← Vorlagen

220119 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220119
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
14.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 131,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.921 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220119
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
12.01.2022
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, dass an der Winzerstraße in Dottendorf vor den Häusern 81, 83
und 85 ein Parkstreifen eingerichtet wird.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
12.01.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Parkstreifen
Ihr Antrag
Ich beantrage, dass an der Winzerstraße in Dottendorf vor den Häusern 81, 83 und 85 ein Parkstreifen
eingerichtet wird. Wir selbst teilen uns ein Auto mit den Nachbarn. Dennoch sind es zu viele Autos, die in dieser
Straße abgestellt werden müssen. Die Anwohner einiger Häuser des Schüllerwegs nutzen ebenfalls die
Winzerstraße zum Parken, außerdem werden viele neue Wohnungen gebaut (Villenstraße/Quirinusplatz), was
die Parksituation noch verschärfen wird.
Die Winzesrtraße ist nicht breit genug, um vollständig auf beiden Seiten auf der Straße parken zu können, wie es
regelgemäß wäre. Parken Autos auf beiden Seiten vollständig auf der Straße, ist es für große Fahrzeuge wie das
der Müllabfuhr oder der Feuerwehr nicht möglich durchzukommen. Erst vor einigen Wochen hat es im oberen
Teil der Winzerstraße gebrannt.
ich möchte Sie bitten, entsprechende Zeichnungen im Straßenraum vorzunehmen und entsprechende Schilder
(Nr. 315 nach §42 Abs. 2 STVO) aufzustellen.
Vielen Dank,
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
AZvA88k66A
1122..0011..2222 1155::2200Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de