220069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sicherer Schulweg Witterschlick – Hardtberg Gymnasium Gefahrenstellen „An der Haeschmaar“
Kerndaten
- Nummer
- 220069-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220069-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Sicherer Schulweg Witterschlick – Hardtberg Gymnasium Gefahrenstellen „An der Haeschmaar“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gerne bezieht die Verwaltung zu den einzelnen Punkten der beiden Gefahrenstellen jeweilig Stellung: Gefahrenstelle 1 Zu 1.: Die Situation wurde im Oktober 2021 von Mitarbeiter*innen des Stadtforstes vor Ort kontrolliert. Es wurde kein Handlungsbedarf festgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Situation im Sommer erneut überprüft und der Baumwuchs bei Bedarf zurückgeschnitten wird. Zu 2.: Durch Zusatzverkehrszeichen können Entfernungen von Gefahrstellen oder Längen von Gefahrstrecken genauer lokalisiert werden. Alle anderen Zusatzverkehrszeichen sind in Verbindung mit Gefahrenbeschilderungen unzulässig. Dementsprechend kann das vorgeschlagene Zusatzverkehrszeichen in Verbindung mit dem dortigen Gefahrenzeichen (Verkehrszeichen 138 „Radverkehr") nicht angeordnet werden. Zu 3.: Es kann vor Ort überprüft werden, ob die Installation von „Schraffenbaken“ (Verkehrszeichen 605) sinnvoll wäre. Zu 4.: Es handelt sich bei den im Bürgerantrag beschriebenen Stellen nicht um Rad- sondern um Waldwege, deren jeweilige Querung auf der freien Strecke stattfindet. Eine Änderung der Vorfahrtssituation würde erhebliche Gefahren für den Fuß- und Radverkehr zur Folge haben und kann dementsprechend nicht angepasst werden. Die Verwaltung hat die dortige Lage jedoch erkannt und an den notwendigen Stellen bereits Gefahrenbeschilderungen (Verkehrszeichen 138 „Radverkehr“) angeordnet. Zu 5.: Bei einer Verlegung wäre eine Geh- und Radwegeverbindung zu schaffen. Hierfür wäre mindestens ein Eingriff in den angrenzenden Baumbestand notwendig. Die Strecke befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst, und ist als LandschaftsschutzgebietSeite 1 von 2 Seite 2 ausgewiesen. Bauliche Eingriffe bedürfen einer naturschutzfachlichen Genehmigung und ggfls. Kompensation. Gefahrenstelle 2 Zu 1.: Siehe 2. zu Gefahrenstelle 1. Zu 2.: Die Verwaltung kann vor Ort überprüfen, ob eine weitere Gefahrenbeschilderung an der Position notwendig ist. Zu 3.: Siehe 3. zu Gefahrenstelle 1. Zu 4.: Siehe 4. zu Gefahrenstelle 1. Ein Fußgängerüberweg kann in dem genannten Bereich aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht angeordnet werden. Die Verwaltung schlägt vor, 1. dass der Baumwuchs an den jeweiligen Beschilderungen im Sommer erneut überprüft und ggf. zurückgeschnitten wird. 2. die „Schraffenbaken“ an den genannten Stellen nach entsprechender Prüfung anzubringen. 3. Die Position und Erweiterung der dortigen Gefahrenzeichen (ggf. auch durch zusätzliche Bodenmarkierungen) verkehrsrechtlich zu überprüfen. Die Verwaltung verweist in dem Zusammenhang auch auf den Antrag DS 212115, der Maßnahmen zu Einhaltung von Tempo 30 beinhaltet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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