220067-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Markierung der Geschwister-Scholl-Straße als Einbahnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220067-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220067-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Markierung der Geschwister-Scholl-Straße als Einbahnstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Geschwister-Scholl-Straße ist eine kurze Erschließungsstraße, die hauptsächlich von dort wohnenden Menschen frequentiert wird. Aufgrund des „freien Rechtsabbiegers“ an der Einmündung der Goerdelerstraße in die Julius- Leber-Straße kommt es hier in der Regel zu keinen größeren Verzögerungen. Daher besteht größtenteils kein Anlass diese Einmündung über die Geschwister-Scholl-Straße zu umfahren. Eine Einbahnstraßenregelung würde dementsprechend nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Verkehrsbelastung führen, wohl aber zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau in der Straße. Aufgrund der Vielzahl der dort wohnenden Familien mit Kindern ist die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung verkehrsrechtlich betrachtet nicht zu empfehlen. Aus Sicht der Polizei und Verwaltung kann alternativ eine deutlichere Parkregelung mit geeigneten Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr geprüft werden. Dadurch würden sich auch Vorteile für den Radverkehr ergeben, da der dortige Rest-Fahrbahnquerschnitt für den Begegnungsfall Pkw/Rad tendenziell zu schmal ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de