220085 · Antrag
CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220085
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 25.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 220085 Antragsteller/in: Bert Moll Jürgen Wehlus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 11.01.2022 CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln 1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zumindest in der Nacht im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf und 2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt hinzuwirken. Begründung Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger entlang der A 565 im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf leiden unter den zunehmenden Lärmemissionen, weil die Lärmschutzwand die Lärmimmissionen auf den Ortsteil insbesondere von Süden nicht ausreichend verhindert und zudem der Lärmpegel durch die Verkehrsmenge insgesamt in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Die von der Verkehrsmenge abhängigen, gestiegenen Lärmemissionen wurden bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau der A 565 in Bonn-Endenich festgestellt, was auch im Zusammenhang mit dem Lärmschutz im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf berücksichtigt werden muss. Die Bezirksregierung Köln hatte sich in der Vergangenheit gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Streckenabschnitt ausgesprochen, weil angeblich keine Gefahrenlage und keine Überschreitungen der zulässigen Lärmschutzwerte festzustellen seien. Mittlerweile haben sich aber die tatsächlichen Gegebenheiten infolge des vermehrten Verkehrsausführungsaufkommens deutlich verändert. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung zumindest auf 80 km/h in der Nacht eine erhebliche Entlastung für die örtliche Bevölkerung. Ungeachtet der Reduktion der Lärmemission durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung sollte im Zuge einer bituminösen Deckenerneuerung durchgehend ein geräuschmindernder Flüsterasphalt aufgetragen werden. Diese Maßnahme sollte im Zuge des Streckenausbaus der A565 zeitnah erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de