220050-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden - ergänzende Stellungnahme
Kerndaten
- Nummer
- 220050-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220050-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden - ergänzende Stellungnahme Beratungsfolge Hauptausschuss 03.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Empfehlung Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Der Verwaltung liegt inzwischen die Stellungnahme der Bezirksregierung zu der Frage, ob § 5 BürgerentscheidDVO der Ausgestaltung des neuen Satzungsentwurfs entgegensteht, vor. Im Ergebnis gibt es keine Bedenken. Die Stellungnahme hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Gemäß § 5 Abs. 1 der BürgerentscheidDVO kann die oder der Stimmberechtigte die Stimme an der Abstimmungsurne oder durch Brief abgeben. § 5 Abs. 2 der Verordnung räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, per Satzung die Modalitäten der Stimmabgabe per Brief zu begrenzen. Dies schließt auch die Befugnis mit ein, die von der bisherigen Satzungsregelung der Stadt Bonn vorgesehene, ausschließliche Stimmabgabe per Brief lediglich auf bestimmte Zeiträume zu begrenzen und in anderen Zeiträumen (hier: in zeitlicher Nähe zu einer Wahl) beide Abstimmungsmöglichkeiten zuzulassen." Das für derartige Angelegenheiten zuständige MHKBG NRW hat sich auf Nachfrage der Bezirksregierung der Rechtsauffassung der Bezirksregierung angeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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