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220077-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach

Nummer
220077-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 17.03.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220077 Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220077-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-
Entlastung am Godesberger Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Kenntnisnahme
Rat 17.03.2022 Kenntnisnahme
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
24.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ein Hochwasserschutzkonzept für das gesamte Einzugsgebiet des
Godesberger Bachs wird derzeit von einem Fachplanungsbüro erarbeitet. Die
Beauftragung erfolgte im Rahmen der bestehenden Hochwasserpartnerschaft
gemeinsam mit der Gemeinde Wachtberg. Gegenstand der Erstellung des
HWSK Godesberger Bach ist die Prüfung aller möglicher Maßnahmen zum
Hochwasserschutz, wie potentieller Rückhaltebecken, Schaffung von
Retentionsflächen, baulichem Hochwasserschutz, wie auch bspw. die
Möglichkeit der Trassierung eines Entlastungskanals Richtung Rhein,
hinsichtlich ihrer Effektivität, Genehmigungsfähigkeit, Flächenverfügbarkeit
sowie Wirtschaftlichkeit. Ziel des Hochwasserschutzkonzeptes ist verschiedene
Maßnahmen so miteinander zu kombinieren, dass ein möglichst effektiver
Hochwasserschutz gewährleistet ist, ein 100%er Schutz vor Überflutungen ist
dadurch aber nicht realisierbar.
Das 1998 durch den Rat beschlossene Hochwasserschutzkonzept bezieht sich
auf Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein. Hochwasserschutzmaßnahmen
an den Bonner Bächen werden seit Jahren, im Rahmen der
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, erarbeitet und umgesetzt. Maßnahmen
in kritischen Bereichen werden prioritär behandelt.
Der Bachentwicklungsplan beinhaltet vornehmlich Renaturierungsmaßnahmen
an den Bonner Bächen und wurde im Jahr 2000 durch die EU-
Wasserrahmenrichtlinie abgelöst. Die im BEP gelisteten Maßnahmen an den
Bonner Bächen werden im Rahmen unserer Umsetzungsmaßnahmen der EU-
WRRL ebenfalls weiterbearbeitet. Prioritär werden zum einen aufgrund der
rechtlichen Verpflichtung zur EU-WRRL Maßnahmen an den durch die
Bezirksregierung Köln festgelegten berichtspflichtigen Bonner Bächen sowie in
überflutungsgefährdeten Bereichen umgesetzt.
Die hier aufgeworfenen Vorschläge aus dem Antrag 220077 und denSeite 1 von 2
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Ergänzungsanträgen 220077-02AA und 220077-03AA werden bereits in die
Betrachtungen einbezogen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de