220100-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradfreundliche Umgestaltung Ernst-Moritz-Arndt-Straße und Elsa-Brändström-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220100-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.430 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220100-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradfreundliche Umgestaltung Ernst-Moritz- Arndt-Straße und Elsa-Brändström-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ernst-Moritz-Arndt-Straße / Elsa-Brändström-Straße Sowohl die Ernst-Moritz-Arndt-Straße wie auch die Elsa-Brändström-Straße sind Teil ausgewiesener Tempo-30-Zonen. In Tempo 30-Zonen sind gesonderte Radwege oder Schutzstreifen rechtlich nicht zulässig (§ 45 Abs. 1c StVO). Möglichkeiten für sonstige bauliche Veränderungen zugunsten des auf der Fahrbahn zu führenden Radverkehrs sind für die Verwaltung ad hoc ohne vertiefte Prüfung nicht erkennbar. Die einzige Möglichkeit zur Anlage von Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder eigenständigen Radwegen in den genannten Straßen wäre, sie aus den Tempo 30-Zonen herauszunehmen. Dann würde dort, abgesehen von Bereichen direkt am Kardinal-Frings-Gymnasium, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. Da aber auch dann die aktuelle Straßenbreite im Status Quo für maximal die Anlage eines Schutzstreifens in eine Fahrtrichtung ausreichen würde, wäre für die Einrichtung von weiteren Radverkehrsanlagen ein Straßenumbau erforderlich, der mit einem Wegfall einer Vielzahl von Straßenbäumen und Parkplätzen einherginge. Die Verwaltung befürwortet eine solche Maßnahme ausdrücklich nicht. Ansonsten wäre nur noch die Anlage einer Fahrradstraße denkbar. Dort hätte der Radverkehr Vorrang vor allen anderen Verkehren, welche die Fahrradstraße gleichwohl bei entsprechender Freigabe mitnutzen könnten. Für die Anordnung einer Fahrradstraße gelten die Regelungen der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO), welche dazu ausführen: „Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen,Seite 1 von 3 Seite 2 dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“ Da auch die Antragsteller davon ausgehen, dass der Radverkehr am Rheinufer gemäß des städtischen Verkehrsentwicklungsplanes als Hauptroute weiter möglich sein soll, ist davon auszugehen, dass bei einer lediglich alternativen Radverkehrsführung durch die Elsa-Brändström-Straße kaum eine hohe Fahrradverkehrsdichte oder hohe Netzbedeutung auf diesem Streckenzug erreicht würde, sodass dieses Kriterium für eine Fahrradstraße wohl nicht erfüllt würde. Dies gilt insbesondere auch für den ca. 600 m langen Abschnitt der Elsa-Brändström-Straße zwischen Kreuzherrenstraße und Ernst-Moritz-Arndt- Straße. Hier herrschen der Charakter und die Verkehre einer Erschließungsstraße vor, hinzu kommt der Linienbusverkehr. Zumindest auf diesem Abschnitt wäre eine Fahrradstraße wohl kaum einzurichten, sodass die beiden anderen Abschnitte nicht miteinander verbunden wären. Anbindung der Wege Für den Übergang von den Wegen am Rheinufer in die Ernst-Moritz-Arndt- Straße (am Restaurant Canal Grande) lässt sich für die Verwaltung nach kursorischer Prüfung nicht erkennen, wie dieser fahrradfreundlicher gestaltet werden können sollte. Der Übergang von der Elsa-Brändström-Straße zum Rheinauen-Park ist derzeit relativ schmal. Eine Verbreiterung könnte prinzipiell möglich sein. Die Verwaltung weist aber schon einmal darauf hin, dass hier dann einige Bäume gefällt werden müssten. In der Abwägung erscheint dies nicht angebracht. Die Radverkehrsführung dann von der Elsa-Brändström-Straße hin zur Südbrücke würde mitten durch den Beueler Rheinauen-Park gehen. Auf den bestehenden ca. 3 m breiten Wegen gibt es keine Trennung von Fuß- und Radverkehr. Würde man den Radverkehr gezielt hier entlangführen, käme es hier zu einer verstärkten Mischung der Verkehre und dies genau in den Bereichen des Parks, die vielfach von Fußgängern und Radfahrenden genutzt werden und wo auch viele Freizeitaktivitäten stattfinden. Für einen Ausbau der bestehenden Wege im Park wären, wie bei der geplanten Wegeverbreiterung entlang des Rheins, eine naturschutzrechtliche Befreiung und eine denkmalrechtliche Befreiung erforderlich. Den Antragstext könnte man auch so verstehen, dass hier ein Wegeneubau zwischen Elsa-Brändström- Straße und Skatepark vorgeschlagen wird. Dafür würden ebenso die naturschutzrechtlichen und denkmalrechtlichen Restriktionen gelten. Der Neubau eines Weges im Park dürfte – im Vergleich zur Verbreiterung bestehender Wege – jedoch aus denkmalrechtlicher, und auch aus urheberrechtlicher Sicht, hochproblematisch sein.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de