sichere und gesunde Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländli- chen Räume an die Städte zu schaffen. Um den Netzwerkgedanken op- timal nutzen zu können, sind die Koordinierungsstellen bei den Ver- kehrsverbünden und Zweckverbänden des Landes wie folgt angesiedelt: Nahverkehr Westfalen-Lippe: Koordinierungsstelle Westfalen- Lippe Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr Verkehrsverbund Rhein-Sieg: Koordinierungsstelle Rheinland Die Geschäftsstelle für übergeordnete Aufgaben ist ebenfalls angesie- delt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Netzwerk wird gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen und die Unfallkasse NRW. Pressekontakt Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Landesgeschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRWSeite 3 von 4 Seite 3 von 3Sharon Beatty Tel: 0221/20808-746 sharon.beatty@vrs.de Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843- 0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Verkehr, Telefon 0211 3843- 1022. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw Datenschutzhinweis betr. Soziale MedienSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de