220077-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach
Kerndaten
- Nummer
- 220077-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220077-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser- Entlastung am Godesberger Bach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme Rat 17.03.2022 Kenntnisnahme Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ein Hochwasserschutzkonzept für das gesamte Einzugsgebiet des Godesberger Bachs wird derzeit von einem Fachplanungsbüro erarbeitet. Die Beauftragung erfolgte im Rahmen der bestehenden Hochwasserpartnerschaft gemeinsam mit der Gemeinde Wachtberg. Gegenstand der Erstellung des HWSK Godesberger Bach ist die Prüfung aller möglicher Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wie potentieller Rückhaltebecken, Schaffung von Retentionsflächen, baulichem Hochwasserschutz, wie auch bspw. die Möglichkeit der Trassierung eines Entlastungskanals Richtung Rhein, hinsichtlich ihrer Effektivität, Genehmigungsfähigkeit, Flächenverfügbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit. Ziel des Hochwasserschutzkonzeptes ist verschiedene Maßnahmen so miteinander zu kombinieren, dass ein möglichst effektiver Hochwasserschutz gewährleistet ist, ein 100%er Schutz vor Überflutungen ist dadurch aber nicht realisierbar. Das 1998 durch den Rat beschlossene Hochwasserschutzkonzept bezieht sich auf Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein. Hochwasserschutzmaßnahmen an den Bonner Bächen werden seit Jahren, im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, erarbeitet und umgesetzt. Maßnahmen in kritischen Bereichen werden prioritär behandelt. Der Bachentwicklungsplan beinhaltet vornehmlich Renaturierungsmaßnahmen an den Bonner Bächen und wurde im Jahr 2000 durch die EU- Wasserrahmenrichtlinie abgelöst. Die im BEP gelisteten Maßnahmen an den Bonner Bächen werden im Rahmen unserer Umsetzungsmaßnahmen der EU- WRRL ebenfalls weiterbearbeitet. Prioritär werden zum einen aufgrund der rechtlichen Verpflichtung zur EU-WRRL Maßnahmen an den durch die Bezirksregierung Köln festgelegten berichtspflichtigen Bonner Bächen sowie in überflutungsgefährdeten Bereichen umgesetzt. Die hier aufgeworfenen Vorschläge aus dem Antrag 220077 und denSeite 1 von 2 Seite 2 Ergänzungsanträgen 220077-02AA und 220077-03AA werden bereits in die Betrachtungen einbezogen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de