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220089-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB und FDP-Antrag: Parken von Kfz in der Rüngsdorfer Straße Drucksachenfolge 220089

Nummer
220089-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.05.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Rüngsdorfer Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Sedanstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Friedrichallee Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220089 Bürgerantrag: Optimierung Gehwegbreite Rüngsdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220089-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB und FDP-Antrag: Parken von Kfz in der
Rüngsdorfer Straße
Drucksachenfolge 220089
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund des Antrags, der am 09.03.2022 in der Sitzung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg behandelt wurde, hat die Verwaltung angeordnet, im gesamten
Abschnitt der Rüngsdorfer Straße die verbleibende Rest-Gehwegbreite von
1,50 m abzumarkieren. Die Durchführung ist im zweiten bzw. dritten Quartal
2024 geplant. In den Bereichen, in denen die Gehwegbreite von 1,50 m nicht
sichergestellt werden kann oder an denen es zu Behinderungen der Buslinien
kommt, wurden die Gehweg-Parkplätze entfernt. Das betrifft lediglich den
einseitigen Abschnitt zwischen der Sedanstraße und der Friedrichallee.
Im Bereich des Gehwegs auf Höhe der Hausnr. 24 war bereits in der
Vergangenheit das Gehwegparken nicht durch eine Beschilderung oder
Markierung erlaubt. Hier liegt eine Gehwegbreite von 3,00m vor. Das gekippte
Parken kann aufgrund der möglichen Behinderungen für die Buslinien und der
zu engen verbleibenden Rest-Fahrbahnbreiten nicht angeordnet werden. Das
ganzflächige Parken auf dem Abschnitt kann nicht erlaubt werden, da aufgrund
der regulären Kfz-Breite von ca. 2,00m die Mindest-Gehwegbreite nicht
gewährleistet werden kann. Daher lehnt die Verwaltung diesen Antrag ab.
Anlage/n
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