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220087-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 Antrag zur Vorlage 220087

Nummer
220087-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220087 Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023

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Änderungsantrag
öffentlich
220087-01 AA
Antragsteller/in:
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Grundprinzipien für die
Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an
Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und
Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr
2022/2023
Antrag zur Vorlage 220087
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit folgender Änderung beschlossen:
Für die KGS Schlossbachschule in Bonn-Röttgen wird aufgrund der
außergewöhnlich hohen Zahl von Anmeldungen und zur Vermeidung eines
Anmeldeüberhangs wohnortnaher Kinder die Zahl der Eingangsklassen für das
kommende Schuljahr 2022/23 ausnahmsweise auf 5 festgelegt.
Begründung
Aufgrund eines in unmittelbarer Nähe der Schule errichteten Neubaugebiets, in
dem vor allem Familien mit jungen Kindern wohnen, besteht an der
Schlossbachschule für das kommende Schuljahr ein außergewöhnlich hoher
Bedarf an Grundschulplätzen. Die Schulkonferenz hat deshalb – wie den
Antragsstellern erst jetzt bekannt wurde – einstimmig beschlossen, einen
Antrag auf Einrichtung einer fünften Eingangsklasse für das kommende
Schuljahr 2022/23 zu stellen. Die räumlichen Kapazitäten für eine zusätzliche
fünfte Eingangsklasse sind nach Auskunft der Schule vorhanden.
Die in der Beschlussvorlage genannten Ausweichmöglichkeiten, etwa die
Waldschule auf dem Venusberg, sind mit dem Ziel einer möglichst
wohnortnahen Beschulung gerade für Grundschüler und dem vom Land
vorgegebenen Konzept „kurze Beine, kurze Wege“ nicht vereinbar. Die KGS
Schlossbachschule ist die einzige wohnortnahe Schule für die Kinder ausSeite 1 von 2
Seite 2
Röttgen und Ückesdorf. Alle anderen Grundschulen wären für die Kinder aus
diesen Ortsteilen nur mit dem Auto oder dem Bus zu erreichen.
Fehlende OGS-Plätze sprechen nicht gegen die Einrichtung der zusätzlichen
fünften Eingangsklasse. Aufgrund des vermehrten Arbeitens der Eltern im
Homeoffice, das zumindest auch für das kommende Schuljahr noch zu
erwarten ist und das auch nach Abklingen der Pandemie fester Bestandteil der
Arbeitswelt sein dürfte, wird die Nachfrage nach OGS-Plätzen nach
Einschätzung der Antragssteller in den kommenden Schuljahren nicht
proportional mit der Schülerzahl steigen, sondern eher stagnieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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