← Vorlagen

220085 · Antrag

CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

Nummer
220085
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.01.2022
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.147 Zeichen)
Antrag
öffentlich
220085
Antragsteller/in:
Bert Moll
Jürgen Wehlus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
11.01.2022
CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und
Flüsterasphalt
A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser
Berg/Lengsdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln
1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zumindest in der Nacht
im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
und
2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden
Flüsterasphalt
hinzuwirken.
Begründung
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger entlang der A 565 im Bereich Brüser
Berg/Lengsdorf leiden unter den zunehmenden Lärmemissionen, weil die
Lärmschutzwand die Lärmimmissionen auf den Ortsteil insbesondere von
Süden nicht ausreichend verhindert und zudem der Lärmpegel durch die
Verkehrsmenge insgesamt in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Die von der Verkehrsmenge abhängigen, gestiegenen Lärmemissionen wurden
bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau
der A 565 in Bonn-Endenich festgestellt, was auch im Zusammenhang mit dem
Lärmschutz im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf berücksichtigt werden muss.
Die Bezirksregierung Köln hatte sich in der Vergangenheit gegen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Streckenabschnitt ausgesprochen,
weil angeblich keine Gefahrenlage und keine Überschreitungen der zulässigen
Lärmschutzwerte festzustellen seien.
Mittlerweile haben sich aber die tatsächlichen Gegebenheiten infolge des
vermehrten Verkehrsausführungsaufkommens deutlich verändert.
Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung wäre eine
Geschwindigkeitsbeschränkung zumindest auf 80 km/h in der Nacht eine
erhebliche Entlastung für die örtliche Bevölkerung.
Ungeachtet der Reduktion der Lärmemission durch eine
Geschwindigkeitsbeschränkung sollte im Zuge einer bituminösen
Deckenerneuerung durchgehend ein geräuschmindernder Flüsterasphalt
aufgetragen werden.
Diese Maßnahme sollte im Zuge des Streckenausbaus der A565 zeitnah
erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de