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220115-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

Nummer
220115-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220115 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

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Beschlussvorlage
öffentlich
220115-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für
Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH
(EGM)
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) wird zur Wahl in den
Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM)
folgendes Mitglied vorgeschlagen:
ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
1 Herr Dr. David Thyssen
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
Allgemeines
Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages
geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die Stadt
Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu denen
die Oberbürgermeisterin oder ein/-e von ihr vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r
gehört.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein
ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.Seite 1 von 2
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Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die
Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr:
1 Herr Folke große Deters
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2 AM Anna Zinecker
3 AM Maximilian Krupp
4 Stv. Torben Leskien
5 Stv. Enno Schaumburg
6 AM Niklas Hausemann
7 Stv. Marcel Schmitt
Dauer der Bestellung
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de