220108-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutzung des Bahnhofgebäudes am Beueler Bahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 220108-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220108-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Nutzung des Bahnhofgebäudes am Beueler Bahnhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Antrag 220108 von der Beueler Koalition nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Wie im vom Rat im September 2021 beschlossenen „ISEK östlich des Beueler Bahnhofs“ (Ds.-Nr 202312) ausgeführt wird, spielt der Bahnhof Beuel eine wichtige Rolle als „Ankunftsraum“. Er stellt den zentralen Mobilitätsknotenpunkt für Beuel dar. Durch den Anschluss des Bahnhofs Beuel an das S-Bahn-Netz wird der Nahverkehrsanschluss im Ortsteil weiter gestärkt sowie die Attraktivität der Standorte gesteigert. Im Zuge der Erweiterung des Bahnhofs soll eine beidseitige Zugänglichkeit der Bahngleise hergestellt werden. Im Rahmen des ISEK Beuel-Ost wurde eine Vielzahl an Maßnahmen definiert, die einen unmittelbaren Bezug zum Bahnhofsumfeld haben und die eine städtebauliche Neuordnung für diesen Bereich beschreiben. Der Raum soll „eine Sammel- und Verteilungsfunktion im Verkehrsnetz einnehmen und gleichzeitig einen attraktiven Eingang in die Quartiere beiderseits der Bahn bieten, um damit zum „Ankunftsraum“ in Beuel zu werden. Im Kern dieser Überlegungen steht die Schaffung attraktiver öffentlicher Freiräume mit grünen Gestaltungselementen und einer hohen Aufenthaltsqualität“ (Auszug auf dem ISEK, S. 50). Konkrete Maßnahmen sind dabei: eine „Übergeordnete Qualifizierungsstrategie für das Bahnhofsumfeld", die „Aufwertung und Instandsetzung des westlichen Bahnhofsvorplatzes“ sowie eine „Nachnutzungsstrategie für das Bahnhofsgebäude“. Zu 1. Nutzung des Gebäudes: Die Deutsche Bahn bzw. die Bahnflächen-Entwicklungs-Gesellschaft (BEG NRW) ist an die Stadt herangetreten mit der Möglichkeit, das Bahnhofsgebäude Beuel und ggf. weitere Flächen zu erwerben. Prüfungen innerhalb der Verwaltung haben ergeben, dass für eine städtische Nutzung des Bahnhofsgebäudes Beuel kein Bedarf besteht und von einem Ankauf daher abgesehen werden sollte. Das Gebäude weist aufgrund der Größe, des Instandhaltungsdefizites und des Denkmalschutzes einen hohen Investitionsbedarf auf. Wie im ISEK beschrieben wird, wird auch bei einem Verbleib desSeite 1 von 2 Seite 2 Bahnhofsgebäudes im Eigentum der Deutschen Bahn eine intensive Rolle für die Verwaltung bestehen. Es wird „die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens vorgeschlagen, welches in eine Rahmenplanung mündet.“ (ISEK, S. 50) Die Verwaltung wird ebenso den Prozess intensiv begleiten, wenn das Gebäude durch die Eigentümerin BEG NRW am Markt angeboten wird und wird potenzielle Interessenten an die BEG vermitteln. Die Verwaltung und die BEG NRW werden sich bezüglich einer Arrondierung von Flächen im Umfeld des Bahnhofs abstimmen. Beispielweise hat die Verwaltung Interesse am Erwerb von Verkehrsflächen, die bereits per Nutzungsvertrag durch die Stadt genutzt werden. Zu 2. Beantragung von Fördermitteln: Wie im ISEK ausgeführt wird, beabsichtigt die Verwaltung, einen Förderantrag für Mittel der Städtebauförderung voraussichtlich 2023 zu stellen. Dies dient zur Umsetzung der im ISEK beschlossenen Maßnahmen, darunter auch eine städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsumfelds (ISEK S. 50 ff und S. 120 ff). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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