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220099-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Radschnellroute Beuel

Nummer
220099-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220099 CDU/u.w.-Antrag: Antrag Radschnellroute Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220099-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Radschnellroute Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Maßnahme und zur beantragten Aussetzung insgesamt:
Im vom Stadtrat 2012 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sind die
Radrouten entlang des Rheins im Rheinauen-Park in der höchsten Kategorie
eingeordnet. Dies deckt sich mit den Ausweisungen im Radnetz Deutschland
und im NRW-Radroutennetz, welche diesen Radrouten ebenfalls eine hohe
Bedeutung zuweisen. Nach den Radverkehrszählungen nutzen bereits heute
über das Jahr rechtsrheinisch montags bis freitags im Schnitt 2.000
Radfahrende pro Tag diesen Radweg, der Maximalwert liegt bei 7.700
Radfahrenden.
Diese hohe Bedeutung steht im Widerspruch zu den derzeit vorhandenen
Radwegen. Diese sind mit 1,80 – 2,00 m Breite viel zu schmal, sogar unterhalb
der aktuellen Richtlinien, die ein Mindestmaß von 2,50 m vorsehen.
Daher sollen die separaten Radwege um ca. 1 m auf 3 m verbreitert werden,
zudem erfolgen geringfügige Anpassungen an den Abschnitten mit
gemeinsamer Fußgänger-/Radverkehrs-Nutzung.
Mit der Maßnahme werden sich die Bedingungen für den klimafreundlichen
Radverkehr deutlich verbessern. Gleichzeitig fügt sich die Maßnahme in die
Parklandschaft ein. Auf den Baumbestand, Artenschutz und den
Denkmalschutz wurde in den Planungsverfahren intensiv Rücksicht
genommen.
Die Pläne für den Wegeausbau im Rheinauen-Park wurden nach
umfangreicher Vorberatung in allen betroffenen Gremien (u.a. BV Beuel am
30.01.2019 und Beschluss 27.03.2019 einstimmig) durch den Stadtrat am
28.03.2019 beschlossen (DS-Nr. 1910059, 1910687). Bestandteil der Pläne
war schon damals, und es wurde offen kommuniziert und in der Presse
berichtet, dass für die Verbreiterung der Wege die Entfernung einiger Bäume
unvermeidlich sein würde.
Die vorberatende Bezirksvertretung Beuel hat einstimmig (16.06.2021) und der
entscheidende Stadtrat (28.06.2021) mit großer Mehrheit die Ausbauplanungen
für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park bestätigt (DS-Nr.
210713).
Das Vorhaben ist Bestandteil des Förderprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“,
bei dem das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau von Radwegen, die
Einrichtung von Mobilstationen und die Beschaffung von E-Fahrzeugen in Bonn
fördert. Für den Ausbau der Radwege erhält die Bundesstadt Bonn eineSeite 1 von 5
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Förderung von 90 %. Für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-
Park werden Kosten von 700.000 Euro kalkuliert. Es ist dabei darauf
hinzuweisen, dass umso mehr der zur Förderung angemeldeten
Projektbestandteile aus „Emissionsfreie Innenstadt“ nicht realisiert werden
sollten, das Risiko, dass die Gesamtförderung für alle Projekte gefährdet sein
könnte, steigt.
Nachdem dies zunächst mündlich abgelehnt wurde, wurde Ende 2021 eine
Verlängerung des Umsetzungszeitraums des Förderprogramms für die
Radschnellrouten vom 31.10.2022 auf den 31.03.2023 durch die
Bezirksregierung Köln genehmigt. Jegliche Alternativplanung innerhalb des
Parks müsste allerdings erneut ein naturschutzrechtliches und ein
denkmalrechtliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Umplanung, Gutachten,
Genehmigungsverfahren, politische Beschlussfassung, Ausschreibung,
Vergabe und Umsetzung wären bei einer Änderung der Pläne bis zum
31.03.2023 nicht möglich. Damit wären die Fördermittel verloren und es gäbe
das erhöhte Risiko negativer Auswirkungen auf die anderen Förderbestandteile
(Radpendlerroute, Mobilstationen, E-Fahrzeuge).
Schlussendlich: Der Auftrag an die bauausführende Firma wurde erteilt. Hier
wären bei einer Aussetzung der Baumaßnahme auch finanzielle
Regressansprüche wahrscheinlich.
Insgesamt würde das Aussetzen der beauftragten Maßnahme zu finanziellen
Kosten und zudem dem weiteren Risiko des Verlustes von bereits erhaltenen
und noch in Aussicht gestellten Fördermitteln führen.
Zu den drei Unterpunkten des Antrages im Einzelnen:
Zu 1.)
Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27
Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange
ausgesetzt, bis die Bürgerinitiativen mit der Oberbürgermeisterin
Gespräche ggf. mit der Deutschen Umwelthilfe geführt haben.
Bürger*innen haben ihre Haltung zu der beschlossenen und vor der Umsetzung
stehenden Maßnahme öffentlich umfangreich dargestellt. Soweit die
Verwaltung diese Äußerungen versteht, lehnen diese Initiativen die Maßnahme
umfänglich und grundsätzlich ab. Da die Maßnahme aber nun umgesetzt wird,
hat die Verwaltung Zweifel daran, was das Ziel eines solchen Gesprächs sein
könnte. Die Haltung der Verwaltung wurde und wird gegenüber den
Bürger*innen ausführlich schriftlich dargelegt.
Zu den Äußerungen der Deutschen Umwelthilfe legt die Verwaltung Wert auf
folgende Ausführungen:
Der Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesstadt Bonn
und der Deutschen Umwelthilfe datiert auf den Januar 2020, mithin fast ein
Jahr nach Beschluss der Planungen durch den Stadtrat. Entsprechend sind
auch die Formulierungen im Vergleich gehalten. Konkret heißt es im
Vergleichsdokument allgemein bzw. speziell zur rechtsrheinischen
Radschnellroute (Hervorhebungen durch die Verwaltung):
„Der Ausbau von drei Radweg-Abschnitten (tlw. Radpendlerroute Bonn -
Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch) zuSeite 2 von 5
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Radschnellrouten ist beschlossen. Der Entwurfsplanung zu den
Radschnellrouten mit den Abschnitten 1.1 (tlw.), 2.2/2.3, und 3.2 wurde gemäß
den zur Verfügung gestellten Unterlagen zugestimmt.“ (…) „Eine
Inanspruchnahme von einigen Flächen mit Baumbestand ist bei dem Ausbau
des Radweges leider unvermeidbar. Bei der Planung wurde auf den
Baumbestand sowie Denkmaleigenschaft der Rheinaue große Rücksicht
genommen. Die Beschlussfassung des Rats ist am 28. März 2019 erfolgt.“
Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung erstaunt, dass sich die Deutsche
Umwelthilfe von der Maßnahme distanziert hat.
Zu 2)
Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27
Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange
ausgesetzt, bis der Petitionsausschuss des Landtages über die
eingereichte Petition zur Radschnellroute Beuel beraten hat.
Die Verwaltung kennt lediglich die öffentliche Verlautbarung, dass eine Petition
beim Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht worden sein soll. Weitere
Erkenntnisse zum Inhalt der Petition und zum vorgesehenen Beratungsablauf
liegen der Verwaltung nicht vor.
Beim Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park handelt es sich um
eine Maßnahme der Bundesstadt Bonn, die durch das Land Nordrhein-
Westfalen gefördert wird. Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Stadt.
Eine Verschiebung der Baumaßnahme, um die Bearbeitung dieser Petition
durch den Landtag abzuwarten, ist aufgrund der damit einhergehenden
negativen Folgen für die Stadt nicht sinnvoll.
Die Verwaltung hat großen Respekt vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen und
seinen Institutionen, ebenso wie vor dem sogar grundgesetzlich verbrieften
Recht für die Bürger*innen, sich direkt an den Landtag oder auch den
Bundestag zu wenden. Zu allen Petitionen, welche die Stadt Bonn betreffen,
nimmt die Stadtverwaltung regelmäßig ausführlich Stellung.
Die Verwaltung weist die Antragsteller allerdings auf die Konsequenzen hin,
wenn man Petitionen an den Landtag oder sogar den Bundestag grundsätzlich
eine „aufschiebende Wirkung“ für alle möglichen kommunalen Projekte
zukommen lassen wollen würde. Jährlich erreichen allein den Landtag ca.
7.000 Petitionen, den Bundestag ca. 14.000, zu allen möglichen Fragen, auch
kommunalen Projekten. Wenn der Respekt vor den Petitionsausschüssen
daraus abgeleitet würde, dass bevor Kommunen beschlossene und sogar
schon beauftragte Maßnahmen umsetzen könnten, jedes Mal das Ergebnis
eines Petitionsverfahrens abzuwarten wäre, würde dies bei allen örtlich
umstrittenen Themen vermutlich zur Lähmung des kommunalen Handelns
führen. Einzelne Personen könnten dann dieses Mittel gezielt einsetzen, um vor
Ort demokratisch gefällte Entscheidungen zu verzögern oder durch
Verzögerung ganz zu verhindern. Daran sollten im Hinblick auf die kommunale
Demokratie und Selbstverwaltung auch die Bundesstadt Bonn und der
Stadtbezirk Beuel kein Interesse haben.
Zu 3)
Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27
Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange
ausgesetzt, bis der Stadtbaurat in der Sitzung ausführlich zu den in der
Berichterstattung genannten, kritischen Punkten Stellung genommen hat.
Diese betreffen die Bitte um Verzicht auf Weiterplanung seitens derSeite 3 von 5
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Bezirksregierung in 2018, das externe Rechtsgutachten zum
Urheberrecht, die mögliche Einflussnahme auf die Bezirksregierung
hinsichtlich naturrechtliche Prüfung Beueler Seite sowie die
Ausführungen der Oberen Denkmalbehörde zu der Genehmigung vom
21.01.2021.
Zum Schreiben der Bezirksregierung aus dem Jahr 2018: Die Behauptung, die
Bundesstadt Bonn sei von der Bezirksregierung zu einem „Verzicht auf
Weiterplanung“ aufgefordert, ist unzutreffend. Das Schreiben, auf das in den
Medienberichten offenbar Bezug genommen wird, datiert vom 05.09.2018.
Darin werden „Bedenken“ aus Gründen des Naturschutzes und des
Denkmalschutzes geäußert. Diesbezüglich wurden jedoch Gespräche geführt,
was im Rahmen der Erarbeitung eines Förderprogramms absolut üblich ist und
von der Bezirksregierung auch so gewollt war. Jedenfalls wurde, nachdem die
Maßnahmen besprochen und abgestimmt waren, dann am 15.10.2019 die
Förderanträge durch ebenjene Bezirksregierung in Kenntnis aller Pläne positiv
beschieden. Wäre die Bezirksregierung zum damaligen Stand wirklich davon
ausgegangen, dass die Maßnahmen rechtswidrig wären, hätte sie wohl kaum
ein Jahr später für genau diese Maßnahmen einen positiven Förderbescheid
erteilt.
Zum externen Rechtsgutachten: Das Risiko einer Rückbauverpflichtung
aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts des damaligen
Landschaftsarchitekten der Rheinaue wird seitens der Stadt Bonn als
außerordentlich gering eingeschätzt. Soweit in der Presse auf ein von der Stadt
Bonn in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten Bezug genommen wurde, sind die
Feststellungen des beauftragten Anwalts unzutreffend zitiert und darüber
hinaus unvollständig wiedergegeben worden. Der Anwalt sollte sich
auftragsgemäß auch zu etwaigen Prozessrisiken äußern. Aber sowohl das
städtische Rechtsamt als auch der beauftragte Rechtsanwalt kamen zu dem
Ergebnis, dass der Erfolg einer Klage des Urhebers überwiegend
unwahrscheinlich ist. Zusammenfassend stellt der Gutachter fest: „Sofern
seitens des Landschaftsarchitekten nicht bereits rechtswirksam die
Zustimmung erteilt wurde, bedarf es für die vorgesehenen Änderungen an den
Rad-/Fußwegen sowie den damit zusammenhängenden Baumfällungen nach
einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen nicht der Zustimmung
des Landschaftsarchitekten und ggf. weiterer Miturheber bzw. deren Erben.“
Zur naturschutzrechtlichen Befreiung: Der Naturschutzbeirat wurde über die
Pläne inklusive der Baumfällungen frühzeitig detailliert informiert und stimmte
ihnen im März 2019 per Beschluss grundsätzlich zu (DS-Nr. 1910658EB3). Die
naturschutzrechtliche Befreiung wurde durch die Untere Naturschutzbehörde
erteilt, nachdem der Naturschutzbeirat am 25.08.2020 den Plänen konkret
zugestimmt hatte (DS-Nr. 201584). Mit Schreiben vom 07.10.2021 bat die
Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln anlässlich der
Beschwerde einer Bürgerin um einen Bericht zum Vorgang, der seitens der
Stadtverwaltung dann am 12.11.2021 übersendet wurde. Mit Schreiben vom
16.12.2021 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass sie in der Beschwerde
keinen Anlass für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten sieht, da das
Verfahren korrekt verlaufen ist. Die Verwaltung hat keine Veranlassung, diese
Entscheidung der Bezirksregierung Köln zu kommentieren.
Zur Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde:Seite 4 von 5
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Der Stadtverwaltung erschließt sich nicht, worauf sich diese Berichtsbitte genau
bezieht. Wie mehrfach berichtet hat die Obere Denkmalbehörde am 21.01.2021
die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Umsetzung der Wege-Verbreiterung in der
rechtsrheinischen Rheinaue erteilt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de