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220051-01 AA · Änderungsantrag

Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf Antrag zur Vorlage 220051

Nummer
220051-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220051 Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
220051-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
17.02.22
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau
der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer
Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und
Brücke in Bonn-Buschdorf
Antrag zur Vorlage 220051
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, den Straßenausbau nochmal dahingehend zu
prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Linde zu erhalten. Dazu wird
folgendes untersucht:
1. Weitere Verschmälerung der Straße im Bereich der Linde und Einrichtung
eines Überholverbots.
2. Straßenausbau nur bis zum Wendehammer. (Kein Straßenausbau bis zur
Brücke).
3. Prüfung von Einsatz von technischen Möglichkeiten, wie Wurzelbrücken oder
wurzelschonende Bodensaugung.
4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, auf der gesamten Länge
Verschmälerungsmöglichkeiten zu prüfen.
Die Ersatzpflanzungen der Hecke werden mit heimischen Sträuchern
umgesetzt. Die Artenauswahl der Sträucher findet insbesondere zur
Bereicherung der Avifauna und Entomofauna statt.
Begründung
Die Antragsteller haben das Ziel, dass der Straßenausbau derart umgesetztSeite 1 von 2
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wird, dass die Linde erhalten bleiben kann. Sie sehen keine Notwenigkeit die
Straße mit der eingeschränkten Nutzungserlaubnis auf der gesamten Länge in
einem Zweirichtungsausbaustandard herzustellen. Eine Breite von 3,25 m
erscheint ausreichend. Es wird davon ausgegangen, dass der
landwirtschaftliche Verkehr in einem untergeordneten täglichen
Benutzungsbereich (tägliche Fahrten unter 10) liegt. Daher kann diese
Engstelle mit Geschwindigkeitsreduzierung und Überholverbot zum Erhalt der
Linde vertreten werden.
Die angeschnittenen Wurzelanläufe im Zuge des Straßenbaus werden durch
einen sachkundigen Baumpfleger entsprechend versorgt.
Linden können bis 1000 Jahre alt werden. Ein angedachter Ausgleich dieses
großen Baumes im Verhältnis 1:2 wird als adäquater Ersatz beurteilt. Daher ist
der Erhalt der Linde zu ermöglichen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de