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220115 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

Nummer
220115
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220115-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

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Beschlussvorlage
öffentlich
220115
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für
Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH
(EGM)
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) wird zur Wahl in den
Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM)
folgendes Mitglied vorgeschlagen:
ordentliche Mitglieder Ersatzmitglieder/ Stellvertreter
1 Herr Folke große Deters
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
Allgemeines
Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages
geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die Stadt
Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu denen
die Oberbürgermeisterin oder ein/-e von ihr vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r
gehört.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein
ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.Seite 1 von 2
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Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die
Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr:
1 Kämmerin Margarete Heidler
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2 AM Anna Zinecker
3 AM Maximilian Krupp
4 Stv. Torben Leskien
5 Stv. Enno Schaumburg
6 AM Niklas Hausemann
Dauer der Bestellung
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Aufgrund der Neuorganisation des Dezernates der Oberbürgermeisterin und
dem Wechsel des Beteiligungsmanagements aus der Kämmerei in das Referat
OB-14 erfolgt ein Wechsel des Vertreters der Gemeinde. Anstelle von Frau
Heidler wird der neue Geschäftsbereichsleiter des Dezernates OB-1, Herr
große Deters für die Position im Aufsichtsrat der EGM vorgeschlagen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de