220084-03 · Mitteilungsvorlage
Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220084-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220084-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf Beratungsfolge Hauptausschuss 15.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Hauptausschuss hat am 28.04.2022 die Verwaltung beauftragt, bei der Autobahn GmbH auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf und auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt hinzuwirken (TOP Ö 5.5). Die Verwaltung ist dem Auftrag nachgekommen und hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland im Mai 2022 angeschrieben. Auszug aus dem Anschreiben an die Autobahn GmbH: … die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Bonn-Hardtberg hat die Stadtverwaltung Bonn beauftragt, bei der Autobahn GmbH zum einen auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h sowie eine Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt auf der A565 im Bereich der Ortsteile Brüser Berg und Lengsdorf hinzuwirken (Drs. 220084). Da wir als Stadtverwaltung in der Verringerung des Straßenverkehrslärms einen wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der menschlichen Gesundheit im Stadtgebiet sehen, kommen wir diesem Anliegen hiermit gerne nach. Konkret geht es um den am Ende dieses Schreibens in der Abbildung markierten Abschnitt der A565. Dieser beginnt dort, wo die A565 die Kapellenstraße zwischen AS 7 Bonn-Poppelsdorf und AS 8 Bonn- Lengsdorf kreuzt, und endet im Süden auf Höhe des Endes der Bebauung des Ortsteils Brüser Berg. Wir bitten Sie zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h erfolgen kann, soweit diese nichtSeite 1 von 3 Seite 2 bereits besteht. Insbesondere bitten wir zu berücksichtigen, dass in Fahrtrichtung Süden/Meckenheim ab der Auffahrt Bonn-Hardtberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 130 km/h hochgesetzt wird. In diesem Bereich der Autobahn gibt es eine nicht unerhebliche Steigung. Durch die Beschleunigung in der Steigung kommt es zu erhöhten Schallemissionen, die in den Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) nicht berücksichtigt werden. Diese Beschleunigungsvorgänge von Lkw und Pkw werden von den Anwohnenden als besonders belästigend empfunden. Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob auf dem genannten Streckenabschnitt eine lärmoptimierte Oberfläche aufgebracht werden kann. Wir bitten Sie, unser Anliegen wohlwollend zu prüfen. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, ob Sie unseren Anliegen nachkommen können und falls nicht, welche Gründe gegen eine Umsetzung sprechen. Wir werden Ihre Rückmeldung an die Bezirksvertretung Hardtberg weitergeben. Die Antwort der Autobahn GmbH liegt nun vor und wird Ihnen hiermit zur Kenntnis zur Verfügung gestellt. Auszug aus dem Antwortschreiben der Autobahn GmbH: … Ihnen zunächst besten Dank für Ihr Schreiben aus dem Mai 2022 zum o.g. Thema. Seit Ende 2007 ist am Brüser Berg in Fahrtrichtung Meckenheim die Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h ausgewiesen. Diese wurde aufgrund genereller Überlegungen des Verkehrsministeriums Bauen und Verkehr NRW in einem Erlass am 16.8.2007 so angewiesen und am 26.9.2007 von der ehemals zuständigen Verkehrsbehörde, Bezirksregierung Köln, so angeordnet. Die Anordnung ist damit rechtskräftig. Eine weitere Herabsetzung aus anderen Gründen, hier Lärmschutz, ist nicht genehmigungsfähig. Anordnungen für den Lärmschutz können nur nach den Vorgaben der entsprechenden Lärmschutz Richtlinien SVt 2007 erfolgen. Diese wurden bereits in den letzten Jahren rund um Bonn immer wieder, zuletzt 2017, überprüft und führten zu keinem anderen Ergebnis als die bisher erfolgten Anordnungen. Der angesprochene Abschnitt der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen beginnt rund 1,5 km südlich der AS Bonn-Endenich. Aus der äußerst geringen Verkehrszunahme, welche in diesem Abschnitt durch den sechs- streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS Bonn-Endenich und dem AK Bonn- Nord gem. Verkehrsprognose entsteht, lässt sich auch kein Anspruch auf Lärmvorsorge ableiten. Im Rahmen der Lärmsanierung kann im Zuge einer zukünftigenSeite 2 von 3 Seite 3 Erhaltungsmaßnahme ein Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung aufgebracht werden, sofern die haushaltstechnischen Rahmenbedingungen für diese freiwillige Leistung gegeben sind. Wir hoffen, Ihnen damit einen kurzen Überblick zur Entscheidungslage gegeben zu haben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de