220065-02 AA · Änderungsantrag
CDU-AA: Erprobungsmaßnahme Tempo 30 Antrag zur Vorlage 220065
Kerndaten
- Nummer
- 220065-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 220065-02 AA Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 31.01.2022 gez. Trützler CDU-AA: Erprobungsmaßnahme Tempo 30 Antrag zur Vorlage 220065 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erprobung von Tempo 30 im Stadtbezirk Hardtberg folgende Straßen(abschnitte) zu untersuchen: - Bahnhofstraße von der Kreuzung Am Burgweiher bis Alter Heerweg/Ortseingang Lessenich/Messdorf - Villemombler Straße von der Bushaltestelle Köslinstraße bis zur Kreuzung Schieffelingsweg/Fontainengraben Begründung Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilungsvorlage 211705 zur Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen mitgeteilt, dass Erprobungsmaßnahmen nur für Bereiche infrage kommen, in denen zwar keine qualifizierte, jedoch zumindest abstrakte Gefahrensituationen angenommen werden können, die geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnden Maßnahmen erfordern. Dazu sind bei der Einreichung von Vorschlägen das jeweilige Erprobungsziel sowie die Gefährdungssituationen näher anhand der beispielhaft aufgeführten Kriterien für die Prüfung von Erprobungsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu beschreiben. Vor diesem Hintergrund kommen vorliegend nur solche Straßen bzw. Straßenabschnitte infrage, bei denen abstrakte Gefährdungssituationen angenommen werden können, was im Antrag konkret zu begründen ist. Ansonsten würden die Ausnahmeregelung von 30 km/h und die Untersagung einer flächendeckenden Erprobung von Tempo 30 umgangen. Eine abstrakte Gefährdungssituation kann für den Schieffelingsweg insgesamt nicht angenommen werden. Vor der Ludwig Richter Schule ist bereits jetzt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgeschildert, was auch die Einschätzung der Verwaltung nahelegt, dass auf der Straße ansonsten keine Ausnahme von der Regelgeschwindigkeit 50 km/h gerechtfertigt ist. Entlang des Schieffelingsweges ist ein Fahrradschutzstreifen in Richtung Duisdorf eingezeichnet und Gehwege beidseitig vorhanden. BesondereSeite 1 von 2 Seite 2 Gefährdungssituationen sind weder für Fahrradfahrer noch für Fußgänger abstrakt gegeben. Beampelte Übergänge ermöglichen den gefahrlosen Wechsel für Fußgänger auf beide Straßenseiten. Auf der Villemombler Straße ist im Streckenabschnitt zwischen Rathaus Hardtberg und der Weißstraße ein Fahrradschutzstreifen eingezeichnet und an einem beampelten Übergang der gefahrlose Wechsel auf die andere Straßenseite möglich. Die Gefährdungssituation ändert sich allerdings für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Haltestelle Köslinstraße und im Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle Köslinstraße und der Kreuzung Fontainengraben/Schieffelingsweg. Dort ist lediglich eine Querungsinsel vorhanden und durch parkende KFz bis zur Kreuzung Fontainengraben eine für Fahrradfahrer und Fußgänger unübersichtliche Verkehrssituation festzustellen. In diesem Streckenabschnitt kann eine Erprobung von 30 km/h befürwortet werden. Auf der Bahnhofstraße von der Kreuzung Am Burgweiher bis zum Alten Heerweg/Ortseingang Lessenich/Messdorf ist kein Fahrradschutzstreifen eingezeichnet, im Streckenabschnitt ab Alter Heerweg gilt jedoch bereits jetzt (im Stadtbezirk Bonn) eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Vorhandene Bäume engen den Straßenquerschnitt ein und beeinträchtigen die freie Sicht für Autofahrer und querende Fußgänger. Die Annahme einer abstrakten Gefahr kann daher nur im Streckenabschnitt Bahnhofstraße Kreuzung Am Burgweiher bis zum Alten Heerweg/Ortseingang Lessenich/Messdorf angenommen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de