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220069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sicherer Schulweg Witterschlick – Hardtberg Gymnasium Gefahrenstellen „An der Haeschmaar“

Nummer
220069-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220069 CDU-Antrag: Sicherer Schulweg Witterschlick – Hardtberg Gymnasium Gefahrenstellen „An der Haeschmaar“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220069-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sicherer Schulweg Witterschlick – Hardtberg
Gymnasium
Gefahrenstellen „An der Haeschmaar“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gerne bezieht die Verwaltung zu den einzelnen Punkten der beiden
Gefahrenstellen jeweilig Stellung:
Gefahrenstelle 1
Zu 1.: Die Situation wurde im Oktober 2021 von Mitarbeiter*innen des
Stadtforstes vor Ort kontrolliert. Es wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Situation im Sommer erneut überprüft und
der Baumwuchs bei Bedarf zurückgeschnitten wird.
Zu 2.: Durch Zusatzverkehrszeichen können Entfernungen von Gefahrstellen
oder Längen von Gefahrstrecken genauer lokalisiert werden. Alle anderen
Zusatzverkehrszeichen sind in Verbindung mit Gefahrenbeschilderungen
unzulässig. Dementsprechend kann das vorgeschlagene
Zusatzverkehrszeichen in Verbindung mit dem dortigen Gefahrenzeichen
(Verkehrszeichen 138 „Radverkehr") nicht angeordnet werden.
Zu 3.: Es kann vor Ort überprüft werden, ob die Installation von
„Schraffenbaken“ (Verkehrszeichen 605) sinnvoll wäre.
Zu 4.: Es handelt sich bei den im Bürgerantrag beschriebenen Stellen nicht um
Rad- sondern um Waldwege, deren jeweilige Querung auf der freien Strecke
stattfindet. Eine Änderung der Vorfahrtssituation würde erhebliche Gefahren für
den Fuß- und Radverkehr zur Folge haben und kann dementsprechend nicht
angepasst werden. Die Verwaltung hat die dortige Lage jedoch erkannt und an
den notwendigen Stellen bereits Gefahrenbeschilderungen (Verkehrszeichen
138 „Radverkehr“) angeordnet.
Zu 5.: Bei einer Verlegung wäre eine Geh- und Radwegeverbindung zu
schaffen. Hierfür wäre mindestens ein Eingriff in den angrenzenden
Baumbestand notwendig. Die Strecke befindet sich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst, und ist als LandschaftsschutzgebietSeite 1 von 2
Seite 2
ausgewiesen. Bauliche Eingriffe bedürfen einer naturschutzfachlichen
Genehmigung und ggfls. Kompensation.
Gefahrenstelle 2
Zu 1.: Siehe 2. zu Gefahrenstelle 1.
Zu 2.: Die Verwaltung kann vor Ort überprüfen, ob eine weitere
Gefahrenbeschilderung an der Position notwendig ist.
Zu 3.: Siehe 3. zu Gefahrenstelle 1.
Zu 4.: Siehe 4. zu Gefahrenstelle 1. Ein Fußgängerüberweg kann in dem
genannten Bereich aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht angeordnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor,
1. dass der Baumwuchs an den jeweiligen Beschilderungen im Sommer erneut
überprüft und ggf. zurückgeschnitten wird.
2. die „Schraffenbaken“ an den genannten Stellen nach entsprechender
Prüfung anzubringen.
3. Die Position und Erweiterung der dortigen Gefahrenzeichen (ggf. auch durch
zusätzliche Bodenmarkierungen) verkehrsrechtlich zu überprüfen. Die
Verwaltung verweist in dem Zusammenhang auch auf den Antrag DS 212115,
der Maßnahmen zu Einhaltung von Tempo 30 beinhaltet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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