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220045 · Beschlussvorlage

Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger in den Jahren 2021/2022

Nummer
220045
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220045
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –
treffs freier Träger in den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
16.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger wird
unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der üblichen Kostensteigerung
fortgeführt.
Für das Jahr 2021 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer
Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe
von 354.858 Euro und im Jahr 2022 bis zu 351.016 Euro.
Begründung
Die Seniorenbegegnungsstätten sind ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot
zur Unterstützung älterer Menschen. In diesen Einrichtungen werden
wohnortnah verschiedene Angebote der Beratung, Begegnung und Bildung
vorgehalten.
Im Rahmen der Förderungen für die Jahre 2019 und 2020 konnten die in den
Vorjahren neu erarbeiteten Förderrichtlinien erstmalig vollumfänglich
berücksichtigt werden. Der hiermit verbundenen Bezuschussung der
Seniorenbegegnungsstätten freier Träger im Rahmen fixer Budgets für
2019/2020 stimmte der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und
Wohnen in seiner Sitzung am 10.7.2019 zu (DS 1911363).
Eine gemeinsame inhaltliche Evaluation der Thematik
„Seniorenbegegnungsstätten“ auf Grundlage sozialräumlicher Plandaten bis
Ende 2020 war aufgrund der pandemischen Lage nicht möglich. Der
Fachbereich steht jedoch in engem Austausch mit den freien Trägern der
Seniorenbegegnungsstätten.
Berechnung / Erläuterung der Zuschüsse für die Jahre 2021/2022
In Abstimmung mit allen Trägern werden die Zuschüsse für die Jahre 2021 und
2022 mit einem Zuschlag auf die Förderung des Jahres 2020 von jeweils zwei
Prozent unmittelbar beziffert.
Eine Abweichung hiervon ergibt sich für den vom Caritasverband der Stadt
Bonn e. V. getragenen kleinen Treff „Thomas-Morus“, in dem ab dem 1.1.2022Seite 1 von 3
Seite 2
aufgrund reduzierter, vom Träger selbst vorgehaltener Angebote zukünftig auch
nur entsprechend verringerte Kosten geltend gemacht werden. Hier konnte der
Förderbetrag nach Prüfung in der beantragten Höhe festgesetzt werden.
Konkret stellt sich der Förderbedarf 2021/2022 wie folgt dar:
Träger /
Einrichtung
Förderung
2019
in EURO
Förderung
2020
in EURO
Förderung
2021
in EURO
Förderung
2022
in EURO
DRK/Duisdorf,
Auerberg,
Oberkassel
15.500 € 15.800 € 16.116 € 16.440 €
AWO/Duisdorf 14.400 € 14.700 € 14.994 € 15.295 €
AWO/Beuel 17.300 € 17.700 € 18.054 € 18.415 €
AWO/Bonn Stadt 15.000 € 15.300 € 15.606 € 15.918 €
AWO/Bad
Godesberg
26.800 € 27.400 € 27.948 € 28.507 €
Vebowag/
Tentenhaus
89.800 € 91.700 € 93.534 € 95.405 €
Caritas / Thomas-
Morus-Haus
15.600 € 15.900 € 16.218 € 5.600 €
Paritäter/
Margarete-
Grundmann-Haus
77.200 € 78.700 € 80.274 € 81.880 €
OT Duerenstraße 69.300 € 70.700 € 72.114 € 73.556 €
Förderung gesamt:
Förderung 2019
in EURO
Förderung 2020
in EURO
Förderung 2021
in EURO
Förderung 2022
in EURO
340.900 € 347.900 € 354.858 € 351.016 €
Die Ausgabeansätze sind durch die Haushaltsmittel 2021/2022 gedeckt.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichn
ung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:
354.858,00
EUR
2022:
351.016,00
EUR
150000506 /
73.1000
2021:
354.858,00
EUR
2022:
351.016,00
EUR
2021: 0,00 EUR
2022: 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0,00 EUR
2022: 0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:
354.858,00
EUR
2022:
351.016,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de