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220084-02 · Beschlussvorlage

Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

Nummer
220084-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220084 CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
220084-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt
A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser
Berg/Lengsdorf
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Autobahn GmbH
1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Bereich des
Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
und
2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden
Flüsterasphalt
hinzuwirken.
Die Bundesstadt Bonn spricht sich für weitere Reduzierungen der zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen in Bonn aus.
Die zuständige Autobahn GmbH des Bundes wird aufgefordert, die aktuell
gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen im Hinblick auf
Verkehrssicherheit und insbesondere Lärmschutz zu überprüfen.
Der Ermessensspielraum zur weiteren Absenkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit soll soweit möglich genutzt werden, um auf allen
Autobahn-Abschnitten, insbesondere in der Nähe zur Wohnbebauung, wo nicht
bereits Tempo 80 km/h gilt, die Geschwindigkeit im Vergleich zu heute
abzusenken. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Forderung der Autobahn
GmbH zu übermitteln.
Der Beschlussvorschlag entspricht der Empfehlung zu TOP 6.3 in der Sitzung
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 16.02.2022.
Er entspricht bis auf die Ergänzung dem Beschluss der BV Hardtberg unter
TOP 6.18 vom 01.02.2022. Der Beschluss der BV Hardtberg entspricht bis auf
folgenden Änderungen, in der 1. Zeile wurde der Ansprechpartner geändertSeite 1 von 5
Seite 2
sowie unter Ziff. 1 vier Worte gestrichen, dem ursprünglichen Antrag der CDU.
Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag
entsprechend der Entscheidungszuständigkeit dem Hauptausschuss zur
Entscheidung vor.
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 220084 hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln
1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zumindest in der Nacht
im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
und
2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden
Flüsterasphalt
hinzuwirken.
Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet:
Die Bürgerinnen und Bürger entlang der A 565 im Bereich Brüser
Berg/Lengsdorf leiden unter den zunehmenden Lärmemissionen, weil die
Lärmschutzwand die Lärmimmissionen auf den Ortsteil insbesondere von
Süden nicht ausreichend verhindert und zudem der Lärmpegel durch die
Verkehrsmenge insgesamt in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.
Die von der Verkehrsmenge abhängigen, gestiegenen Lärmemissionen wurden
bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau
der A 565 in Bonn-Endenich festgestellt, was auch im Zusammenhang mit dem
Lärmschutz im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf berücksichtigt werden muss.
Die Bezirksregierung Köln hatte sich in der Vergangenheit gegen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Streckenabschnitt ausgesprochen,
weil angeblich keine Gefahrenlage und keine Überschreitungen der zulässigen
Lärmschutzwerte festzustellen seien.
Mittlerweile haben sich aber die tatsächlichen Gegebenheiten infolge des
vermehrten Verkehrsausführungsaufkommens deutlich verändert.
Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung wäre eine
Geschwindigkeitsbeschränkung zumindest auf 80 km/h in der Nacht eine
erhebliche Entlastung für die örtliche Bevölkerung.
Ungeachtet der Reduktion der Lärmemission durch eine Geschwindigkeits-
beschränkung sollte im Zuge einer bituminösen Deckenerneuerung
durchgehend ein geräuschmindernder Flüsterasphalt aufgetragen werden.
Diese Maßnahme sollte im Zuge des Streckenausbaus der A565 zeitnah
erfolgen.
Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgendeSeite 2 von 5
Seite 3
Stellungnahme DS 220084-01 ST abgegeben:
Die Stadtverwaltung sieht in der Verringerung des Straßenverkehrslärms einen
wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der menschlichen Gesundheit im
Stadtgebiet.
Die Zuständigkeit für die Autobahnen in Deutschland liegt bei der Autobahn
GmbH des Bundes; sowohl für die bauliche Unterhaltung wie auch für
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie bspw.
Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Zu 1) Geschwindigkeitsbeschränkung
Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung handeln die
Straßenverkehrsbehörden (hier: Autobahn GmbH) nach den Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
(Lärmschutz-Richtlinien-StV).
-Richtlinien-StV Tag Nacht
häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A)
d allgemeinen Wohngebieten und
ngsgebieten 70 dB(A) 60 dB(A)
eten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A)
gebieten 75 dB(A) 65 dB(A)
Der Stadtverwaltung liegen Ergebnisse einer Berechnung der Autobahn GmbH
für einige Straßen im betroffenen Bereich vor, die auf Grundlage von
Verkehrszahlen aus 2015 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
90 (RLS-90) ermittelt wurden.
Südlich der AS Hardtberg liegen Pegel für Immissionspunkte an 20 Straßen
vor. An keinem Punkt werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV
überschritten.
Nördlich der AS Hardtberg wurden Pegel für insgesamt 3.792
Immissionspunkte an 17 Straßen berechnet. Davon werden an 88 Punkten die
o.g. Richtwerte überschritten, was 2,3 % der berechneten Immissionspunkte
entspricht.
Zu 2) Straßenbauliche Maßnahme / Flüsterasphalt
Wie die Begründung des Antrags ausführt, wird derzeit gemäß
Fernstraßenausbaugesetz der sechsspurige Ausbau der A 565 zwischen Bonn-
Hardtberg und Bonn-Endenich geplant. Die Planung befindet sich derzeit in der
Vorplanung, in der verschiedene Varianten geprüft werden. Nach Abschluss
dieser Phase wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In
diesem Planfeststellungverfahren wird die Stadt Bonn beteiligt werden. Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch den Bürgerinnen und Bürgern
die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. In diesem
Verfahren wird auch der Immissionsschutz der Anwohner betrachtet werden.Seite 3 von 5
Seite 4
Ob die Autobahn GmbH im Vorgriff auf einen Ausbau größere bauliche
Lärmschutzmaßnahmen durchführen wird, ist offen.
Kein Ausbau ist für die A 565 zwischen AS Hardtberg und Autobahnkreuz
Meckenheim vorgesehen.
Für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (z.B. bei
einer Erweiterung der Spuren) findet die Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung. Zum Schutz der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden
Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
V Tag Nacht
häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
d allgemeinen Wohngebieten und
ngsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A)
eten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen 64 dB(A) 54 dB(A)
gebieten 69 dB(A) 59 dB(A)
Unabhängig von einem (geplanten) Ausbau könnten Lärm-
Sanierungsmaßnahmen durch die Autobahn GmbH geprüft werden. Für
Bestandstraßen des Bundes gilt die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97). Diese legt
sogenannte Auslösewerte für die Lärmsanierung fest:
R 97 Tag Nacht
user, Schulen, Kur- u. Altenheime, Wohn- u.
ngsgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)
eten, Dorfgebieten, Mischgebieten 66 dB(A) 56 dB(A)
gebieten 72 dB(A) 69 dB(A)
Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen
durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 %
erstatten. Der Zusatz „als freiwillige Leistung“ macht deutlich, dass hierauf
jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Südlich der AS Hardtberg werden die Auslösewerte an 61 von insgesamt 3.676
berechneten Immissionspunkten überschritten. Das entspricht 1,7 % der
berechneten Punkte. Zu eventuell durchgeführten oder angebotenen passiven
Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenstern) liegen der Verwaltung keine
Daten vor.
Da die Überschreitung der Auslösewerte keinen Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen beinhaltet und es nur vereinzelte Überschreitungen
gibt, werden die Chancen, dass die Autobahn GmbH kurzfristig Maßnahmen
umsetzt, nicht hoch eingeschätzt.Seite 4 von 5
Seite 5
Betroffene Bürger haben auch die Möglichkeit sich direkt an die Autobahn
GmbH als zuständige Behörde zu wenden.
Zusammenfassung
Bei Beschluss des Antrags wird die Stadtverwaltung diese Forderungen
gegenüber der Autobahn GmbH vortragen.
Aufgrund der vorliegenden Berechnungsergebnisse geht die Verwaltung davon
aus, dass der Bitte um eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gefolgt wird.
Auch straßenbauliche Maßnahmen werden aufgrund der relativ niedrigen
Betroffenheit und des anstehenden Planfeststellungverfahrens wahrscheinlich
seitens der Autobahn GmbH abgelehnt werden.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de