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220086 · Antrag

CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 Ermekeilkaserne

Nummer
220086
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220086-01 ST CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 Ermekeilkaserne

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Antrag
öffentlich
220086
Antragsteller/in:
Bert Moll
Julia Polley
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur
Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31
Ermekeilkaserne
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1. das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7722-31 für das
Gebiet der Ermekeilkaserne zwischen
Reuterstraße/Argelanderstraße/Ermekeilstraße und Bonner Talweg auf der
Grundlage der in der Bürgerwerkstatt und Planungswerkstatt und den dazu
erstellten drei städtebaulichen Entwürfen im November 2015 gewonnenen
planerischen Erkenntnissen mit dem Ziel des Offenlagebeschlusses
fortzusetzen
2. mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Verkaufsverhandlungen
über die Bundesliegenschaft möglichst wieder aufzunehmen und
3. mit dem Ziel einer langfristigen alternativen Unterbringung von Flüchtlingen
außerhalb des Areals und/oder Integration der Flüchtlingsunterbringung in die
neu konzipierte Wohnbebauung mit der Bezirksregierung Köln zu verhandeln.
Begründung
Begründung:
Die Bürgerwerkstatt zur Ermekeilkaserne hat vom 28.10.2015 bis 20.11.2015
mit der Auftaktveranstaltung, der Planungswerkstatt und der
Abschlussveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB stattgefunden und im Wesentlichen folgende
Ergebnisse gebracht (DS 1610442):Seite 1 von 3
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In der Summe wurden die Veranstaltungen von über 300 Personen besucht.
Ergebnis der Bürgerwerkstatt sind drei städtebauliche Konzepte externer
Planungsbüros, die Grundlage für die Auslegung im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3.1 BauGB vom 30.11.2015 bis 14.12.2015
waren.
Die Bürgerwerkstatt war Rahmen für intensive und konstruktive Diskussionen,
die von den Planungsteams aufgegriffen und in Konzepte umgesetzt worden
sind. Insgesamt ist der Prozess auf große Zustimmung gestoßen.
Die Verwaltung hat angekündigt, unter Berücksichtigung und Abwägung der
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Stellungnahmen der
Fachämter und Träger öffentlicher Belange aus den drei Konzepten einen
Bebauungsplanentwurf zu erstellen und die notwendigen Gutachten zu
aktualisieren oder neu einzuholen. Dies umfasst ein Schallschutz- und
Lufthygienegutachten, ein Mobilitätskonzept sowie eine Aufstellung über den
Ausgleich für satzungsgeschützte Bäume und ggf. eine Kanal- und
Straßenplanung.
Die Anregungen der Bürger, die die Umsetzung des Bebauungsplanes
berühren, wie die Unterbringung bestimmter öffentlicher Einrichtungen oder
Wohnformen soll gesondert dargestellt und den politischen Gremien erneut
vorgelegt, sodass entscheiden werden kann, ob dies im Rahmen des
Erstzugriffsrechtes und der Entwicklung oder Weiterveräußerung berücksichtigt
werden kann.
Die von der BIMA gesetzte Frist in Bezug auf das Erstzugriffsrecht der Stadt
wäre zum 31.12.2015 ausgelaufen. Vor dem Hintergrund der
Flüchtlingsunterbringung hat die BImA jedoch vor Ablauf der Frist das Thema
„Erstzugriffsrecht der Stadt“ bis auf weiteres ruhend gestellt.
Der Plan soll den politischen Gremien zur Offenlage erneut vorgelegt werden.
Seit November 2015 ist dies aber nicht geschehen.
Nach mittlerweile sechs Jahren sind für die CDU-Ratsfraktion nach der Großen
Anfrage zum Sachstand Ermekeilkaserne (DS 210981-02 ST) keine Gründe
ersichtlich, die einer Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des
Bebauungsplanes entgegenstehen.
Die teilweise Nutzung des Areals darf nicht dazu führen, dass dieSeite 2 von 3
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Neuaufstellung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausgesetzt und
damit die bereits gewonnenen Erkenntnisse der Bürgerwerkstatt und
Planungswerkstatt ihre Relevanz verlieren und der Ratsbeschluss aus 2012
letztlich faktisch nicht vollzogen wird.
Das ehe. Kasernengelände ist derzeit teilweise gar nicht genutzt und wird von
der Erstaufnahmeeinrichtung nur teilweise in Anspruch genommen.
Angesichts des Wohnungsmangels in Bonn ist es nicht nachvollziehbar, warum
nicht zumindest die Planung fortgesetzt und abgeschlossen wird, um langfristig
das Areal wohnbaulich zu nutzen.
Die derzeitige Nutzung des Geländes durch die Erstaufnahmeeinrichtung steht
dem Planungsprozess nicht entgegen und kann von der Bezirksregierung und
den zuständigen Bundesinstitutionen ungeachtet der weiteren Phase der
Bauleitplanung fortgesetzt werden.
In der weiteren Planung kann, wie in der Bürgerwerkstatt diskutiert worden ist,
eine Integration von Flüchtlingen und deren Unterbringung auf dem Gelände
oder eine alternative Unterbringung der Erstaufnahmeeinrichtung zur
Diskussion und vorbereitenden Planung gestellt werden.
Anlage/n
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