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220084-03 · Mitteilungsvorlage

Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

Nummer
220084-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 15.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220084 CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220084-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt
A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser
Berg/Lengsdorf
Beratungsfolge
Hauptausschuss 15.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Hauptausschuss hat am 28.04.2022 die Verwaltung beauftragt, bei der
Autobahn GmbH auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im
Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf und auf die Erneuerung des
Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt hinzuwirken
(TOP Ö 5.5).
Die Verwaltung ist dem Auftrag nachgekommen und hat die Autobahn GmbH
des Bundes, Niederlassung Rheinland im Mai 2022 angeschrieben.
Auszug aus dem Anschreiben an die Autobahn GmbH:
… die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Bonn-Hardtberg hat die
Stadtverwaltung Bonn beauftragt, bei der Autobahn GmbH zum einen
auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h sowie eine
Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden
Flüsterasphalt auf der A565 im Bereich der Ortsteile Brüser Berg und
Lengsdorf hinzuwirken (Drs. 220084).
Da wir als Stadtverwaltung in der Verringerung des
Straßenverkehrslärms einen wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der
menschlichen Gesundheit im Stadtgebiet sehen, kommen wir diesem
Anliegen hiermit gerne nach.
Konkret geht es um den am Ende dieses Schreibens in der Abbildung
markierten Abschnitt der A565. Dieser beginnt dort, wo die A565 die
Kapellenstraße zwischen AS 7 Bonn-Poppelsdorf und AS 8 Bonn-
Lengsdorf kreuzt, und endet im Süden auf Höhe des Endes der
Bebauung des Ortsteils Brüser Berg.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h erfolgen kann, soweit diese nichtSeite 1 von 3
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bereits besteht. Insbesondere bitten wir zu berücksichtigen, dass in
Fahrtrichtung Süden/Meckenheim ab der Auffahrt Bonn-Hardtberg die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 130 km/h hochgesetzt
wird. In diesem Bereich der Autobahn gibt es eine nicht unerhebliche
Steigung. Durch die Beschleunigung in der Steigung kommt es zu
erhöhten Schallemissionen, die in den Berechnungen nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) nicht berücksichtigt
werden. Diese Beschleunigungsvorgänge von Lkw und Pkw werden von
den Anwohnenden als besonders belästigend empfunden.
Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob auf dem genannten
Streckenabschnitt eine lärmoptimierte Oberfläche aufgebracht werden
kann.
Wir bitten Sie, unser Anliegen wohlwollend zu prüfen. Bitte geben Sie
uns eine Rückmeldung, ob Sie unseren Anliegen nachkommen können
und falls nicht, welche Gründe gegen eine Umsetzung sprechen. Wir
werden Ihre Rückmeldung an die Bezirksvertretung Hardtberg
weitergeben.
Die Antwort der Autobahn GmbH liegt nun vor und wird Ihnen hiermit zur
Kenntnis zur Verfügung gestellt.
Auszug aus dem Antwortschreiben der Autobahn GmbH:
… Ihnen zunächst besten Dank für Ihr Schreiben aus dem Mai 2022
zum o.g. Thema.
Seit Ende 2007 ist am Brüser Berg in Fahrtrichtung Meckenheim die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h ausgewiesen. Diese
wurde aufgrund genereller Überlegungen des Verkehrsministeriums
Bauen und Verkehr NRW in einem Erlass am 16.8.2007 so angewiesen
und am 26.9.2007 von der ehemals zuständigen Verkehrsbehörde,
Bezirksregierung Köln, so angeordnet. Die Anordnung ist damit
rechtskräftig. Eine weitere Herabsetzung aus anderen Gründen, hier
Lärmschutz, ist nicht genehmigungsfähig.
Anordnungen für den Lärmschutz können nur nach den Vorgaben der
entsprechenden Lärmschutz Richtlinien SVt 2007 erfolgen. Diese
wurden bereits in den letzten Jahren rund um Bonn immer wieder,
zuletzt 2017, überprüft und führten zu keinem anderen Ergebnis als die
bisher erfolgten Anordnungen.
Der angesprochene Abschnitt der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser
Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen beginnt rund 1,5 km südlich
der AS Bonn-Endenich. Aus der äußerst geringen Verkehrszunahme,
welche in diesem Abschnitt durch den sechs- streifigen Ausbau der BAB
565 zwischen der AS Bonn-Endenich und dem AK Bonn- Nord gem.
Verkehrsprognose entsteht, lässt sich auch kein Anspruch auf
Lärmvorsorge ableiten.
Im Rahmen der Lärmsanierung kann im Zuge einer zukünftigenSeite 2 von 3
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Erhaltungsmaßnahme ein Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung
aufgebracht werden, sofern die haushaltstechnischen
Rahmenbedingungen für diese freiwillige Leistung gegeben sind.
Wir hoffen, Ihnen damit einen kurzen Überblick zur Entscheidungslage
gegeben zu haben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de