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220089-02 · Antrag

BBB und FDP-Antrag: Parken von Kfz in der Rüngsdorfer Straße Drucksachenfolge 220089

Nummer
220089-02
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220089 Bürgerantrag: Optimierung Gehwegbreite Rüngsdorfer Straße

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Antrag
öffentlich
220089-02
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Wolfgang Heedt
20.03.2024, gez. Wenzel
BBB und FDP-Antrag: Parken von Kfz in der
Rüngsdorfer Straße
Drucksachenfolge 220089
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Im bergseitigen Abschnitt der Rüngsdorfer Straße zwischen der Friedrichallee
und der Lindenallee wird das Parken mit dem PKW auf dem Gehweg wieder
zugelassen. Im Bereich des Hauses Nr. 24, wo der Gehweg zwischen
Hauswand und Fahrbahn eine Engstelle aufweist, ist durch eine geeignete
Markierung über eine Länge von 3 Metern eine für Passanten ausreichende
Restbreite sicherzustellen.
Begründung
Seit Jahrzehnten konnte auf dem o.g. Straßenabschnitt von Anwohnern,
Kunden des örtlichen Handels sowie des Gastronomiewesens und Besuchern
der Gottesdienste der Erlöserkirchengemeinde mit dem PKW geparkt werden.
Nachdem die hierfür angebrachte Beschilderung entfernt worden war und
vorgenannter Nutzerkreis gezwungen war, gem. StVO auf der Straße zu
parken, verfügte die Stadtverwaltung dort ein Parkverbot. Warum das sonst in
der Rüngsdorfer Straße übliche Gehwegparken im fraglichen Abschnitt
städtischerseits aufgehoben wurde, erschließt sich den wenigsten Bürgerinnen
und Bürgern. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass es den Bewohnern
von gewachsenen Ortsteilen auch weiterhin möglich sein sollte, ihren PKW
wohnungsnah oder in zumutbarer Entfernung zu den Gastro- und
Handelsangeboten etc. abstellen zu dürfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de