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220077 · Antrag

Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach

Nummer
220077
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.05.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 400,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220077-01 ST Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach
  2. 220077-03 AA Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach Antrag zur Vorlage 220077
  3. 220077-02 AA Ergänzungsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach Antrag zur Vorlage 220077

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Text anzeigen (12.619 Zeichen)
Antrag
öffentlich
220077
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Christian Möller
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
11.01.2022 gez. Jansen
Koalitionsantrag: Klimaanpassung Bad Godesberg
– Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Anhörung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
24.05.2022 Anhörung
Inhalt des Antrags
(vorbehaltlich der Anhörung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs-
und Katastrophenschutzes)
Die Verwaltung wird beauftragt, das Hochwasserschutzkonzept (HSK) und den
Bachentwicklungsplan (BEP) fortzuschreiben und laufende Untersuchungen für
die Umsetzung von Hochwasser-Schutzmaßnahmen für den Godesberger
Bach als Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Projektes zu
konkretisieren. Dazu müssen wichtige Aspekte der Klimaanpassung in
technischer, finanzieller und ökologisch-klimatologischer Hinsicht berücksichtigt
werden.
Neben den bisher von der Verwaltung angedachten Maßnahmen sollen
zusätzlich weitere Möglichkeiten zur Hochwasserentlastung untersucht werden,
z. B. auch durch eine Vergrößerung der Abflussleistung des Godesberger
Bachs im Siedlungsbereich. Als Gegenstand der Untersuchung werden
insbesondere die Linienführungen der folgenden Varianten A bis D mit teilweise
offen gelegten Abschnitten oder vollständiger Verrohrung zur Prüfung der
Machbarkeit vorgeschlagen:
· Variante A: Umlegung und größtenteils naturnahe Offenlegung des
Gewässers ab dem Abschlags-/Überlaufbauwerk 2 Im Äuelchen –
Auslaufbauwek Kurfürstenallee – Kurpark (Offenlegung mit mäandrierendem
Verlauf und Retentionsraum) – Auslauf-/Überlaufbauwerk 3 (Drossel)
Koblenzer Straße – Ria-Maternus-Platz (mit Einlaufbauwerk in verrohrten
Kanal) – Rheinallee – Königsplatz – Einleitbauwerk in Gewässer
Beethovenallee – Aufweitung des Querprofils des Gewässers im VillenviertelSeite 1 von 6
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bzw. Öffnung von Engpässen (Durchlässe, weitere Verrohrungen), ggf. in
Verbindung mit zusätzlichen verrohrten Teilstücken zur Sicherstellung der
nötigen Abflussleistung (der bestehende Bachkanal erhält dann eine Funktion
als Entlastungskanal),
· Variante B: vollständig verrohrter By-Pass ab dem Abschlags-
/Überlaufbauwerk 1 von Gewässer Brunnenallee – Redoutenpark – Kurpark –
Ria-Maternus-Platz – Rheinallee – Panoramapark – Einleitbauwerk in Rhein bei
der Bastei,
· Variante C: Umlegung des Gewässers und teilweise Offenlegung ab dem
Abschlags-/Überlaufbauwerk 2 Im Äuelchen – Brunnenallee – Fronhof –
Theaterplatz – Einleitbauwerk in Gewässer Moltkeplatz (setzt Realisierung der
Variante B voraus),
· Variante D: teilweise Offenlegung des bestehenden Bachkanals in der Pfarrer-
Minartz-Gasse und ggf. am Moltkeplatz (setzt Realisierung der Variante B
voraus).
Die Verwaltung wird gebeten, auch Kombinationen der obigen Linienführungen
sowie weitere Varianten zu entwickeln und zu prüfen, soweit sie zweckmäßig
erscheinen.
Dazu sollen folgende zusätzlich mögliche Teilaspekte vertieft geprüft werden:
(a) eine gleichzeitige Funktion des Entlastungskanals der Variante B als
zentraler Regenwassersammelkanal zur Prävention urbaner Sturzfluten in
Teileinzugsgebieten der Innenstadt und/oder des Villenviertels,
(b) die Einrichtung einer Trennkanalisation ebendort,
(c) die Vor- und Nachteile einer teilweisen Offenlegung des Godesberger
Baches im Innenstadtbereich nach den Varianten A, C und D,
(d) der Bau von Rückhalteanlagen bei dem Gut Marienforst und bei der
Straßenquerung Fuderbachsweg an der Wattendorfer Mühle, sowie.
(e) insbesondere die Renaturierung des Godesberger Baches oberhalb des
Gutes Marienforst. Dazu soll die Hochwasserpartnerschaft mit der Gemeinde
Wachtberg weiter entwickelt werden.
Zu dem Zweck der Durchführung der Machbarkeitsstudie und zusätzlicher
Teilaspekte soll die Verwaltung entsprechende finanzielle Mittel aus ihrem
laufenden Haushalt bereitstellen.
Begründung
Die verheerenden Flutkatastrophen vom 14./15. Juli 2021 an Ahr, Erft, Prüm,
Rur und Wupper mitmindestens 220 Todesopfern, davon allein im Nachbarkreis
Ahrweiler 132 Tote, und ungezählten Verletzten an Leib und Seele, sowie die
enormen materiellen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur haben uns mitSeite 2 von 6
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besonderem Nachdruck vor Augen geführt, dass ein effektiver
Hochwasserschutz lebensnotwendig ist.
Am 14. Juli 2021 hatten Bonn und Bad Godesberg nur Glück, dass sich die
Gewitterzelle des Tiefdruckgebietes „Bernd“ nicht schwerpunktmäßig im
Einzugsgebiet der Bonner Bäche und mit größerer Intensität in kürzerer Zeit
entladen hat (vgl. Niederschrift XI/254 zur Sitzung des AUKLA v. 23.09.2021,
Protokollerklärung zu TOP 6.3, DS-Nr. 211270). Am Mehlemer Bach konnte
eine erneute Flut, wie sie sich schon in den Jahren 2010, 2013 und 2016
ereignet hatte, nur durch einen 2019 in Betrieb genommenen Entlastungskanal
verhindert werden.
Bereits am 4. Juni 2016 sorgte eine Gewitterzelle über der Grafschaft für
Überschwemmungen in Wachtberg und im Zentrum von Bad Godesberg. In
Sekundenschnelle traten der Bad Godesberger und der Mehlemer Bach über
die Ufer und verwandelten sich in reißende Flüsse. In der Godesberger
Innenstadt zum Beispiel schoss eine Flutwelle durch die Brunnenallee und riss
parkende Autos mit sich. Als Problem zeigt sich, dass der Godesberger Bach
im Bereich des Ortszentrums auf einer Strecke von ca. 900 m kanalähnlich
verrohrt und unter die Erde verlegt wurde. Diese Verrohrung ist nicht
ausreichend leistungsfähig, d. h. zu gering dimensioniert, um die großen
Wassermengen einer Sturzflut schadlos ableiten zu können.
Aufgrund der mit der Klimakrise einhergehenden, weltweit steigenden
Temperaturen wird die Intensität der den Ereignissen vom 14. Juli 2021 bzw.
vom 4. Juni 2016 zugrunde liegenden meteorologischen und hydrologischen
Prozesse weiter zunehmen. Der DWD und die WWA gehen in aktuellen
Studien von einer 1,2- bis 9-fach erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Eintreten
solcher Ereignisse aus. Zugleich stiegdie Intensität der Niederschläge um 3 bis
19 Prozent (DWD u. Extremwetterkongress Hamburg 2021; World Weather
Attribution:Rapid attribution of heavy rainfall events in Western Europe July
2021)
Es ist insofern nur eine Frage der Zeit, wann sich am Godesberger Bach eine
Flut wie im Jahr 2016 wiederholt. Am 14. Juli 2021 stand diese kurz trotz
deutlich geringerer Intensität der Niederschläge kurz bevor.
Unser Wissen um die erheblichen Gefahren für Menschen und Sachwerte
muss nun in konkrete Handlungen zur Prävention von Hochwasserschäden
überführt werden; die aktuellen Fluten vom Juli 2021 müssen in diesem Sinne
als deutliches Warnsignal verstanden werden. Dazu müssen sowohl die
Hochwasserrisikopotentiale als auch die sehr erheblichen volkswirtschaftlichen
Schäden berücksichtigt werden, die Flutereignisse an den Fließgewässern und
den kommunalen Infrastrukturen haben können. Dies gilt erfahrungsgemäß
gerade im Geschäftszentrum von Bad Godesberg. Dort mussten nach dem 4.
Juni 2016 überflutete Geschäfte zum Teil monatelang schließen, einzelne
Betriebe meldeten in der Folge sogar Konkurs an.
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sollen das vom Rat der Bundesstadt
Bonn am 19.12.1996 beschlossene und zum Dezember 1997
vorgelegteHochwasserschutzkonzept und der vom Hauptausschuss am
26.08.1980 beschlossene und erstmals 1988 vorgelegte, zuletzt 2008
fortgeschriebene Bachentwicklungsplan soweit fortgeschrieben und
konkretisiert werden, dass bauliche Maßnahmen im Bereich des GodesbergerSeite 3 von 6
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Baches beschlossen werden können. Dabei sollen die überragend wichtigen
Fragen der Klimaanpassung der Stadt besondere Berücksichtigung finden.
Klimaanpassung wird nicht nur als die Bewältigung von
Starkregenniederschlägen bzw. Flutereignissen gesehen. Vielmehr geht es um
die Betrachtung im ganzheitlichen ökologischen Wirkungsgefüge und folglich
um die Bewältigung der weiteren Folgen der Klimakrise. Dazu gehören also
auch die zunehmenden Hitze- und Trockenwetterperioden mit den weiteren
Folgewirkungen auf das Fließgewässer des Godesberger Baches und die
Abwasserwirtschaft.
Klimaanpassung ist eine Generationenaufgabe. Die Planung und Umsetzung
der Maßnahme(n) zur Vermeidung von Hochwasser durch naturnahe
Gestaltung des Gewässers und vor allem einer Hochwasser-Entlastung –und
möglicher zusätzlicher Teilaspekte– ist daher über einen längeren, mehrere
Wahlperioden umfassenden Zeitraum zu denken. Der Bau einer Hochwasser-
Entlastung zum Godesberger Bach steht im Übrigen nicht im Widerspruch zu
dem Ziel der Regenwasserbewirtschaftung nach dem Konzept der
wassersensitiven Stadt (vgl. Drs. 211387). Das auf das Einzugsgebiet der Stadt
Bonn bezogene Schwammstadtkonzept ist unabhängig von dem Einzugsgebiet
des Godesberger Baches zu betrachten, das von Arzdorf aus über Villip und
Pech bis nach Godesberg reicht und eine Fläche von ca. 36,4 km2 hat.
Allerdings ist die wassersensitive Stadt mit den im Haushaltskonzept
dargestellten Maßnahmen nicht geeignet, die Folgen urbaner Sturzfluten zu
mindern und zu verzögern, deren Einzugsgebiet die Fläche der Stadt ist. Ziel
der wassersensitiven Stadt wie gleichermaßen der ökologischen Renaturierung
des Fließgewässers oberhalb der Stadt ist gleichermaßen der größtmögliche
Rückhalt in der Fläche. Dies kann bei Variante A erreicht werden, wenn der
Bereich des Kurparks durch technische Maßnahmen als Rückhalteraum
gestaltet wird. Es ist insoweit davon auszugehen, dass nicht nur eine einzige,
sondern die Kombination verschiedener, sich insoweit ergänzender
Maßnahmen zu einem ökologischen und umso wirksameren
Hochwasserschutz beitragen. Hierzu wird die Verwaltung um eine
Einschätzungen und Abwägung für den besten Weg gebeten.
Insgesamt sind jegliche Maßnahmen zur Hochwasserentlastung und der
möglichen weiteren Teilaspekte sehr kostenintensiv, sie verlangen daher ein
besonders verantwortliches Vorgehen bei der politischen
Entscheidungsfindung. Aus diesen Gründen soll in einem ersten Schritt
zunächst die Machbarkeit der Varianten untersucht werden, um Grundlagen für
weitere Entscheidungen in der Bezirksvertretung und im Rat und unter
möglichst intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit zu erhalten.
Die Machbarkeitsstudie soll zunächst die technischen Möglichkeiten einer
Realisierung der vorgeschlagenen Planungsalternativen oder andere Varianten
identifizieren. Als mögliche technische Hindernisse sind für die Untersuchung
insbesondere die vorhandene Freispiegel-Abwasserkanalisation für Schmutz-
und Regenwasser sowie Tunnelbauwerke (B 9, Stadtbahn) oder eine andere
Bebauung im Untergrund bzw. die linksrheinische Eisenbahnhauptstrecke
(Köln-Bonn-Koblenz-Mainz) zu betrachten. Im Hinblick auf die Schaffung von
Retentionsraum oberhalb der Stadt, im Kurpark und im Villenviertel sind ähnlich
Fragen der Flächenverfügbarkeit und des Zugriffs darauf zu prüfen.
Zugleich sollen die Möglichkeiten und Potentiale einer finanziellen Förderung inSeite 4 von 6
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den Bereichen der Hochwasserprävention, der Abwasserwirtschaft und der
Gewässerökologie sowie des Städtebaus identifiziert werden. Andernfalls
müsste jegliche Zeit- und Kostenplanung ohne realistische Chance auf
tatsächliche Verwirklichung bleiben (vgl. dagegen Beschluss Bezirksvertretung
Bad Godesberg vom 31.08.2021 zu DS-Nr. 211274).Dazu sind auch die
Möglichkeiten einer Querfinanzierung zu eruieren, um im Sinne der
beabsichtigten Maßnahme(n) die gewünschten Synergieeffekte für die Umwelt
und die Menschen im Rahmen der Anpassung der Stadt an die Klimakrise zu
erzielen.
Bedeutende Mehrwerte können sich aus den Möglichkeiten der Prävention
urbanerSturzfluten durch gleichzeitige Nutzung eines Entlastungskanals
(Variante B) als zentraler Regenwassersammelkanal ergeben. Dies gilt
entsprechend durch den damit verbunden möglichen Aufbau einer
Trennkanalisation.
Dagegen ist die Offenlage eines Gewässers (insbes. Variante A) eine wirksame
Maßnahme zur städtebaulichen Anpassung von Bad Godesberg an die
Klimakrise, da ein solches Gewässer eine kühlende Wirkung in seinem näheren
Umfeld entfaltet.
Zugleich hat ein offenes Gewässer erhebliche positive Auswirkungen auf das
Ortsbild und damit verbunden die Aufenthalts- und Besuchsqualität im Zentrum
von Bad Godesberg.
Anlage: Karte von Bad Godesberg mit Linienführung möglicher Varianten für
eine Hochwasserentlastung und die Offenlegung des Gewässers
Anlage/n
1 Karte (öffentlich)Seite 5 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de