220099-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Radschnellroute Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220099-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220099-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Radschnellroute Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Maßnahme und zur beantragten Aussetzung insgesamt: Im vom Stadtrat 2012 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sind die Radrouten entlang des Rheins im Rheinauen-Park in der höchsten Kategorie eingeordnet. Dies deckt sich mit den Ausweisungen im Radnetz Deutschland und im NRW-Radroutennetz, welche diesen Radrouten ebenfalls eine hohe Bedeutung zuweisen. Nach den Radverkehrszählungen nutzen bereits heute über das Jahr rechtsrheinisch montags bis freitags im Schnitt 2.000 Radfahrende pro Tag diesen Radweg, der Maximalwert liegt bei 7.700 Radfahrenden. Diese hohe Bedeutung steht im Widerspruch zu den derzeit vorhandenen Radwegen. Diese sind mit 1,80 – 2,00 m Breite viel zu schmal, sogar unterhalb der aktuellen Richtlinien, die ein Mindestmaß von 2,50 m vorsehen. Daher sollen die separaten Radwege um ca. 1 m auf 3 m verbreitert werden, zudem erfolgen geringfügige Anpassungen an den Abschnitten mit gemeinsamer Fußgänger-/Radverkehrs-Nutzung. Mit der Maßnahme werden sich die Bedingungen für den klimafreundlichen Radverkehr deutlich verbessern. Gleichzeitig fügt sich die Maßnahme in die Parklandschaft ein. Auf den Baumbestand, Artenschutz und den Denkmalschutz wurde in den Planungsverfahren intensiv Rücksicht genommen. Die Pläne für den Wegeausbau im Rheinauen-Park wurden nach umfangreicher Vorberatung in allen betroffenen Gremien (u.a. BV Beuel am 30.01.2019 und Beschluss 27.03.2019 einstimmig) durch den Stadtrat am 28.03.2019 beschlossen (DS-Nr. 1910059, 1910687). Bestandteil der Pläne war schon damals, und es wurde offen kommuniziert und in der Presse berichtet, dass für die Verbreiterung der Wege die Entfernung einiger Bäume unvermeidlich sein würde. Die vorberatende Bezirksvertretung Beuel hat einstimmig (16.06.2021) und der entscheidende Stadtrat (28.06.2021) mit großer Mehrheit die Ausbauplanungen für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park bestätigt (DS-Nr. 210713). Das Vorhaben ist Bestandteil des Förderprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“, bei dem das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau von Radwegen, die Einrichtung von Mobilstationen und die Beschaffung von E-Fahrzeugen in Bonn fördert. Für den Ausbau der Radwege erhält die Bundesstadt Bonn eineSeite 1 von 5 Seite 2 Förderung von 90 %. Für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen- Park werden Kosten von 700.000 Euro kalkuliert. Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass umso mehr der zur Förderung angemeldeten Projektbestandteile aus „Emissionsfreie Innenstadt“ nicht realisiert werden sollten, das Risiko, dass die Gesamtförderung für alle Projekte gefährdet sein könnte, steigt. Nachdem dies zunächst mündlich abgelehnt wurde, wurde Ende 2021 eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums des Förderprogramms für die Radschnellrouten vom 31.10.2022 auf den 31.03.2023 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Jegliche Alternativplanung innerhalb des Parks müsste allerdings erneut ein naturschutzrechtliches und ein denkmalrechtliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Umplanung, Gutachten, Genehmigungsverfahren, politische Beschlussfassung, Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung wären bei einer Änderung der Pläne bis zum 31.03.2023 nicht möglich. Damit wären die Fördermittel verloren und es gäbe das erhöhte Risiko negativer Auswirkungen auf die anderen Förderbestandteile (Radpendlerroute, Mobilstationen, E-Fahrzeuge). Schlussendlich: Der Auftrag an die bauausführende Firma wurde erteilt. Hier wären bei einer Aussetzung der Baumaßnahme auch finanzielle Regressansprüche wahrscheinlich. Insgesamt würde das Aussetzen der beauftragten Maßnahme zu finanziellen Kosten und zudem dem weiteren Risiko des Verlustes von bereits erhaltenen und noch in Aussicht gestellten Fördermitteln führen. Zu den drei Unterpunkten des Antrages im Einzelnen: Zu 1.) Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27 Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange ausgesetzt, bis die Bürgerinitiativen mit der Oberbürgermeisterin Gespräche ggf. mit der Deutschen Umwelthilfe geführt haben. Bürger*innen haben ihre Haltung zu der beschlossenen und vor der Umsetzung stehenden Maßnahme öffentlich umfangreich dargestellt. Soweit die Verwaltung diese Äußerungen versteht, lehnen diese Initiativen die Maßnahme umfänglich und grundsätzlich ab. Da die Maßnahme aber nun umgesetzt wird, hat die Verwaltung Zweifel daran, was das Ziel eines solchen Gesprächs sein könnte. Die Haltung der Verwaltung wurde und wird gegenüber den Bürger*innen ausführlich schriftlich dargelegt. Zu den Äußerungen der Deutschen Umwelthilfe legt die Verwaltung Wert auf folgende Ausführungen: Der Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesstadt Bonn und der Deutschen Umwelthilfe datiert auf den Januar 2020, mithin fast ein Jahr nach Beschluss der Planungen durch den Stadtrat. Entsprechend sind auch die Formulierungen im Vergleich gehalten. Konkret heißt es im Vergleichsdokument allgemein bzw. speziell zur rechtsrheinischen Radschnellroute (Hervorhebungen durch die Verwaltung): „Der Ausbau von drei Radweg-Abschnitten (tlw. Radpendlerroute Bonn - Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch) zuSeite 2 von 5 Seite 3 Radschnellrouten ist beschlossen. Der Entwurfsplanung zu den Radschnellrouten mit den Abschnitten 1.1 (tlw.), 2.2/2.3, und 3.2 wurde gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen zugestimmt.“ (…) „Eine Inanspruchnahme von einigen Flächen mit Baumbestand ist bei dem Ausbau des Radweges leider unvermeidbar. Bei der Planung wurde auf den Baumbestand sowie Denkmaleigenschaft der Rheinaue große Rücksicht genommen. Die Beschlussfassung des Rats ist am 28. März 2019 erfolgt.“ Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung erstaunt, dass sich die Deutsche Umwelthilfe von der Maßnahme distanziert hat. Zu 2) Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27 Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange ausgesetzt, bis der Petitionsausschuss des Landtages über die eingereichte Petition zur Radschnellroute Beuel beraten hat. Die Verwaltung kennt lediglich die öffentliche Verlautbarung, dass eine Petition beim Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht worden sein soll. Weitere Erkenntnisse zum Inhalt der Petition und zum vorgesehenen Beratungsablauf liegen der Verwaltung nicht vor. Beim Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park handelt es sich um eine Maßnahme der Bundesstadt Bonn, die durch das Land Nordrhein- Westfalen gefördert wird. Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Stadt. Eine Verschiebung der Baumaßnahme, um die Bearbeitung dieser Petition durch den Landtag abzuwarten, ist aufgrund der damit einhergehenden negativen Folgen für die Stadt nicht sinnvoll. Die Verwaltung hat großen Respekt vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen und seinen Institutionen, ebenso wie vor dem sogar grundgesetzlich verbrieften Recht für die Bürger*innen, sich direkt an den Landtag oder auch den Bundestag zu wenden. Zu allen Petitionen, welche die Stadt Bonn betreffen, nimmt die Stadtverwaltung regelmäßig ausführlich Stellung. Die Verwaltung weist die Antragsteller allerdings auf die Konsequenzen hin, wenn man Petitionen an den Landtag oder sogar den Bundestag grundsätzlich eine „aufschiebende Wirkung“ für alle möglichen kommunalen Projekte zukommen lassen wollen würde. Jährlich erreichen allein den Landtag ca. 7.000 Petitionen, den Bundestag ca. 14.000, zu allen möglichen Fragen, auch kommunalen Projekten. Wenn der Respekt vor den Petitionsausschüssen daraus abgeleitet würde, dass bevor Kommunen beschlossene und sogar schon beauftragte Maßnahmen umsetzen könnten, jedes Mal das Ergebnis eines Petitionsverfahrens abzuwarten wäre, würde dies bei allen örtlich umstrittenen Themen vermutlich zur Lähmung des kommunalen Handelns führen. Einzelne Personen könnten dann dieses Mittel gezielt einsetzen, um vor Ort demokratisch gefällte Entscheidungen zu verzögern oder durch Verzögerung ganz zu verhindern. Daran sollten im Hinblick auf die kommunale Demokratie und Selbstverwaltung auch die Bundesstadt Bonn und der Stadtbezirk Beuel kein Interesse haben. Zu 3) Die Umsetzung der Beueler Radschnellroute mit der Fällung von 27 Bäumen sowie diversen Baumrückschneide-Maßnahmen wird solange ausgesetzt, bis der Stadtbaurat in der Sitzung ausführlich zu den in der Berichterstattung genannten, kritischen Punkten Stellung genommen hat. Diese betreffen die Bitte um Verzicht auf Weiterplanung seitens derSeite 3 von 5 Seite 4 Bezirksregierung in 2018, das externe Rechtsgutachten zum Urheberrecht, die mögliche Einflussnahme auf die Bezirksregierung hinsichtlich naturrechtliche Prüfung Beueler Seite sowie die Ausführungen der Oberen Denkmalbehörde zu der Genehmigung vom 21.01.2021. Zum Schreiben der Bezirksregierung aus dem Jahr 2018: Die Behauptung, die Bundesstadt Bonn sei von der Bezirksregierung zu einem „Verzicht auf Weiterplanung“ aufgefordert, ist unzutreffend. Das Schreiben, auf das in den Medienberichten offenbar Bezug genommen wird, datiert vom 05.09.2018. Darin werden „Bedenken“ aus Gründen des Naturschutzes und des Denkmalschutzes geäußert. Diesbezüglich wurden jedoch Gespräche geführt, was im Rahmen der Erarbeitung eines Förderprogramms absolut üblich ist und von der Bezirksregierung auch so gewollt war. Jedenfalls wurde, nachdem die Maßnahmen besprochen und abgestimmt waren, dann am 15.10.2019 die Förderanträge durch ebenjene Bezirksregierung in Kenntnis aller Pläne positiv beschieden. Wäre die Bezirksregierung zum damaligen Stand wirklich davon ausgegangen, dass die Maßnahmen rechtswidrig wären, hätte sie wohl kaum ein Jahr später für genau diese Maßnahmen einen positiven Förderbescheid erteilt. Zum externen Rechtsgutachten: Das Risiko einer Rückbauverpflichtung aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts des damaligen Landschaftsarchitekten der Rheinaue wird seitens der Stadt Bonn als außerordentlich gering eingeschätzt. Soweit in der Presse auf ein von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten Bezug genommen wurde, sind die Feststellungen des beauftragten Anwalts unzutreffend zitiert und darüber hinaus unvollständig wiedergegeben worden. Der Anwalt sollte sich auftragsgemäß auch zu etwaigen Prozessrisiken äußern. Aber sowohl das städtische Rechtsamt als auch der beauftragte Rechtsanwalt kamen zu dem Ergebnis, dass der Erfolg einer Klage des Urhebers überwiegend unwahrscheinlich ist. Zusammenfassend stellt der Gutachter fest: „Sofern seitens des Landschaftsarchitekten nicht bereits rechtswirksam die Zustimmung erteilt wurde, bedarf es für die vorgesehenen Änderungen an den Rad-/Fußwegen sowie den damit zusammenhängenden Baumfällungen nach einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen nicht der Zustimmung des Landschaftsarchitekten und ggf. weiterer Miturheber bzw. deren Erben.“ Zur naturschutzrechtlichen Befreiung: Der Naturschutzbeirat wurde über die Pläne inklusive der Baumfällungen frühzeitig detailliert informiert und stimmte ihnen im März 2019 per Beschluss grundsätzlich zu (DS-Nr. 1910658EB3). Die naturschutzrechtliche Befreiung wurde durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt, nachdem der Naturschutzbeirat am 25.08.2020 den Plänen konkret zugestimmt hatte (DS-Nr. 201584). Mit Schreiben vom 07.10.2021 bat die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln anlässlich der Beschwerde einer Bürgerin um einen Bericht zum Vorgang, der seitens der Stadtverwaltung dann am 12.11.2021 übersendet wurde. Mit Schreiben vom 16.12.2021 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass sie in der Beschwerde keinen Anlass für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten sieht, da das Verfahren korrekt verlaufen ist. Die Verwaltung hat keine Veranlassung, diese Entscheidung der Bezirksregierung Köln zu kommentieren. Zur Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde:Seite 4 von 5 Seite 5 Der Stadtverwaltung erschließt sich nicht, worauf sich diese Berichtsbitte genau bezieht. Wie mehrfach berichtet hat die Obere Denkmalbehörde am 21.01.2021 die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Umsetzung der Wege-Verbreiterung in der rechtsrheinischen Rheinaue erteilt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de