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220088-03 · Mitteilungsvorlage

Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220088-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220088-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom
15.03.2022 geprüft, ob die Gehwege in der Winzerstraße auf einer
Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden können und ob die e.g.
Freihaltung der Gehwegflächen eine neue Parkregelung notwendig macht.
Das Gehwegparken kann im beantragten Bereich unter Einhaltung der
erforderlichen verbleibenden Gehwegbreite, wie bereits in der Stellungnahme -
01 erläutert, nicht angeordnet werden. Das bedingt sich zum einen aus der
ungenügenden Breite des Gehwegs, die bei neu anzuordnenden Parkflächen
auf Gehwegen 2,5 Meter nicht unterschreiten sollen (Gehwegbreiten liegen im
gesamten Bereich unter 2,5 Metern). Zum anderen aus der örtlichen Lage (T-
Kreuzung). Würde das Parken durch Markierung dort erlaubt werden, könnte
der Schwenkbereich größerer Fahrzeuge (wie bspw. Rettungsfahrzeugen)
beeinträchtigt werden. Auf der Straßenseite vor den Häusern 81-85 ist das
Parken derzeit nicht erlaubt, auch nicht auf der Straße.
Eine gesamthafte Überprüfung der Parkregelungen kann mittelfristig im
Parkraumkonzept Dottendorf (vgl. DS 212060, Anlage 1 und 2) erfolgen. Eine
vorlaufende Änderung in einzelnen Bereichen würde allerdings die
bestehenden Probleme lediglich verlagern. Durch andere Parkregelungen, wie
alternierendes Parken, würden zusätzliche Parkplätze entfallen.
Im Bestand parken die Fahrzeuge bis zur T-Kreuzung Winzerstraße / Am
Quiriniusbrunnen in Fahrtrichtung Süden am rechten Fahrbahnrand; nach der
Kreuzung fängt ein verkehrsberuhigter Bereich an. Aufgrund des
Aufenthaltscharakters und der ungünstigen baulichen Verkehrsverhältnisse
durch Kurven sowie Bebauung im Hinblick auf die Sichtbeziehungen empfiehlt
die Verwaltung keine weitere Anordnung von Parkflächen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de