220077 · Antrag
Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach
Kerndaten
- Nummer
- 220077
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
Dateien
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Antrag öffentlich 220077 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Christian Möller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 11.01.2022 gez. Jansen Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anregung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Anhörung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.05.2022 Anhörung Inhalt des Antrags (vorbehaltlich der Anhörung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes) Die Verwaltung wird beauftragt, das Hochwasserschutzkonzept (HSK) und den Bachentwicklungsplan (BEP) fortzuschreiben und laufende Untersuchungen für die Umsetzung von Hochwasser-Schutzmaßnahmen für den Godesberger Bach als Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Projektes zu konkretisieren. Dazu müssen wichtige Aspekte der Klimaanpassung in technischer, finanzieller und ökologisch-klimatologischer Hinsicht berücksichtigt werden. Neben den bisher von der Verwaltung angedachten Maßnahmen sollen zusätzlich weitere Möglichkeiten zur Hochwasserentlastung untersucht werden, z. B. auch durch eine Vergrößerung der Abflussleistung des Godesberger Bachs im Siedlungsbereich. Als Gegenstand der Untersuchung werden insbesondere die Linienführungen der folgenden Varianten A bis D mit teilweise offen gelegten Abschnitten oder vollständiger Verrohrung zur Prüfung der Machbarkeit vorgeschlagen: · Variante A: Umlegung und größtenteils naturnahe Offenlegung des Gewässers ab dem Abschlags-/Überlaufbauwerk 2 Im Äuelchen – Auslaufbauwek Kurfürstenallee – Kurpark (Offenlegung mit mäandrierendem Verlauf und Retentionsraum) – Auslauf-/Überlaufbauwerk 3 (Drossel) Koblenzer Straße – Ria-Maternus-Platz (mit Einlaufbauwerk in verrohrten Kanal) – Rheinallee – Königsplatz – Einleitbauwerk in Gewässer Beethovenallee – Aufweitung des Querprofils des Gewässers im VillenviertelSeite 1 von 6 Seite 2 bzw. Öffnung von Engpässen (Durchlässe, weitere Verrohrungen), ggf. in Verbindung mit zusätzlichen verrohrten Teilstücken zur Sicherstellung der nötigen Abflussleistung (der bestehende Bachkanal erhält dann eine Funktion als Entlastungskanal), · Variante B: vollständig verrohrter By-Pass ab dem Abschlags- /Überlaufbauwerk 1 von Gewässer Brunnenallee – Redoutenpark – Kurpark – Ria-Maternus-Platz – Rheinallee – Panoramapark – Einleitbauwerk in Rhein bei der Bastei, · Variante C: Umlegung des Gewässers und teilweise Offenlegung ab dem Abschlags-/Überlaufbauwerk 2 Im Äuelchen – Brunnenallee – Fronhof – Theaterplatz – Einleitbauwerk in Gewässer Moltkeplatz (setzt Realisierung der Variante B voraus), · Variante D: teilweise Offenlegung des bestehenden Bachkanals in der Pfarrer- Minartz-Gasse und ggf. am Moltkeplatz (setzt Realisierung der Variante B voraus). Die Verwaltung wird gebeten, auch Kombinationen der obigen Linienführungen sowie weitere Varianten zu entwickeln und zu prüfen, soweit sie zweckmäßig erscheinen. Dazu sollen folgende zusätzlich mögliche Teilaspekte vertieft geprüft werden: (a) eine gleichzeitige Funktion des Entlastungskanals der Variante B als zentraler Regenwassersammelkanal zur Prävention urbaner Sturzfluten in Teileinzugsgebieten der Innenstadt und/oder des Villenviertels, (b) die Einrichtung einer Trennkanalisation ebendort, (c) die Vor- und Nachteile einer teilweisen Offenlegung des Godesberger Baches im Innenstadtbereich nach den Varianten A, C und D, (d) der Bau von Rückhalteanlagen bei dem Gut Marienforst und bei der Straßenquerung Fuderbachsweg an der Wattendorfer Mühle, sowie. (e) insbesondere die Renaturierung des Godesberger Baches oberhalb des Gutes Marienforst. Dazu soll die Hochwasserpartnerschaft mit der Gemeinde Wachtberg weiter entwickelt werden. Zu dem Zweck der Durchführung der Machbarkeitsstudie und zusätzlicher Teilaspekte soll die Verwaltung entsprechende finanzielle Mittel aus ihrem laufenden Haushalt bereitstellen. Begründung Die verheerenden Flutkatastrophen vom 14./15. Juli 2021 an Ahr, Erft, Prüm, Rur und Wupper mitmindestens 220 Todesopfern, davon allein im Nachbarkreis Ahrweiler 132 Tote, und ungezählten Verletzten an Leib und Seele, sowie die enormen materiellen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur haben uns mitSeite 2 von 6 Seite 3 besonderem Nachdruck vor Augen geführt, dass ein effektiver Hochwasserschutz lebensnotwendig ist. Am 14. Juli 2021 hatten Bonn und Bad Godesberg nur Glück, dass sich die Gewitterzelle des Tiefdruckgebietes „Bernd“ nicht schwerpunktmäßig im Einzugsgebiet der Bonner Bäche und mit größerer Intensität in kürzerer Zeit entladen hat (vgl. Niederschrift XI/254 zur Sitzung des AUKLA v. 23.09.2021, Protokollerklärung zu TOP 6.3, DS-Nr. 211270). Am Mehlemer Bach konnte eine erneute Flut, wie sie sich schon in den Jahren 2010, 2013 und 2016 ereignet hatte, nur durch einen 2019 in Betrieb genommenen Entlastungskanal verhindert werden. Bereits am 4. Juni 2016 sorgte eine Gewitterzelle über der Grafschaft für Überschwemmungen in Wachtberg und im Zentrum von Bad Godesberg. In Sekundenschnelle traten der Bad Godesberger und der Mehlemer Bach über die Ufer und verwandelten sich in reißende Flüsse. In der Godesberger Innenstadt zum Beispiel schoss eine Flutwelle durch die Brunnenallee und riss parkende Autos mit sich. Als Problem zeigt sich, dass der Godesberger Bach im Bereich des Ortszentrums auf einer Strecke von ca. 900 m kanalähnlich verrohrt und unter die Erde verlegt wurde. Diese Verrohrung ist nicht ausreichend leistungsfähig, d. h. zu gering dimensioniert, um die großen Wassermengen einer Sturzflut schadlos ableiten zu können. Aufgrund der mit der Klimakrise einhergehenden, weltweit steigenden Temperaturen wird die Intensität der den Ereignissen vom 14. Juli 2021 bzw. vom 4. Juni 2016 zugrunde liegenden meteorologischen und hydrologischen Prozesse weiter zunehmen. Der DWD und die WWA gehen in aktuellen Studien von einer 1,2- bis 9-fach erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Eintreten solcher Ereignisse aus. Zugleich stiegdie Intensität der Niederschläge um 3 bis 19 Prozent (DWD u. Extremwetterkongress Hamburg 2021; World Weather Attribution:Rapid attribution of heavy rainfall events in Western Europe July 2021) Es ist insofern nur eine Frage der Zeit, wann sich am Godesberger Bach eine Flut wie im Jahr 2016 wiederholt. Am 14. Juli 2021 stand diese kurz trotz deutlich geringerer Intensität der Niederschläge kurz bevor. Unser Wissen um die erheblichen Gefahren für Menschen und Sachwerte muss nun in konkrete Handlungen zur Prävention von Hochwasserschäden überführt werden; die aktuellen Fluten vom Juli 2021 müssen in diesem Sinne als deutliches Warnsignal verstanden werden. Dazu müssen sowohl die Hochwasserrisikopotentiale als auch die sehr erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden berücksichtigt werden, die Flutereignisse an den Fließgewässern und den kommunalen Infrastrukturen haben können. Dies gilt erfahrungsgemäß gerade im Geschäftszentrum von Bad Godesberg. Dort mussten nach dem 4. Juni 2016 überflutete Geschäfte zum Teil monatelang schließen, einzelne Betriebe meldeten in der Folge sogar Konkurs an. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sollen das vom Rat der Bundesstadt Bonn am 19.12.1996 beschlossene und zum Dezember 1997 vorgelegteHochwasserschutzkonzept und der vom Hauptausschuss am 26.08.1980 beschlossene und erstmals 1988 vorgelegte, zuletzt 2008 fortgeschriebene Bachentwicklungsplan soweit fortgeschrieben und konkretisiert werden, dass bauliche Maßnahmen im Bereich des GodesbergerSeite 3 von 6 Seite 4 Baches beschlossen werden können. Dabei sollen die überragend wichtigen Fragen der Klimaanpassung der Stadt besondere Berücksichtigung finden. Klimaanpassung wird nicht nur als die Bewältigung von Starkregenniederschlägen bzw. Flutereignissen gesehen. Vielmehr geht es um die Betrachtung im ganzheitlichen ökologischen Wirkungsgefüge und folglich um die Bewältigung der weiteren Folgen der Klimakrise. Dazu gehören also auch die zunehmenden Hitze- und Trockenwetterperioden mit den weiteren Folgewirkungen auf das Fließgewässer des Godesberger Baches und die Abwasserwirtschaft. Klimaanpassung ist eine Generationenaufgabe. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme(n) zur Vermeidung von Hochwasser durch naturnahe Gestaltung des Gewässers und vor allem einer Hochwasser-Entlastung –und möglicher zusätzlicher Teilaspekte– ist daher über einen längeren, mehrere Wahlperioden umfassenden Zeitraum zu denken. Der Bau einer Hochwasser- Entlastung zum Godesberger Bach steht im Übrigen nicht im Widerspruch zu dem Ziel der Regenwasserbewirtschaftung nach dem Konzept der wassersensitiven Stadt (vgl. Drs. 211387). Das auf das Einzugsgebiet der Stadt Bonn bezogene Schwammstadtkonzept ist unabhängig von dem Einzugsgebiet des Godesberger Baches zu betrachten, das von Arzdorf aus über Villip und Pech bis nach Godesberg reicht und eine Fläche von ca. 36,4 km2 hat. Allerdings ist die wassersensitive Stadt mit den im Haushaltskonzept dargestellten Maßnahmen nicht geeignet, die Folgen urbaner Sturzfluten zu mindern und zu verzögern, deren Einzugsgebiet die Fläche der Stadt ist. Ziel der wassersensitiven Stadt wie gleichermaßen der ökologischen Renaturierung des Fließgewässers oberhalb der Stadt ist gleichermaßen der größtmögliche Rückhalt in der Fläche. Dies kann bei Variante A erreicht werden, wenn der Bereich des Kurparks durch technische Maßnahmen als Rückhalteraum gestaltet wird. Es ist insoweit davon auszugehen, dass nicht nur eine einzige, sondern die Kombination verschiedener, sich insoweit ergänzender Maßnahmen zu einem ökologischen und umso wirksameren Hochwasserschutz beitragen. Hierzu wird die Verwaltung um eine Einschätzungen und Abwägung für den besten Weg gebeten. Insgesamt sind jegliche Maßnahmen zur Hochwasserentlastung und der möglichen weiteren Teilaspekte sehr kostenintensiv, sie verlangen daher ein besonders verantwortliches Vorgehen bei der politischen Entscheidungsfindung. Aus diesen Gründen soll in einem ersten Schritt zunächst die Machbarkeit der Varianten untersucht werden, um Grundlagen für weitere Entscheidungen in der Bezirksvertretung und im Rat und unter möglichst intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit zu erhalten. Die Machbarkeitsstudie soll zunächst die technischen Möglichkeiten einer Realisierung der vorgeschlagenen Planungsalternativen oder andere Varianten identifizieren. Als mögliche technische Hindernisse sind für die Untersuchung insbesondere die vorhandene Freispiegel-Abwasserkanalisation für Schmutz- und Regenwasser sowie Tunnelbauwerke (B 9, Stadtbahn) oder eine andere Bebauung im Untergrund bzw. die linksrheinische Eisenbahnhauptstrecke (Köln-Bonn-Koblenz-Mainz) zu betrachten. Im Hinblick auf die Schaffung von Retentionsraum oberhalb der Stadt, im Kurpark und im Villenviertel sind ähnlich Fragen der Flächenverfügbarkeit und des Zugriffs darauf zu prüfen. Zugleich sollen die Möglichkeiten und Potentiale einer finanziellen Förderung inSeite 4 von 6 Seite 5 den Bereichen der Hochwasserprävention, der Abwasserwirtschaft und der Gewässerökologie sowie des Städtebaus identifiziert werden. Andernfalls müsste jegliche Zeit- und Kostenplanung ohne realistische Chance auf tatsächliche Verwirklichung bleiben (vgl. dagegen Beschluss Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 31.08.2021 zu DS-Nr. 211274).Dazu sind auch die Möglichkeiten einer Querfinanzierung zu eruieren, um im Sinne der beabsichtigten Maßnahme(n) die gewünschten Synergieeffekte für die Umwelt und die Menschen im Rahmen der Anpassung der Stadt an die Klimakrise zu erzielen. Bedeutende Mehrwerte können sich aus den Möglichkeiten der Prävention urbanerSturzfluten durch gleichzeitige Nutzung eines Entlastungskanals (Variante B) als zentraler Regenwassersammelkanal ergeben. Dies gilt entsprechend durch den damit verbunden möglichen Aufbau einer Trennkanalisation. Dagegen ist die Offenlage eines Gewässers (insbes. Variante A) eine wirksame Maßnahme zur städtebaulichen Anpassung von Bad Godesberg an die Klimakrise, da ein solches Gewässer eine kühlende Wirkung in seinem näheren Umfeld entfaltet. Zugleich hat ein offenes Gewässer erhebliche positive Auswirkungen auf das Ortsbild und damit verbunden die Aufenthalts- und Besuchsqualität im Zentrum von Bad Godesberg. Anlage: Karte von Bad Godesberg mit Linienführung möglicher Varianten für eine Hochwasserentlastung und die Offenlegung des Gewässers Anlage/n 1 Karte (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de