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220125 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220125
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
17.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220125
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.01.2022
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage die Kennzeichnung von Parkraum in der Winzerstr. vor den
Häusern Nr.81, 83 und 85, möglichst mit der Beschilderung Nr.315 nach §42
Abs.2StVO
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Kennzeichnung von Parkraum in der Winzerstr. vor den Häusern
Nr.81,83 und 85 ,möglichst mit der Beschilderung Nr.315 nach§42 Abs.2StVO.Ich
wohne in der Winzerstr. ,besitze einen PKW und es wird zunehmend schwierig, einen
geeigneten Parkplatz zu finden ,auch wenn dieser nicht in direkter Nähe wäre .Auf der
Winzerstr .ist es nicht möglich die PKW beidseitig auf der Straße zu parken ,da so kein
Feuerwehrfahrzeug passieren kann .Es wäre jedoch möglich auf der besagten
Straßenseite mit den Hausnummern 81-85 die Autos auf gekennzeichneten Parkraum
mit Nutzung des Bürgersteiges abzustellen .Es würde so noch genügend Platz für
Fußgänger und Kinderwagen ebenso für Rollstuhlfahrer bleiben. In den letzten Monaten
sind gehäuft Bußgeldbescheide in unserem Abschnitt der Winzerstr. verhängt worden.
Es wäre daher sachgerecht einen konkreten Parkraum auszuweisen .
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de