220045 · Beschlussvorlage
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 220045
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220045 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und – treffs freier Träger in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger wird unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der üblichen Kostensteigerung fortgeführt. Für das Jahr 2021 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 354.858 Euro und im Jahr 2022 bis zu 351.016 Euro. Begründung Die Seniorenbegegnungsstätten sind ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot zur Unterstützung älterer Menschen. In diesen Einrichtungen werden wohnortnah verschiedene Angebote der Beratung, Begegnung und Bildung vorgehalten. Im Rahmen der Förderungen für die Jahre 2019 und 2020 konnten die in den Vorjahren neu erarbeiteten Förderrichtlinien erstmalig vollumfänglich berücksichtigt werden. Der hiermit verbundenen Bezuschussung der Seniorenbegegnungsstätten freier Träger im Rahmen fixer Budgets für 2019/2020 stimmte der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen in seiner Sitzung am 10.7.2019 zu (DS 1911363). Eine gemeinsame inhaltliche Evaluation der Thematik „Seniorenbegegnungsstätten“ auf Grundlage sozialräumlicher Plandaten bis Ende 2020 war aufgrund der pandemischen Lage nicht möglich. Der Fachbereich steht jedoch in engem Austausch mit den freien Trägern der Seniorenbegegnungsstätten. Berechnung / Erläuterung der Zuschüsse für die Jahre 2021/2022 In Abstimmung mit allen Trägern werden die Zuschüsse für die Jahre 2021 und 2022 mit einem Zuschlag auf die Förderung des Jahres 2020 von jeweils zwei Prozent unmittelbar beziffert. Eine Abweichung hiervon ergibt sich für den vom Caritasverband der Stadt Bonn e. V. getragenen kleinen Treff „Thomas-Morus“, in dem ab dem 1.1.2022Seite 1 von 3 Seite 2 aufgrund reduzierter, vom Träger selbst vorgehaltener Angebote zukünftig auch nur entsprechend verringerte Kosten geltend gemacht werden. Hier konnte der Förderbetrag nach Prüfung in der beantragten Höhe festgesetzt werden. Konkret stellt sich der Förderbedarf 2021/2022 wie folgt dar: Träger / Einrichtung Förderung 2019 in EURO Förderung 2020 in EURO Förderung 2021 in EURO Förderung 2022 in EURO DRK/Duisdorf, Auerberg, Oberkassel 15.500 € 15.800 € 16.116 € 16.440 € AWO/Duisdorf 14.400 € 14.700 € 14.994 € 15.295 € AWO/Beuel 17.300 € 17.700 € 18.054 € 18.415 € AWO/Bonn Stadt 15.000 € 15.300 € 15.606 € 15.918 € AWO/Bad Godesberg 26.800 € 27.400 € 27.948 € 28.507 € Vebowag/ Tentenhaus 89.800 € 91.700 € 93.534 € 95.405 € Caritas / Thomas- Morus-Haus 15.600 € 15.900 € 16.218 € 5.600 € Paritäter/ Margarete- Grundmann-Haus 77.200 € 78.700 € 80.274 € 81.880 € OT Duerenstraße 69.300 € 70.700 € 72.114 € 73.556 € Förderung gesamt: Förderung 2019 in EURO Förderung 2020 in EURO Förderung 2021 in EURO Förderung 2022 in EURO 340.900 € 347.900 € 354.858 € 351.016 € Die Ausgabeansätze sind durch die Haushaltsmittel 2021/2022 gedeckt.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichn ung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein e,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 354.858,00 EUR 2022: 351.016,00 EUR 150000506 / 73.1000 2021: 354.858,00 EUR 2022: 351.016,00 EUR 2021: 0,00 EUR 2022: 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 2021: 0,00 EUR 2022: 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 354.858,00 EUR 2022: 351.016,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de