← zurück zu 220059

220059-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Lennéstraße/Niebuhrstraße

Nummer
220059-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220059 Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Lennéstraße/Niebuhrstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.033 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220059-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in
der Lennéstraße/Niebuhrstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft und hält zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Straßen Lennéstraße, Nassestraße,
Niebuhrstraße bis Ecke Arndtstraße derzeit nicht für angezeigt.
Um einen verkehrsberuhigten Bereich einrichten zu können, müssten sich die
vorgenannten Straßen gestalterisch erheblich von den angrenzenden Straßen
unterscheiden. Einfahrende Verkehrsteilnehmende sollten sofort erkennen
können, dass die Bereiche vor allem zum Aufenthalt von Personen vorgesehen
sind. In der Regel sind die Verkehrsflächen niveaugleich als sogenannte
Mischfläche gestaltet, das heißt, es fehlt eine deutliche bauliche Trennung von
Fahrbahn und erhöhtem Gehweg für den Fußgängerverkehr.
Die oben genannten Straßen sind jedoch im Trennprinzip mit Gehwegen und
hiervon deutlich abgegrenzten Fahrbahnen ausgebaut. Folglich liegen bereits
die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung von verkehrsberuhigten
Bereichen nicht vor.
Die genannten Straßen befinden sich bereits in einer Tempo-30 Zone.
Innerhalb dieser Zonen-Beschilderung ist es nicht zulässig, weitere
Verkehrszeichen aufzustellen, die die Geschwindigkeitsreduzierung anzeigen.
Die Temporeduzierung gilt ausdrücklich für die gesamte Zone und somit auch
für die dort ansässigen schützenswerten Einrichtungen. Lediglich können
Markierungen, die auf Tempo 30 hinweisen, ergänzt werden.
In den oben genannten Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen
statt. Bisher konnten dabei keine nennenswerten
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.
Es wird daher angeregt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen und den
Antragstellenden eine Mitteilung im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu
lassen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de