220084-02 · Beschlussvorlage
Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220084-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220084-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Autobahn GmbH 1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf und 2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt hinzuwirken. Die Bundesstadt Bonn spricht sich für weitere Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen in Bonn aus. Die zuständige Autobahn GmbH des Bundes wird aufgefordert, die aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen im Hinblick auf Verkehrssicherheit und insbesondere Lärmschutz zu überprüfen. Der Ermessensspielraum zur weiteren Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll soweit möglich genutzt werden, um auf allen Autobahn-Abschnitten, insbesondere in der Nähe zur Wohnbebauung, wo nicht bereits Tempo 80 km/h gilt, die Geschwindigkeit im Vergleich zu heute abzusenken. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Forderung der Autobahn GmbH zu übermitteln. Der Beschlussvorschlag entspricht der Empfehlung zu TOP 6.3 in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 16.02.2022. Er entspricht bis auf die Ergänzung dem Beschluss der BV Hardtberg unter TOP 6.18 vom 01.02.2022. Der Beschluss der BV Hardtberg entspricht bis auf folgenden Änderungen, in der 1. Zeile wurde der Ansprechpartner geändertSeite 1 von 5 Seite 2 sowie unter Ziff. 1 vier Worte gestrichen, dem ursprünglichen Antrag der CDU. Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag entsprechend der Entscheidungszuständigkeit dem Hauptausschuss zur Entscheidung vor. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 220084 hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln 1. auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zumindest in der Nacht im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf und 2. auf die Erneuerung des Fahrbahnbelages mit einem geräuschmindernden Flüsterasphalt hinzuwirken. Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet: Die Bürgerinnen und Bürger entlang der A 565 im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf leiden unter den zunehmenden Lärmemissionen, weil die Lärmschutzwand die Lärmimmissionen auf den Ortsteil insbesondere von Süden nicht ausreichend verhindert und zudem der Lärmpegel durch die Verkehrsmenge insgesamt in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist. Die von der Verkehrsmenge abhängigen, gestiegenen Lärmemissionen wurden bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau der A 565 in Bonn-Endenich festgestellt, was auch im Zusammenhang mit dem Lärmschutz im Bereich Brüser Berg/Lengsdorf berücksichtigt werden muss. Die Bezirksregierung Köln hatte sich in der Vergangenheit gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Streckenabschnitt ausgesprochen, weil angeblich keine Gefahrenlage und keine Überschreitungen der zulässigen Lärmschutzwerte festzustellen seien. Mittlerweile haben sich aber die tatsächlichen Gegebenheiten infolge des vermehrten Verkehrsausführungsaufkommens deutlich verändert. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung zumindest auf 80 km/h in der Nacht eine erhebliche Entlastung für die örtliche Bevölkerung. Ungeachtet der Reduktion der Lärmemission durch eine Geschwindigkeits- beschränkung sollte im Zuge einer bituminösen Deckenerneuerung durchgehend ein geräuschmindernder Flüsterasphalt aufgetragen werden. Diese Maßnahme sollte im Zuge des Streckenausbaus der A565 zeitnah erfolgen. Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgendeSeite 2 von 5 Seite 3 Stellungnahme DS 220084-01 ST abgegeben: Die Stadtverwaltung sieht in der Verringerung des Straßenverkehrslärms einen wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der menschlichen Gesundheit im Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für die Autobahnen in Deutschland liegt bei der Autobahn GmbH des Bundes; sowohl für die bauliche Unterhaltung wie auch für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie bspw. Geschwindigkeitsbeschränkungen. Zu 1) Geschwindigkeitsbeschränkung Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung handeln die Straßenverkehrsbehörden (hier: Autobahn GmbH) nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). -Richtlinien-StV Tag Nacht häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) d allgemeinen Wohngebieten und ngsgebieten 70 dB(A) 60 dB(A) eten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) gebieten 75 dB(A) 65 dB(A) Der Stadtverwaltung liegen Ergebnisse einer Berechnung der Autobahn GmbH für einige Straßen im betroffenen Bereich vor, die auf Grundlage von Verkehrszahlen aus 2015 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 90 (RLS-90) ermittelt wurden. Südlich der AS Hardtberg liegen Pegel für Immissionspunkte an 20 Straßen vor. An keinem Punkt werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten. Nördlich der AS Hardtberg wurden Pegel für insgesamt 3.792 Immissionspunkte an 17 Straßen berechnet. Davon werden an 88 Punkten die o.g. Richtwerte überschritten, was 2,3 % der berechneten Immissionspunkte entspricht. Zu 2) Straßenbauliche Maßnahme / Flüsterasphalt Wie die Begründung des Antrags ausführt, wird derzeit gemäß Fernstraßenausbaugesetz der sechsspurige Ausbau der A 565 zwischen Bonn- Hardtberg und Bonn-Endenich geplant. Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, in der verschiedene Varianten geprüft werden. Nach Abschluss dieser Phase wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Planfeststellungverfahren wird die Stadt Bonn beteiligt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. In diesem Verfahren wird auch der Immissionsschutz der Anwohner betrachtet werden.Seite 3 von 5 Seite 4 Ob die Autobahn GmbH im Vorgriff auf einen Ausbau größere bauliche Lärmschutzmaßnahmen durchführen wird, ist offen. Kein Ausbau ist für die A 565 zwischen AS Hardtberg und Autobahnkreuz Meckenheim vorgesehen. Für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (z.B. bei einer Erweiterung der Spuren) findet die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: V Tag Nacht häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A) d allgemeinen Wohngebieten und ngsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A) eten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen 64 dB(A) 54 dB(A) gebieten 69 dB(A) 59 dB(A) Unabhängig von einem (geplanten) Ausbau könnten Lärm- Sanierungsmaßnahmen durch die Autobahn GmbH geprüft werden. Für Bestandstraßen des Bundes gilt die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97). Diese legt sogenannte Auslösewerte für die Lärmsanierung fest: R 97 Tag Nacht user, Schulen, Kur- u. Altenheime, Wohn- u. ngsgebiete 64 dB(A) 54 dB(A) eten, Dorfgebieten, Mischgebieten 66 dB(A) 56 dB(A) gebieten 72 dB(A) 69 dB(A) Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 % erstatten. Der Zusatz „als freiwillige Leistung“ macht deutlich, dass hierauf jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Südlich der AS Hardtberg werden die Auslösewerte an 61 von insgesamt 3.676 berechneten Immissionspunkten überschritten. Das entspricht 1,7 % der berechneten Punkte. Zu eventuell durchgeführten oder angebotenen passiven Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenstern) liegen der Verwaltung keine Daten vor. Da die Überschreitung der Auslösewerte keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen beinhaltet und es nur vereinzelte Überschreitungen gibt, werden die Chancen, dass die Autobahn GmbH kurzfristig Maßnahmen umsetzt, nicht hoch eingeschätzt.Seite 4 von 5 Seite 5 Betroffene Bürger haben auch die Möglichkeit sich direkt an die Autobahn GmbH als zuständige Behörde zu wenden. Zusammenfassung Bei Beschluss des Antrags wird die Stadtverwaltung diese Forderungen gegenüber der Autobahn GmbH vortragen. Aufgrund der vorliegenden Berechnungsergebnisse geht die Verwaltung davon aus, dass der Bitte um eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gefolgt wird. Auch straßenbauliche Maßnahmen werden aufgrund der relativ niedrigen Betroffenheit und des anstehenden Planfeststellungverfahrens wahrscheinlich seitens der Autobahn GmbH abgelehnt werden. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de