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220108-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutzung des Bahnhofgebäudes am Beueler Bahnhof

Nummer
220108-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220108 Antrag der Beueler Koalition: Nutzung des Bahnhofgebäudes am Beueler Bahnhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220108-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Nutzung des Bahnhofgebäudes am Beueler
Bahnhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Antrag 220108 von der Beueler Koalition nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Wie im vom Rat im September 2021 beschlossenen „ISEK östlich des Beueler
Bahnhofs“ (Ds.-Nr 202312) ausgeführt wird, spielt der Bahnhof Beuel eine
wichtige Rolle als „Ankunftsraum“. Er stellt den zentralen Mobilitätsknotenpunkt
für Beuel dar. Durch den Anschluss des Bahnhofs Beuel an das S-Bahn-Netz
wird der Nahverkehrsanschluss im Ortsteil weiter gestärkt sowie die Attraktivität
der Standorte gesteigert. Im Zuge der Erweiterung des Bahnhofs soll eine
beidseitige Zugänglichkeit der Bahngleise hergestellt werden.
Im Rahmen des ISEK Beuel-Ost wurde eine Vielzahl an Maßnahmen definiert,
die einen unmittelbaren Bezug zum Bahnhofsumfeld haben und die eine
städtebauliche Neuordnung für diesen Bereich beschreiben. Der Raum soll
„eine Sammel- und Verteilungsfunktion im Verkehrsnetz einnehmen und
gleichzeitig einen attraktiven Eingang in die Quartiere beiderseits der Bahn
bieten, um damit zum „Ankunftsraum“ in Beuel zu werden. Im Kern dieser
Überlegungen steht die Schaffung attraktiver öffentlicher Freiräume mit grünen
Gestaltungselementen und einer hohen Aufenthaltsqualität“ (Auszug auf dem
ISEK, S. 50). Konkrete Maßnahmen sind dabei: eine „Übergeordnete
Qualifizierungsstrategie für das Bahnhofsumfeld", die „Aufwertung und
Instandsetzung des westlichen Bahnhofsvorplatzes“ sowie eine
„Nachnutzungsstrategie für das Bahnhofsgebäude“.
Zu 1. Nutzung des Gebäudes:
Die Deutsche Bahn bzw. die Bahnflächen-Entwicklungs-Gesellschaft (BEG
NRW) ist an die Stadt herangetreten mit der Möglichkeit, das Bahnhofsgebäude
Beuel und ggf. weitere Flächen zu erwerben.
Prüfungen innerhalb der Verwaltung haben ergeben, dass für eine städtische
Nutzung des Bahnhofsgebäudes Beuel kein Bedarf besteht und von einem
Ankauf daher abgesehen werden sollte. Das Gebäude weist aufgrund der
Größe, des Instandhaltungsdefizites und des Denkmalschutzes einen hohen
Investitionsbedarf auf.
Wie im ISEK beschrieben wird, wird auch bei einem Verbleib desSeite 1 von 2
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Bahnhofsgebäudes im Eigentum der Deutschen Bahn eine intensive Rolle für
die Verwaltung bestehen. Es wird „die Durchführung eines
Qualifizierungsverfahrens vorgeschlagen, welches in eine Rahmenplanung
mündet.“ (ISEK, S. 50)
Die Verwaltung wird ebenso den Prozess intensiv begleiten, wenn das
Gebäude durch die Eigentümerin BEG NRW am Markt angeboten wird und
wird potenzielle Interessenten an die BEG vermitteln.
Die Verwaltung und die BEG NRW werden sich bezüglich einer Arrondierung
von Flächen im Umfeld des Bahnhofs abstimmen. Beispielweise hat die
Verwaltung Interesse am Erwerb von Verkehrsflächen, die bereits per
Nutzungsvertrag durch die Stadt genutzt werden.
Zu 2. Beantragung von Fördermitteln:
Wie im ISEK ausgeführt wird, beabsichtigt die Verwaltung, einen Förderantrag
für Mittel der Städtebauförderung voraussichtlich 2023 zu stellen. Dies dient zur
Umsetzung der im ISEK beschlossenen Maßnahmen, darunter auch eine
städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsumfelds (ISEK S. 50 ff und S. 120 ff).
Anlage/n
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