220071-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschilderung im Einmündungsbereich Fontainengraben / Weierbornstraße in Bonn-Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220071-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220071-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Beschilderung im Einmündungsbereich Fontainengraben / Weierbornstraße in Bonn- Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass die vorhandene Beschilderung vom dortigen Baumwuchs freigeschnitten wird. Darüber hinaus wird eine beidseitige Beschilderung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5t auf dem Fontainengraben in Höhe des Einmündungsbereichs der Weierbornstraße verkehrsrechtlich geprüft. Aus Sicht der Verwaltung könnte ein frühzeitig beschildertes Durchfahrtsverbot eine sinnvolle Ergänzung zur vorhandenen Beschilderung darstellen und die vorhandene Problematik minimieren. Zu 2.: Die Zusatzbeschilderung „Keine Wendemöglichkeit“ (Verkehrszeichen 1008-34) wird in der Regel nur in Kombination mit einer Sackgassenbeschilderung (Verkehrszeichen 357) angeordnet. Eine Hinweisbeschilderung auf verengte Straße (Verkehrszeichen 120) ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur in Verbindung mit Baustellen anzuordnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse nach Abschluss der o.g. Maßnahmen abzuwarten, um die Situation danach neu bewerten zu können. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de