← Vorlagen

220046-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Geislarstraße/Fabristraße

Nummer
220046-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220046 Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Geislarstraße/Fabristraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.758 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220046-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich
Geislarstraße/Fabristraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die geschilderte Situation vor Ort geprüft und parallel dazu
das Unfalllagebild bei der Polizei abgefragt. Seit 2007 ist dort ein einziger Unfall
aus dem Jahr 2021 registriert. Objektiv ist die Unfalllage dort daher als sehr
gering einzustufen. Auch die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse der Verwaltung
konnten keine konkrete Gefahrenlage erkennen lassen. Gelegentlich
falschparkende Fahrzeuge innerhalb der 5m-Bereiche können die Sicht auf den
von rechts kommenden bevorrechtigten Verkehr einschränken. Der 5m-Bereich
ist bereits gesetzlich von einem Parkverbot erfasst. Weitergehende Haltverbote
hält die Verwaltung daher nicht für erforderlich. Das Problem der im 5m-Bereich
widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge wird der Stadtordnungsdienst durch
verstärkte Kontrollen in diesem Bereich verbessern können. Eine Änderung der
Vorfahrtsregelung ist nicht beabsichtigt, da sich dadurch auch der Verkehr
beschleunigen würde.
Die Verwaltung empfiehlt daher im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
den Bürgerantrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de