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220111 · Beschlussvorlage

Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte

Nummer
220111
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220111
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verlängerung einer Veränderungssperre für den
Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Beuel-Mitte
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der
Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte,
zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der
als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
Begründung
Gebiet der Veränderungssperre:
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf eine dreieckige
Fläche zwischen der Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und der
Combahnstraße. Der Bereich ist Bestandteil des Ortsteils Beuel-Mitte und wird
durch eine Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe in seinem
Erscheinungsbild geprägt. Das nähere Umfeld des Geltungsbereichs der
Veränderungssperre wird durch überwiegend 2-3 geschossige Wohnbebauung
definiert. Das Gebiet selbst, kann in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche im
Süden, in der Mitte und im Norden aufgeteilt werden.
Im Süden der Fläche verortet liegt der Friedhof St. Josef und Paulus, sowie
mehrere hochgewachsene Baumbestände in Form einer Baumallee entlang der
Combahnstraße und Friedhofsbegrünung auf dem Gelände selbst.
Im mittleren Teil des Geltungsbereichs befindet sich zur Sankt Augustiner
Straße gewandten Seite ein Autohandel inklusive dessen Zufahrt und Verkaufs-
und Lagerflächen für PKW. Zudem befindet sich im Außengelände des
Autohandels eine größere analoge Werbetafel der Firma Ströer. Nördlich
angrenzend an den Autohandel befindet sich in Richtung Norden ein
Gebäudezug aus fünf 2-3-geschossigen Wohngebäuden mit nachSeite 1 von 6
Seite 2
innenliegenden Gärten zur Gebietsmitte.
Auf der gegenüberliegenden Seite des Gebiets, Richtung Kreuzstraße, sind 5
Wohngebäude gleicher Höhe verortet, wobei auf Höhe des Autohofes zur
Kreuzstraße hin ein 4-geschossiges Wohnhaus steht. Dadurch befinden sich im
inneren Bereich des Geltungsbereichs der Veränderungssperre Gärten sowie
Innenhöfe mit Garagen und vereinzelten Baumbeständen.
Der Norden des Geltungsbereichs wird durch die Restfläche zwischen der
Kreuzung Kreuzstraße und Sankt Augustiner Straße gebildet. In ihr befindet
sich eine weitere eingeschossige Verkaufsstelle des zuvor genannten
Autohandels, ebenfalls mit Zufahrt und Verkaufs- und Lagerflächen für PKW.
Vorhandenes Planungsrecht:
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Geltungsbereich der
Veränderungssperre als Gemischte Baufläche im nördlichen Bereich und im
südlichen Bereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof dar.
Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplans Nr. 7923-
15, der im Jahr 1979 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für den bebaubaren
Teil der Fläche zwischen den zuvor genannten drei Straßen als Art der
baulichen Nutzung ein Mischgebiet mit geschlossener Bauweise gemäß § 6
Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Für die Beurteilung von Vorhaben ist
die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahre 1977 anzuhalten.
Festgesetzt ist ein Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von
1,1 mit maximal drei Geschossen, wobei auf dem nördlichsten und
südöstlichsten Grundstück vier Vollgeschosse zulässig sind. Für diese
Grundstücke ist als Dachform ausschließlich Flachdach zulässig. Südlich von
der als Mischgebiet ausgewiesen Fläche setzt der momentan geltende
Bebauungsplan Nr. 7923-15 eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof
fest.
Städtebauliche Ziele:
Am 22.02.2018 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
der Stadt Bonn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6722-3 für das Gebiet
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße,
Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke
Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 beschlossen (DS-
Nr.1810319).
Durch den Bebauungsplan Nr. 6722-3 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen
Situation für die Stadtbahnlinie 66 bei gleichzeitiger Leistungsfähigkeit für den
motorisierten Individualverkehr beibehalten werden. In diesem Rahmen sind die
Neuaufteilung und eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts geplant. Der
heute vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für
alle Verkehrsarten die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen
einzurichten ( DS-Nr.190443 )
Anlass ist die geplante Umgestaltung der Sankt Augustiner Straße, um zur
Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 eine eigene Trasse im Straßenraum
anzulegen. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche UmsetzbarkeitSeite 2 von 6
Seite 3
des Vorhabens gesichert und zugleich die Zulässigkeit der angrenzenden
baulichen Strukturen entsprechend der neuen Straßenabgrenzung angepasst
werden.
Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die
Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke sicherzustellen, dass bei minimalem
Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb (besonderer Bahnkörper
mit entsprechender Signalisierung) maximale Verbesserungen für Rad- und
Fußverkehre erzielt werden.
Dafür müssen entlang der Sankt Augustiner Straße Teile der Grundstücke
durch die Stadt erworben, Gebäude niedergelegt und zur Verhinderung
städtebaulicher Missstände, neue Gebäude in anderer Form errichtet werden.
So soll zugleich die benötigte Fläche für die Verkehrsflächen für den
Straßenbauausbau gewonnen als auch die weitere Verfestigung von
städtebaulichen Missständen an dieser Stelle verhindert werden.
Sicherung der Planungsziele:
Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern und im Hinblick
auf eine Bauvoranfrage für eine Mega-Light digital Werbetafel , die zunächst
zur Sicherung der Planung zurückgestellt wurde, beschloss der
Hauptausschuss (anstelle des Rates nach § 60 (2) GO NRW) der Bundesstadt
Bonn in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Erlass einer Veränderungssperre
(DS-Nr. 202283).
Die am 31.03.2021 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 in Kraft
getretene Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der Zurückstellung des
Baugesuchs (vom 27.04.2020) abgelaufene Zeitraum anzurechnen, so dass die
individuelle Wirksamkeit der Veränderungssperre für das Grundstück, für das
die Zurückstellung angesprochen wurde, bereits Ende April dieses Jahres
abläuft. Der neue Bebauungsplan Nr. 6722-3 hat aufgrund der zeitaufwendigen
Machbarkeitsstudie zur Verbreiterung des Straßenquerschnittes und der
erfolgten Variantenprüfung jedoch noch keine Rechtskraft erlangt.
Für eine lückenlose Sicherung der mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes verfolgten Planungsziele ist es daher erforderlich, die
Verlängerung der Veränderungssperre rechtzeitig vor dem Ablauf der
individuellen Wirksamkeit für das gesamte Gebiet zu beschließen und im
Amtsblatt bekanntzumachen.
Ein Übersichtsplan und der Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre sind als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Geltungsbereich der Veränderungssperre (öffentlich)Seite 3 von 6
Seite 4
2 Satzungsentwurf für die Verlängerung der Veränderungssperre B-Plan
Nr.6722-3 (öffentlich)Seite 4 von 6
Übersichtsplan zur Veränderungssperre
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der Veränderungssperre
((Bebauungsplan Nr.. 66772222--33))
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Beuel--Mitte
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0088..0011..22002211
110000 mSeite 5 von 6
Satzung der Bundesstadt Bonn
Über die erste Verlängerung der Veränderungssperre in Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel
Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße.
vom
Der Rat der Bundestadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 14,16,17 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung
folgende Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der Satzung vom 22.03.2021 über die Veränderungssperre für ein Gebiet
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, für die Fläche zwischen Sankt Augustiner Straße,
Combahnstraße und Kreuzstraße, die mit Bekanntmachung am 31.03.2021 in Kraft getreten
ist, wird um ein Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung nach Ablauf von 3
Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de