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220081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage; Leitung des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskultur

Nummer
220081-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 01.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220081 BBB-Anfrage; Leitung des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskultur

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220081-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage; Leitung des Zentrums für
Stadtgeschichte und Erinnerungskultur
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Gründe haben die Oberbürgermeisterin dazu bewogen, die Leitung
des künftigen Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskultur nur
verwaltungsintern und nicht öffentlich auszuschreiben?
Grundsätzlich werden bei der Bundesstadt Bonn nur Amtsleitungsstellen
und Stellen von Dezernent*innen bereits in einem ersten Schritt intern und
extern ausgeschrieben. Alle übrigen Stellen werden, sofern davon
ausgegangen werden kann, dass es innerhalb der Verwaltung geeignete
Bewerber*innen gibt, in der Regel nur intern ausgeschrieben. Dies war
auch in diesem Falle so.
2. Wie viele Mitarbeitende innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere in den
von der Umstrukturierung zum Zentrum für Stadtgeschichte und
Erinnerungskultur betroffenen Fachbereichen verfügen über das geforderte
Anforderungsprofil?
Die Verwaltung verfügt dazu über keine konkreten Informationen und
Zahlen. Es war jedoch bekannt, dass es bereits innerhalb der
Kulturverwaltung mehrere mögliche geeignete Kandidat*innen gab.
3. Wie viele Mitarbeitende haben sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist auf
die Stelle beworben und sofern eine der Bewerbungen erfolgreich sein
sollte, auf welchem Wege gedenkt die Oberbürgermeisterin die dann
freiwerdende Stelle zu besetzen?
Zum Ende der Ausschreibungsfrist lagen zwei Bewerbungen vor. Die
Vorstellungsgespräche werden Ende Januar stattfinden. Über die
Wiederbesetzung der nach Abschluss des Verfahrens frei werdenden Stelle
wird zu gegebener Zeit entschieden.
Anlage/n
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