220059-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Lennéstraße/Niebuhrstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220059-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220059-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Lennéstraße/Niebuhrstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft und hält zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Straßen Lennéstraße, Nassestraße, Niebuhrstraße bis Ecke Arndtstraße derzeit nicht für angezeigt. Um einen verkehrsberuhigten Bereich einrichten zu können, müssten sich die vorgenannten Straßen gestalterisch erheblich von den angrenzenden Straßen unterscheiden. Einfahrende Verkehrsteilnehmende sollten sofort erkennen können, dass die Bereiche vor allem zum Aufenthalt von Personen vorgesehen sind. In der Regel sind die Verkehrsflächen niveaugleich als sogenannte Mischfläche gestaltet, das heißt, es fehlt eine deutliche bauliche Trennung von Fahrbahn und erhöhtem Gehweg für den Fußgängerverkehr. Die oben genannten Straßen sind jedoch im Trennprinzip mit Gehwegen und hiervon deutlich abgegrenzten Fahrbahnen ausgebaut. Folglich liegen bereits die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen nicht vor. Die genannten Straßen befinden sich bereits in einer Tempo-30 Zone. Innerhalb dieser Zonen-Beschilderung ist es nicht zulässig, weitere Verkehrszeichen aufzustellen, die die Geschwindigkeitsreduzierung anzeigen. Die Temporeduzierung gilt ausdrücklich für die gesamte Zone und somit auch für die dort ansässigen schützenswerten Einrichtungen. Lediglich können Markierungen, die auf Tempo 30 hinweisen, ergänzt werden. In den oben genannten Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Bisher konnten dabei keine nennenswerten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Es wird daher angeregt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen und den Antragstellenden eine Mitteilung im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu lassen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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