220084-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220084-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220084-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt A 565 im Bereich des Ortsteils Brüser Berg/Lengsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung sieht in der Verringerung des Straßenverkehrslärms einen wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz der menschlichen Gesundheit im Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für die Autobahnen in Deutschland liegt bei der Autobahn GmbH des Bundes; sowohl für die bauliche Unterhaltung wie auch für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie bspw. Geschwindigkeitsbeschränkungen. Zu 1) Geschwindigkeitsbeschränkung Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung handeln die Straßenverkehrsbehörden (hier: Autobahn GmbH) nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Lärmschutz-Richtlinien-StV Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 70 dB(A) 60 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A)Seite 1 von 4 Seite 2 Der Stadtverwaltung liegen Ergebnisse einer Berechnung der Autobahn GmbH für einige Straßen im betroffenen Bereich vor, die auf Grundlage von Verkehrszahlen aus 2015 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 90 (RLS-90) ermittelt wurden. Südlich der AS Hardtberg liegen Pegel für Immissionspunkte an 20 Straßen vor. An keinem Punkt werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten. Nördlich der AS Hardtberg wurden Pegel für insgesamt 3.792 Immissionspunkte an 17 Straßen berechnet. Davon werden an 88 Punkten die o.g. Richtwerte überschritten, was 2,3 % der berechneten Immissionspunkte entspricht. Zu 2) Straßenbauliche Maßnahme / Flüsterasphalt Wie die Begründung des Antrags ausführt, wird derzeit gemäß Fernstraßenausbaugesetz der sechsspurige Ausbau der A 565 zwischen Bonn- Hardtberg und Bonn-Endenich geplant. Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, in der verschiedene Varianten geprüft werden. Nach Abschluss dieser Phase wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Planfeststellungverfahren wird die Stadt Bonn beteiligt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. In diesem Verfahren wird auch der Immissionsschutz der Anwohner betrachtet werden. Ob die Autobahn GmbH im Vorgriff auf einen Ausbau größere bauliche Lärmschutzmaßnahmen durchführen wird, ist offen. Kein Ausbau ist für die A 565 zwischen AS Hardtberg und Autobahnkreuz Meckenheim vorgesehen. Für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (z.B. bei einer Erweiterung der Spuren) findet die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:Seite 2 von 4 Seite 3 16. BImSchV Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen Gebieten 64 dB(A) 54 dB(A) in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A) Unabhängig von einem (geplanten) Ausbau könnten Lärm- Sanierungsmaßnahmen durch die Autobahn GmbH geprüft werden. Für Bestandstraßen des Bundes gilt die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97). Diese legt sogenannte Auslösewerte für die Lärmsanierung fest: VLärmSchR 97 Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- u. Altenheime, Wohn- u. Kleinsiedlungsgebiete 64 dB(A) 54 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 66 dB(A) 56 dB(A) in Gewerbegebieten 72 dB(A) 69 dB(A) Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 % erstatten. Der Zusatz „als freiwillige Leistung“ macht deutlich, dass hierauf jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Südlich der AS Hardtberg werden die Auslösewerte an 61 von insgesamt 3.676 berechneten Immissionspunkten überschritten. Das entspricht 1,7 % der berechneten Punkte. Zu eventuell durchgeführten oder angebotenen passiven Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenstern) liegen der Verwaltung keine Daten vor. Da die Überschreitung der Auslösewerte keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen beinhaltet und es nur vereinzelte Überschreitungen gibt, werden die Chancen, dass die Autobahn GmbH kurzfristig Maßnahmen umsetzt, nicht hoch eingeschätzt. Betroffene Bürger haben auch die Möglichkeit sich direkt an die AutobahnSeite 3 von 4 Seite 4 GmbH als zuständige Behörde zu wenden. Zusammenfassung Bei Beschluss des Antrags wird die Stadtverwaltung diese Forderungen gegenüber der Autobahn GmbH vortragen. Aufgrund der vorliegenden Berechnungsergebnisse geht die Verwaltung davon aus, dass der Bitte um eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gefolgt wird. Auch straßenbauliche Maßnahmen werden aufgrund der relativ niedrigen Betroffenheit und des anstehenden Planfeststellungverfahrens wahrscheinlich seitens der Autobahn GmbH abgelehnt werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de