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220084-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

Nummer
220084-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220084 CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220084-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und
Flüsterasphalt
A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser
Berg/Lengsdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung sieht in der Verringerung des Straßenverkehrslärms einen
wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der menschlichen Gesundheit im
Stadtgebiet.
Die Zuständigkeit für die Autobahnen in Deutschland liegt bei der Autobahn
GmbH des Bundes; sowohl für die bauliche Unterhaltung wie auch für
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie bspw.
Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Zu 1) Geschwindigkeitsbeschränkung
Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung handeln die
Straßenverkehrsbehörden (hier: Autobahn GmbH) nach den Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
(Lärmschutz-Richtlinien-StV).
Lärmschutz-Richtlinien-StV Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen,
Kurheimen und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A)
in reinen und allgemeinen
Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
70 dB(A) 60 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten,
Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A)
in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A)Seite 1 von 4
Seite 2
Der Stadtverwaltung liegen Ergebnisse einer Berechnung der Autobahn GmbH
für einige Straßen im betroffenen Bereich vor, die auf Grundlage von
Verkehrszahlen aus 2015 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
90 (RLS-90) ermittelt wurden.
Südlich der AS Hardtberg liegen Pegel für Immissionspunkte an 20 Straßen
vor. An keinem Punkt werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV
überschritten.
Nördlich der AS Hardtberg wurden Pegel für insgesamt 3.792
Immissionspunkte an 17 Straßen berechnet. Davon werden an 88 Punkten die
o.g. Richtwerte überschritten, was 2,3 % der berechneten Immissionspunkte
entspricht.
Zu 2) Straßenbauliche Maßnahme / Flüsterasphalt
Wie die Begründung des Antrags ausführt, wird derzeit gemäß
Fernstraßenausbaugesetz der sechsspurige Ausbau der A 565 zwischen Bonn-
Hardtberg und Bonn-Endenich geplant. Die Planung befindet sich derzeit in der
Vorplanung, in der verschiedene Varianten geprüft werden. Nach Abschluss
dieser Phase wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In
diesem Planfeststellungverfahren wird die Stadt Bonn beteiligt werden. Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch den Bürgerinnen und Bürgern
die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. In diesem
Verfahren wird auch der Immissionsschutz der Anwohner betrachtet werden.
Ob die Autobahn GmbH im Vorgriff auf einen Ausbau größere bauliche
Lärmschutzmaßnahmen durchführen wird, ist offen.
Kein Ausbau ist für die A 565 zwischen AS Hardtberg und Autobahnkreuz
Meckenheim vorgesehen.
Für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (z.B. bei
einer Erweiterung der Spuren) findet die Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung. Zum Schutz der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden
Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:Seite 2 von 4
Seite 3
16. BImSchV Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen,
Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen
Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
59 dB(A) 49 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten,
Mischgebieten und Urbanen
Gebieten
64 dB(A) 54 dB(A)
in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)
Unabhängig von einem (geplanten) Ausbau könnten Lärm-
Sanierungsmaßnahmen durch die Autobahn GmbH geprüft werden. Für
Bestandstraßen des Bundes gilt die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97). Diese legt
sogenannte Auslösewerte für die Lärmsanierung fest:
VLärmSchR 97 Tag Nacht
Krankenhäuser, Schulen, Kur- u.
Altenheime, Wohn- u.
Kleinsiedlungsgebiete
64 dB(A) 54 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten,
Mischgebieten 66 dB(A) 56 dB(A)
in Gewerbegebieten 72 dB(A) 69 dB(A)
Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen
durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 %
erstatten. Der Zusatz „als freiwillige Leistung“ macht deutlich, dass hierauf
jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Südlich der AS Hardtberg werden die Auslösewerte an 61 von insgesamt 3.676
berechneten Immissionspunkten überschritten. Das entspricht 1,7 % der
berechneten Punkte. Zu eventuell durchgeführten oder angebotenen passiven
Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenstern) liegen der Verwaltung keine
Daten vor.
Da die Überschreitung der Auslösewerte keinen Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen beinhaltet und es nur vereinzelte Überschreitungen
gibt, werden die Chancen, dass die Autobahn GmbH kurzfristig Maßnahmen
umsetzt, nicht hoch eingeschätzt.
Betroffene Bürger haben auch die Möglichkeit sich direkt an die AutobahnSeite 3 von 4
Seite 4
GmbH als zuständige Behörde zu wenden.
Zusammenfassung
Bei Beschluss des Antrags wird die Stadtverwaltung diese Forderungen
gegenüber der Autobahn GmbH vortragen.
Aufgrund der vorliegenden Berechnungsergebnisse geht die Verwaltung davon
aus, dass der Bitte um eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gefolgt wird.
Auch straßenbauliche Maßnahmen werden aufgrund der relativ niedrigen
Betroffenheit und des anstehenden Planfeststellungverfahrens wahrscheinlich
seitens der Autobahn GmbH abgelehnt werden.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de