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220077-03 AA · Änderungsantrag

Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach Antrag zur Vorlage 220077

Nummer
220077-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220077 Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach

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Änderungsantrag
öffentlich
220077-03 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
01.02.2022 gez. Jansen
Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-
Entlastung am Godesberger Bach
Antrag zur Vorlage 220077
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Losgelöst von DS 220077 prüft die Verwaltung vorrangig den bereits am
31.08.2021 gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg, DS
211274, zu Rückhaltesystemen im Marienforster Tal zum Schutz Bad
Godesbergs vor Sturzfluten des Godesberger Bachs und legt hierfür einen Zeit-
und Kostenplan vor.
Dabei stimmt sich die Bundesstadt Bonn eng mit der Gemeinde Wachtberg ab
und beide Gebietskörperschaften untersuchen auch die gemeinsame
Realisierung von Rückhaltesystemen zum Schutze Bad Godesbergs auf
Wachtberger Gebiet.
Sollten sich Rückhaltesysteme im Marienforster Tal als erfolgversprechender
Ansatz erweisen, dann werden unverzüglich Umsetzungsplanungen begonnen
und die Finanzierung gesichert.
Alle weiteren Vorschläge aus DS 220077 werden vor Beginn von Prüfungen
durch ein noch zu berufendes Expertengremium in einer Matrix aus
Volumenbeitrag zur Entwässerung einerseits und Realisierungsgeschwindigkeit
andererseits priorisiert und in dieser Reihenfolge abgearbeitet.
Maßnahmen aus DS 220077, die in den Planungsbereich des ISEK Bad
Godesberg eingreifen und dessen Umsetzung verzögern könnten, werden von
der Prüfung ausgeschlossen.
Zum Schutz des alten Baumbestands im Kurpark von Bad Godesberg, dessen
Fortsetzung Richtung Ria-Maternus-Platz und im Verlauf der in DS 220077
vorgeschlagenen Trassenführungen durch das Villenviertel ist zuvor
gutachterlich kategorisch auszuschließen, dass es zu Schädigungen oder gar
Fällungen von Bäumen in Folge von in der DS 220077 vorgeschlagenen
Tiefbaumaßnahmen kommt.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Die auf dem Schadensereignis vom 14. Juni 2021 an Ahr und Erft im Antrag
220077 begründete Dringlichkeit wird durch die Komplexität der zu prüfenden
Sachverhalte konterkariert. Grundsätzlich werden jedoch alle Prüfungen
begrüsst.
Des Weiteren drohen durch die Überscheidung der Plangebiete des ISEK Bad
Godesberg und des Antrags 220077 langjährige Verzögerungen beim so
dringend für die Innenstadterneuerung Bad Godesbergs und bereits planerisch
weit fortgeschrittenen städtebaulichen Entwicklungskonzept. Ja, es besteht
förmlich die Gefahr, dass dieses von den Bad Godesbergern herbeigesehnte
Projekt durch den Antrag der Koalition förmlich „zu Tode“ geprüft wird.
Der Beschluss zu Drucksache 211274 zur Prüfung von Rückhaltesystemen im
Marienforster Tal hatte seit dem Schadensereignis vom Sommer 2016 bereits
einen Vorlauf von 5 (!) Jahren gebraucht, in denen in der Bezirksvertretung
wiederkehrend gefordert wurde, diese Option zu untersuchen. Dies war jedoch
von der Verwaltung immer wieder mit dem Hinweis auf durch die
Bezirksregierung auf der Basis der Sturzflut von 2016 neu zu erstellende
Hochwassergefahrenkarten vertagt worden.
Im Gegensatz zu der in DS 220077 durch Leitungsnetze, Straßentunnel, U-
Bahn-Tunnel, Eisenbahntrasse sowie Bachlaufverlegungen aufgeworfenen
Komplexität von Eingriffen in die bebaute Stadtlandschaft weist die Errichtung
von Rückhaltesystemen im Marienforster Tal eine höhere Plausibilität auf
schnelle Umsetzung auf. Der mehrmonatige Zeitvorteil aus dem Beschluss zu
DS 211274 darf durch den Antrag der Koalition nicht aufs Spiel gesetzt,
sondern muss mit Hochdruck zu Ende geführt werden.
Des Weiteren ist den sehr umfangreichen von der Koalition beauftragten
Prüfungen immanent, dass es durch die Komplexität der vorgeschlagenen
Eingriffe in das Stadtgebiet, aber auch durch die daran zwangsläufig
anschließenden langwierigen Beratungen in Bezirksvertretung, Ausschüssen
und Rat sowie durch die ebenfalls zu erwartende Komplexität der Planung und
Umsetzung zu einem erneuten mehrjährigen Zeitverlust kommt. Hierdurch
vergehen abermals Jahre, in denen die Bad Godesberger Innenstadt weiterhin
schutzlos Überschwemmungen durch den Godesberger Bach ausgesetzt ist.
Und selbst wenn Teile des Antrags der Koalition Chance auf Machbarkeit und
Finanzierbarkeit hätten, könnten bereits vorher im Marienforster Tal errichtete
Rückhaltesysteme ihren Nutzen zum Schutz der Innenstadt und der Baustellen
entfalten.
Durch Überschneidung des Plangebietes aus DS 220077 und dem Plangebiet
des städtebaulichen Erneuerungskonzepts für Bad Godesberg setzt die
Koalition dessen zeitnahe Umsetzung ohne Not aufs Spiel. Das ISEK duldet
jedoch keine weitere Verzögerung bzw. Verschleppung.
Darüber hinaus würde eine Umsetzung der Bachverlegungspläne der Koalition
Bad Godesberg über viele Jahre zu einer Dauerbaustelle mit entsprechendem
Maschineneinsatz, Schwerlastverkehr sowie Lärm- und Schadstoffemissionen
machen. An diesem Punkt muss die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen
bezweifelt werden.
Daher soll die Verwaltung alle in DS 220077 neu vorgeschlagenen MaßnahmenSeite 2 von 3
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zunächst in einer groben Abschätzung durch Fachleute, wie z.B. der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, nach Volumenbeitrag zu Entwässerung und
Realisierungsgeschwindigkeit einstufen lassen und in dieser Reihenfolge
abarbeiten. Des Weiteren ist vor Prüfung der technischen Machbarkeit der
Durchquerung des Kurparks und über die gesamten zusätzlichen angedachten
Bachverlaufstrassen gutachterlich zu klären, dass dies tiefbautechnisch so
durchführbar ist, dass keinerlei Schädigungen des wertvollen Baumbestandes
drohen und Fällungen grundsätzlich ausgeschlossen werden können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 08:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de